In der bayerischen Coronabürokratie gab es wohl ein Missverständnis. Der Vorstand des TV Goldbach teilt heute mit:
In der Kabinettssitzung vom 09.11.2021 wurde beschlossen, dass die 14.Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 10. November
(Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert wird:
Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und
musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31.Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können.
Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
Das bedeutet, dass minderjährige Jugendliche zumindest bis 31.12. 2021 wie gewohnt trainieren können. Soweit bis zur nächsten Änderung.