Archiv der Kategorie: Lärm

Lärmaktionsplanung

Turnusmäßig findet derzeit die 3. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung in Bayern mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Bereits vor 10 Jahren setzte sich die VIH vergeblich für einen Lärmaktionsplan in Hösbach ein. 3 der 4 damals vorgeschlagenen Maßnahmen wurden allerdings zwischenzeitlich, teils mit verwaltungsgerichtlicher Unterstützung umgesetzt.

Die bayernweite Lärmaktionsplanung wird durch das Landesamt für Umwelt unterstützt, zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden. Obwohl es in Hösbach nach wie vor die meisten Lärmbetroffenen im Landkreis Aschaffenburg gibt, ist kein Interesse der Hösbacher Bürger und der Verwaltung vorhanden. An der 2. Befragungsrunde vor 5 Jahren gab es keine Teilnehmer oder Stellungnahme. Der Markt Hösbach liegt hier voll im Trend:

„Nur etwas mehr als ¼ aller Teilnehmer ist beim Lärmschutz mit seiner Gemeinde mittelmäßig zufrieden oder zufrieden. Demgegenüber attestieren ¾ der Teilnehmer ihrer Gemeinde ein geringes Engagement beim Lärmschutz.“

Lärmaktionsplanung des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für
Bundesautobahnen in Ballungsräumen – vom 12.05.2020

Auch wenn Lärmminderung im Markt Hösbach kein Thema ist, und Lärm nicht nur durch Verkehr verursacht wird: Jeder Lärmbetroffene kann hier den Fragebogen für Bürger (bis zum 30.9. )ausfüllen.

Nulltempo in Hösbach

Einmal mehr hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Hauptstraßenortsdurchfahrt B26 nicht als Bedarfsumleitung für eine Bundesautobahn wie die A3 mit 100.000 Fahrzeugen am Tag, dazu noch mit hohem LkW -Anteil, geeignet ist. Die amtliche Bezeichung der Hauptstraße müsste geändert werden in Bedarfs-Stauzone. Die Verkehrsprognosen mit einer weiter steigender KfZ-Belastung von 8.000-15.000 Fahrzeugen am Tag auf der A3 im Bereich Hösbach lassen weitere Unfälle und Situationen dieser Art erwarten.

Für alle die nicht dabei waren und lieber wegschauen oder die Augen zumachen, hier ein paar kurze Eindrücke:

Der „Mobilitätsminister“ist wieder in Berlin…

…die Verkehrsbelastung in Hösbach bleibt. Keine Antwort auf die Frage, wo 100.000 A3- Kraftfahrzeuge im Bedarfsumleitungsfall fahren sollen, keine Antwort wie die Lärm- und Schadstoffbelastung der Anwohner erträglicher gestaltet werden könnte, keine Antwort auf die Frage, wie noch 40% mehr Lkw bis zum Jahr 2030 verkraftet werden sollen. Klargestellt wurde nur, dass es keine Einschränkungen für den Kfz- Verkehr geben soll.

Hier zum Nachhören:

Quelle:Sendebeitrag Bayerischer Rundfunk Bayern 1 vom 17.7.2019
Quelle:Sendebeitrag Bayerischer Rundfunk Bayern 2 vom 17.7.2019

Offener Brief zum TOP 7 der Sitzung vom 06.06.2019 des Marktgemeinderates

Ein Tagesordnungspunkt, der es in sich hatte! Bereits 2017 wurde ein Grundsatzbeschluß über die Umsetzung des Baulandmodells und die damit verbundene Entwicklung von Neubaugebieten in Hösbach und seinen Ortsteilen gefasst. Die Verwaltung hatte in Ihrer aktuellen Beschlussvorlage abweichend vom Grundsatzbeschluss die Notwendigkeit der zeitgleichen Weiterentwicklung der beiden Gebiete in Hösbach vorgesehen. Darüber gab es von einem Marktgemeinderat heftige Gegenwehr, der darin nun plötzlich eine Ungleichbehandlung und Benachteiligung der Ortsteile sah. Dies wurde vom Rest so nicht gesehen und nach einer emotionalen Diskussion wird trotzdem für alle Beteiligten überraschend weiterhin am Grundsatzbeschluß festgehalten! Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben – das kann in ein paar Monaten schon ganz anders aussehen …

Das Thema Verkehrsbelastung durch die neuen Baugebiete wurde nur am Rande gestreift. Das vorhandene Straßensystem muß wohl nach Meinung von Verwaltung und Marktgemeinderat diese Mehrverkehre verkraften, was wir für falsch halten und auch nicht funktionieren wird. Da beide vorgesehenen Gebiete im Norden von Hösbach-Ort liegen und ein weiteres Gebiet in Wenighösbach vorgesehen ist wird der Verkehr auf der Schubert-, Tal-, Anker und Robert-Koch-Straße in den kommenden Jahren ständig zunehmen und die bisherige Ampelschaltung an der Einmündung zur Hauptstraße für noch mehr Lärm und Gestank sorgen! Hier ist der Link zu unserem „Offenen Brief“ zum Thema!!

Tempo 30 am westlichen Ortseingang erneut abgelehnt

Ein halbes Jahr nach dem das Verwaltungsgericht Würzburg der unteren Verkehrsbehörde des Aschaffenburger Landratsamts eine rechtsirrige Auffassung in Sachen Verkehrslärmschutzverordnung bescheinigt hat, erlässt das Landratsamt erneut einen Ablehnungsbescheid für den ca. 170m langen Abschnitt am westlichen Ortseingang von Hösbach.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass den Anwohnern der Hauptstraße grundsätzlich mehr Verkehrslärm zuzumuten ist. Weiterhin würde durch die verlängerte Reisezeit (8 Sekunden!) der ÖPNV unattraktiver, was wiederum dazu führen würde, dass potentielle Fahrgäste statt den Bus wieder den eigenen PkW nutzen würden. Außerdem sollte der Verkehr in den Kahlgrund über die Schöllkrippener Straße und die AB 10 möglichst zügig abgeleitet werden.

Ob solcher Argumente darf die Frage gestellt werden, ob die Vertreter der Verkehrsbehörde jemals das Hösbacher Verkehrskonzept begriffen oder wenigstens durchgelesen haben. Weiterhin darf man sich die grundsätzliche Frage stellen, wie mit solchen Behörden die erforderliche Verkehrswende gestaltet werden soll. Offen ist auch, ob Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat in Hösbach weiterhin den Kopf in den Sand stecken. Viel Hoffnung auf Unterstützung besteht nicht, da der Dialog mit den Bürgern im Rahmen des ISEK-Lenkungsausschusses weiterhin verweigert wird. Das Scheitern des vor 7 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts wird unter den Teppich gekehrt. Das Problem 100.000 Fahrzeuge pro Tag im Umleitungsfall durch das Hösbacher Hauptstraßen-Nadelöhr zu schleusen wird weiter totgeschwiegen.