A3 Umleitungsverkehr- es bleibt alles beim Alten

Aufgrund der Häufung der A3-Vollsperrungen in letzter Zeit hat die VIH das Problem nochmals verdeutlicht und in anderen Regionen angewandte Lösungsansätze in einem Schreiben zusammengefasst. Angeschrieben wurden Vertreter der Politik und Behördenvertreter des Verkehrssektors.

Positiv zu bewerten waren zahlreiche schriftliche Reaktionen, die zumindest Verständnis für das A3- Vollsperrungs- und Umleitungsproblem für Hösbach bekundeten. Weiterhin die Bereitschaft ein Gespräch mit den beteiligten Behördenvertretern zu organisieren. Dieses Gespräch fand am 14.7. im Landratsamt statt.

Enttäuschend war das Nichterscheinen der Vertreter der Regierung von Unterfranken und der Autobahndirektion Nordbayern, die auf der Teilnehmerliste standen. Gleich zu Beginn des Gesprächs stellte Landrat Dr. Legler fest, dass deshalb keine Entscheidungen getroffen werden können, da alle anderen anwesenden Behördenvertreter nicht zuständig seien. Die übrigen Teilnehmer, 4 Vertreter der Polizei, ein Vertreter der unteren Verkehrsbehörde, ein Vertreter des staatlichen Bauamts, der Landrat und 2 Vertreter der VIH, diskutierten dennoch das Problem A3- Umleitungsverkehr bei lokalen Verkehrsstörungen im Bereich der A3.

Zunächst wurde die auf der A8 in Rosenheim praktizierte Regelung, Durchfahrtsverbote auf Umleitungsstrecken im Staufall durch Verkehrszeichen anzuordnen besprochen. Alle Behördenvertreter wiesen darauf hin, dass dabei rechtliche Bedenken bestehen. Gegen Ordnungsgelder oder gegen Zurückweisungen auf die Autobahn könnte geklagt werden. Das aktuelle Verkehrsrecht lässt sehr viele Ausnahmen (Anlieger) zu, die zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Es wäre lediglich eine moralische Empfehlung für die Kfz-Lenker, ähnlich wie Geschwindigkeitsanzeigen oder das LkW-Durchfahrtsverbot in Hösbach. Deshalb sei eine solche Anordnung abzulehnen. Weiterhin dürfen Lichtsignalanlagen nicht zur Verkehrslenkung genutzt werden.

Ein weiterer Vorschlag, die Verkehrslenkung in Form einer weiträumige Umfahrung der Autobahn im Aschafftal ab Kreuz Biebelried bzw. Seligenstädter Kreuz wird bereits jetzt schon in Einzelfällen praktiziert. Entschieden wird dies von dem jeweiligen Einsatzleiter der Polizei. Nach Einschätzung der Polizeivertreter macht das aber nur bei länger andauernden Sperrungen Sinn.

Im Abschlussbericht der verkehrstechnischen Untersuchung zur A3-AS Hösbach (Obermeyer Verkehrsinfrastruktur 2024) wird genau diese Möglichkeit durch den Verkehrsgutachter gesehen. Während er der Meinung ist, dass die großräumigen Alternativrouten durch dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen besser genutzt werden könnten, hält dies der Vertreter des staatlichen Bauamts für überholt. Navigationssysteme würden durch Auswertung der Standortdaten bei Stau individuelle Alternativrouten berechnen, die dann ungeachtet einer Beschilderung oder sonstigen Verkehrslenkungen genutzt werden.

Fazit: Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch A3-Verkehr bei Vollsperrungen werden bereits ausgeschöpft. Das sollten die Hösbacher nun endlich verstehen. Wie das Team Bürgerservice der Autobahn GmbH so schön schreibt: „Ob eine Umleitungsstrecke geeignet ist Autobahnverkehr aufzunehmen, wird im Vorfeld der Festlegung geprüft. Leider kommt es bei Staus auch immer wieder vor, dass Autofahrer von diesen Bedarfsumleitungsstrecken abweichen. Diese Individualentscheidungen der Verkehrsteilnehmer sind leider von uns nicht beeinflussbar.“

Neben der wiedergewonnenen Freiheit im Heizungskeller also auch weiterhin freie Fahrt für freie Bürger! Viel Spaß dabei.

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