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Radverkehr und Radentscheid Bayern

Am letzten Sonntag fand die Übergabe der Unterschriften für die Verkehrswende Hessen in Wiesbaden statt. Die Verkehrsinitative Hösbach war auf der Zubringer -Rad-Demo von Aschaffenburg nach Hanau dabei.

Delegation der Verkehrs-Initiative am Zwischenstop in Kahl
Die bayerische Delegation auf dem Weg nach Wiesbaden
Unterwegs auf der A 648

Weitere Impressionen finden sich in der Pressemitteilung des Radentscheid Bayern

In Hösbach gibt es im Bio-3erlei die Möglichkeit sich in die Unterschriftenlisten einzutragen.

Fahrradklimatest 2022 startet heute

Von 1.9 bis 30.11. 22 findet wieder der bundesweite Fahrradklimatest des ADFC statt. In dem Fragebogen kann jeder das örtliche Fahrradklima und die örtlichen Radinfrastruktur bewerten. Jeder Hösbacher kann mitmachen, wir bitten um rege Teilnahme! Die Hösbacher Bewertung müsste eigentlich in diesem Jahr besser ausfallen, nach der Umsetzung des Pilotprojekts und der ersten Maßnahmen aus dem kommunalen Radfahrkonzept. Erfreulicherweise gilt seit gestern in der Übergangszone der Pilotprojektmarkierung und im Bereich der Querung zum bestehenden Radwegs Tempo 30. Das Tempo 50 Schild wurde gestern versetzt.

Die Querung der Hauptstraße zum Radweg liegt nun ebenfalls im Tempo 30 Bereich der Hauptstraße

Hösbacher Schilderwahn

Während der Bundesverkehrsminister eine Knappheit von Schildern bei einem eventuellen Tempolimit auf Autobahnen befürchtet, nutzt der Markt Hösbach das offensichtlich noch vorhandene Schilderangebot nochmal richtig aus. Anstatt sich um die drängenden Mobilitätsprobleme zu kümmern, wird die noch vorhandene Natur mit Verkehrssschildern verschandelt.

Vorsicht! Unebene Fahrbahn auf einem Hösbacher Feldweg

Inmitten der Hösbacher Flur wird auf einem Feldweg (Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder, Land-und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) das Verkehrszeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ aufgestellt. Zur weiteren Erläuterung hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung eines Schilderherstellers:

Das Gefahrzeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ mit zwei schwarzen Wellen auf weißem Grund warnt vor Unebenheiten in der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Bodenwellen, Querrinnen oder Schienen.
Zwei Voraussetzungen müssen für den Einsatz von VZ 112 gegeben sein: Es handelt sich um gut ausgebaute Straßen, auf denen nicht mit Unebenheiten zu rechnen ist. Außerdem muss klar sein, dass die unebenen Fahrbahnstellen bei der geltenden Höchst- oder Richtgeschwindigkeit eine Gefahr für den Fahrzeugverkehr darstellen können.

Gibt es im Marktgemeinderat niemanden, der so einen Verwaltungs- und Verkehrsrechts-Irrsinn stoppt?

Radentscheid Bayern trifft Verkehrswende Hessen

Am nächsten Sonntag 28.8.22 findet in Wiesbaden die Abschlussveranstaltung zum Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ statt. Der Radentscheid Bayern bzw. der ADFC Aschaffenburg hat eine Zubringer-Radtour ab Aschaffenburg organisiert. Los geht es um 7:00Uhr von der Ebertbrücke in Aschaffenburg. Alle Informationen zur ersten Teiletappe nach Hanau auf der Webseite des ADFC. Die 2. Etappe führt dann von Hanau nach Frankfurt. Die letzte Etappe verläuft von Frankfurt über die A66 nach Wiesbaden.

Wer ab Hösbach mitfahren möchte:
Treffpunkt 6:30 Uhr Junge Mitte
Teilstrecken sind natürlich möglich.

Unterschriftenlisten für den Radentscheid Bayern liegen bei Getränke Roth und im Bio 3erlei aus. Wer den Radverkehr in Bayern voranbringen will, sollte hier unterschreiben.

Klage gegen Planfestellung B469

Nachdem die Regierung von Unterfranken die Planfeststellung für die Erneuerung der B469 beschlossen hat , klagt der Bund Naturschutz gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Unterstützt wird diese Klage durch das Aktionsbündnis B469, dem auch die VIH angehört.

Warum die Klage?

Die Klage richtet sich nicht gegen das grundsätzliche Vorhaben der Straßenerneuerung und der Verbesserung der Sicherheit in diesem Straßenabschnitt an sich. Vielmehr geht es um die Frage der notwendigen Dimensionierung der Straße. Zur Klärung dieser Frage hat das Aktionsbündnis ein Gutachten von einem Verkehrsplanungsbüro in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein geringerer Querschnitt ausreicht, als die festgestellte Planung des staatlichen Bauamts vorsieht. Auf einen öffentlichen Erörterungstermin verzichtet die Regierung von Unterfranken. Eine Diskussion mit der Öffentlichkeit wird, wie bei Straßenbaumaßnahmen in Hösbach, nicht gewünscht.

Die grundsätzlichen Argumente, mit einer geringeren Dimensionierung des Querschnitts auch weniger Fläche zu versiegeln und die negativen Einflüsse auf die Umwelt zu minimieren, werden nicht berücksichtigt. Weder das Klimaschutzgesetz, noch das Ziel die Flächenversiegelung in Bayern zu reduzieren finden in dem Beschluss Beachtung. Die CO2 Emissionen des Projekts seien nicht bezifferbar, deshalb spielen aus Sicht der Regierung von Unterfranken Größe und Materialverbrauch hier keine Rolle. Im regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept wurde zumindest der Versuch einer CO2 Bilanzierung unternommen, wenn auch mit unklaren Bilanzierungsregeln und ohne Berücksichtigung des überregionalen Verkehrs. Im Planfeststellungsbeschluss spart man sich diese Mühe. Möglicherweise will man es auch überhaupt nicht wissen, da die Emmissionsziele im Verkehrssektor sowohl in der Region, als auch bundesweit mit den bisherigen Anstrengungen nicht erreicht werden.

Die öffentliche Erörterung zum Ausbau der B469 findet deshalb vor einem Verwaltungsgericht statt, Ausgang ungewiss.

Spendenkonto

Die juristische Klärung der Frage, ob Umweltaspekte auch bei kleineren Straßenbauprojekten in Zeiten der globalen Erhitzung eine größere Rolle als bisher spielen sollten, kann jeder unterstützen. Jeder Betrag auf dem Spendenkonto des Bund Naturschutz mit dem Verwendungszweck „Klima & Wald statt Asphalt“ ist willkommen.

Ergebnisbericht verschoben

Laut einer Pressemeldung des Main-Echo wurde die ursprünglich für Mai geplante Vorstellung des Ergebnisberichts zur verkehrstechnischen Untersuchung der A3 auf November verschoben.

Ein weiterer Versuch, besser wäre vielleicht die Bezeichnung „mission impossible“, die Hösbacher Verkehrsmisere mit Mitteln des Straßenbaus zu lösen. Aktuell 100.000 Fahrzeuge pro Tag (bis 2030 kommen nach den Prognosen noch 8000-15000 Fahrzeuge dazu) sollen im Umleitungsfall durch die Hösbacher Hauptstraße geschleust werden, die aktuell bereits mit ca. 12000 Fahrzeugen am Tag belastet ist und deren maximale Kapazität bei 1500 Fahrzeugen/Stunde (Vollstau) beträgt. Für den Radschnellweg, der schon seit Jahren im Gepräch ist (ca 2000 Radfahrer täglich) und den neuen Bahnhaltepunkt Hösbach Mitte (Nachfragepotential nach ReMoSi: 2600 Ein/Aussteiger täglich) gäbe es somit genügend Potential. Es müsste nur mal klar sein, ob solche Alternativen auch ernsthaft umgesetzt werden sollen oder ob man sich mit Machbarkeitsstudien und unverbindlichen Planungen begnügt.

Bis zum November darf man also gespannt sein, wie die Straßenbaulösung aussieht. Vielleicht kommt man auch zu dem Ergebnis, dass die Grenzen des Fahrzeugwachstums in Hösbach erreicht sind.

Eine gute Idee…

…zur Vereinfachung und Förderung des öffentlichen Verkehrs kommt, leider nicht aus dem Verkehrsministerium, sondern vom VCD. Die Idee des VCD sind sogenannte „Länder-Plus Tickets“, mit denen der öffentliche Personenenahverkehr zu einheitlichen Tarifen genutzt werden kann. Insgesamt würde es demnach in Deutschland 8 verschiedene Tarifzonen geben. Mit dem Mitte-West PlusTicket wäre beispielsweise am bayerischen Untermain das Problem mit dem komplizierten VAB-RMV Übergangstarif gelöst.

Man darf gespannt sein, mit welchen Ausflüchten dieser Vorschlag von den verantwortlichen Verkehrspolitikern zerredet oder abgebügelt wird.

Schlechte Karten für schadstoffbelastete und lärmgeplagte Anwohner

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben Anwohner von Straßen mit einem LKW-Durchfahrtsverbot, wie z.B. in der Hauptstraße Hösbach, keine rechtliche Möglichkeit dieses Verbot auch durchzusetzen. Selbst wenn das LKW-Durchfahrtsverbot als Maßnahme eines Luftreinhalteplan beschlossen wurde, wie z.B. in Stuttgart, gibt es keinen Anspruch auf Unterlassung. Der Schutz von Einzelinteressen sei nicht die Zielrichtung des Verbots.

Die Verbotsschilder dienen also, ähnlich wie Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitbegrenzung, wohl vor allen Dingen zur Verschönerung des öffentlichen Raums. Freie Fahrt für freie LKWs!

Warnung vor FAIRTIQ

Die Nutzung der kürzlich eingeführten Nahverkehrs-App FAIRTiQ im Busverkehr innerhalb von Hösbach ist ein teurer Spaß. Die smartphone-App ist eigentlich eine gute Idee, soll sie doch die Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs attraktiver und einfacher machen. Nach der Anmeldung ist die Nutzung auch sehr praktisch. Gemäß dem Marketingversprechen des Anbieters sollte auch das Bestpreis-Prinzip gelten, d.h. dass immer der günstigste Preis abgerechnet wird. Aber genau das ist in Hösbach nicht der Fall.

Fahrpreis mehr als doppelt so hoch

Für eine Fahrt von der Jungen Mitte bis nach Hösbach-Bahnhof bekommt man statt dem innerhalb von Hösbach üblichen Tarif von 1 € mehr als das doppelte, nämlich 2,01 € abgebucht. Im Kleingedruckten findet man dann den Hinweis, dass manche Ortstarife nicht gelten. Der Kundendienst STWAB (FAIRTIQ) gibt dazu folgende Erläuterung:

Sehr geehrter FAIRTIQ-Nutzer,

die Tarifberechnung von FAIRTIQ liegt dem Luftlinientarif zu Grunde. Demnach gibt es Preisdifferenzen gegenüber unserem bisherigen Wabentarif.
Konkret fällt neben einem Grundpreis von 1,20 € pro Fahrt ein Kilometerpreis von 27 Cent an.

Die beiden Tarife (Wabentarif und Luftlinientarif) basieren auf verschiedenen Grundlagen, somit kann es durchaus der Fall sein, dass der Bestpreis des Luftlinientarifes über dem Preis des Wabentarifes liegt.
Diese beiden Tarife stehen nicht im Zusammenhang.

Sondertarife werden in der FAIRTIQ-App leider nicht berücksichtigt.

In Ihrem Fall rentiert sich der Luftlinientarif über die Fairtiq-App nicht.
Aufgrund des Grundpreises in Höhe von 1,20 €, der bereits teurer ist als das Gemeindeticket, empfehle ich Ihnen den Sondertarif weiterhin im Bus zu kaufen.

Wahrscheinlich braucht es folglich eine weitere App, um zu prüfen, ob man besser ein Ticket im Bus kauft oder die App nutzt.

Die Erkenntnis

Trotz Digitalisierung gibt es offensichtlich kein Entkommen aus dem Tarif- und Wabendschungel und der Kleinstaaterei im öffentlichen Nahverkehr. Ob auf diese Weise Autoverkehr auf den öffentlichen Nahverkehr verlagert wird, kann sich jeder selbst überlegen.