Wir freuen uns, euch die Möglichkeit zu bieten, während der Pfingstferien zu spielen, bis die Turnhallen öffnen.
Monatsarchive: Mai 2020
Konzept des Deutschen Badmintonverbandes „für den Wiedereinstieg in das Vereinsbasierte Sporttreiben“
Mit Stand vom 19.Mai 2020, hat der Deutsche Badminton Verband (DBV) sein ursprüngliches Konzept (23.04.2020), bzw. seine „Empfehlungen für den Wiedereinstieg in das Vereinsbasierte Sporttreiben“ aktualisiert und dem derzeitigen Wissenschaftsstand angepasst.
Interessierter Vereinsmitglieder können sich hier dasKonzept des DBV als pdf-Datei herunter laden.
badminton_-_empfehlungen_fuer_den_wiedereinstieg_in_das_vereinsbasierte_sporttreiben_stand_19.5.2020.
Wie das Ganze in der Praxis aussehen könnte, hat der Badminton-Landesverband Nordrhein-Westfalen (NRW) in einem sehr informativen Video auf seiner Facebook-Seite dargestellt:
Hygiene-Empfehlungen zum Badminton-Restart.
Es geht wieder los! Zum lang ersehnten Wiedereinstieg haben wir einen kleinen Film mit Hygiene-Empfehlungen für euch vorbereitet. Solltet Ihr hierzu noch Fragen haben, dann kontaktiert uns direkt hier oder guckt mal Online unter www.badminton-nrw.deWer von euch stand eigentlich auch schon wieder auf dem Platz? #Yeah #BadmintonNRW #Restart #Badminton #NRW #Mülheimanderruhr
Gepostet von Badminton NRW am Mittwoch, 20. Mai 2020
Neue Infos vom BLSV zu den Lockerungen ab 08. Juni
Sportminister Joachim Herrmann kündigt Stufenplan für weitere Schritte im Sportbereich ab 08. Juni an.
Nach den ersten Handlungsempfehlungen zum 11. Mai, damals wurden ja schon Sport an der frischen Luft, oder auch auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen (= Vereinssportanlagen) in Kleingruppen (bis max. 5 Personen) und möglichst Kontaktfrei wieder erlaubt.
Immer unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienemassnahmen.
So war es den Tennisvereinen in Bayern seit dem 11. Mai wieder möglich, unter Einschränkungen den Trainingsbetrieb aufzunehmen. In Hessen konnten Badmintonclubs am 18. Mai wieder in die Hallen. Auch mit starken Einschränkungen.
Mit Schreiben vom 26. Mai, hat nun auch der BLSV über weitere gravierende Lockerungen informiert. u.a. ist nun ab dem 08. Juni auch wieder kontaktfreier Hallensport – zu dem auch Badminton zählt – möglich. In seinem Stufenplan, stellt Herrmann sogar in einem „dritten Schritt“ die „dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vorZulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor“. Lassen wir uns überraschen. Sobald wir von unseren Hauptvereinen, dem TV Laufach und dem TV Goldbach hier neue Infos vorliegen haben, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Hier ein Auszug aus dem Schreiben vom 26. Mai:
„Aufatmen für den Sport in Bayern: Die Bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen. Die Regelungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und seinen Sportfachverbänden erarbeitet. Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann heute einen Stufenplan für weitere Lockerungen angekündigt.
So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, den 8. Juni, Fitness-Studios und Tanzschulen sowie Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern wieder öffnen. Außerdem sind auch der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen, kontaktfreie Indoorsportarten, das Training von Rehabilitationssportgruppen sowie der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sog. nichtolympischer Sportarten wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Golf ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt.
Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann dem Ministerrat heute einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen (vgl. dazu die Links zur heutigen Kabinettssitzung sowie zur Pressemitteilung des StMI).“
Trotz Lockerung, TVG Sportpark und Halle bleiben geschlossen
Auch der TV Goldbach informiert auf seiner Homepage über den aktuellen „Corona-Stand“:
TV Sportpark incl. dem TV Spielplatz bleibt bis auf Weiteres geschlossen
Auch wenn sich die Corona-Einschränkungen langsam lockern und Sport im Außenbereich wieder möglich ist, bleibt unser TV Sportpark geschlossen.
Derzeit bleibt der TV Sportpark – unabhängig von der Kommunikation, dass ab 11.05.2020 der Individualsport und lt. BR auch der Mannschaftssport unter strengen Vorgaben im Outdoorbereich wieder möglich ist – jedoch bis auf Weiteres geschlossen!
Hier warten wir noch auf ein Statement aufgrund unserer Anfrage beim Landratsamt/Gesundheitsamt, da wir uns hier der Entscheidung zur Nutzung kreiseigener Sportstätten ( z.B. Landkreisstadion ) anschließen und keine abweichenden Regelungen für unseren TV Sportpark beschließen.
Wir bitten aber bereits heute um Verständnis, dass in der aktuellen Situation unsere Sportanlage, nach deren Öffnung, ausschließlich unseren Abteilungen für organisierte und abgesprochene Trainingseinheiten zur Verfügung gestellt wird.
Eine öffentliche Nutzung ist leider nicht möglich!
Spielplatz des TV Goldbach bleibt ebenfalls geschlossen.
Da es uns als Verein nicht möglich ist die Verordnungen der Bayerischen Staatsregelung zu kontrollieren bzw. regelmäßig zu überwachen, sehen wir uns leider nicht in der Lage, unseren Spielplatz am TV Sportpark derzeit zu öffnen.
Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben uns gezeigt, dass Hinweise auf eine „Selbstverantwortung“ der Nutzer und ein Umgang mit entsprechenden Aushängen kein sonderliches „Gehör geschenkt“ wird.
Aus diesem Grund bitten wir um ein Verständnis für unsere Maßnahme.
BLSV Informationen für Sportvereine
Der Bayerische Landes-Sportverband informiert am 15. Mai seine Sportvereine zu den Lockerungsmassnahmen:
Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Entwicklungen bei den Infektionszahlen des Corona-Virus machen Mut und geben Hoffnung. Diese Hoffnungen verbinden wir im bayerischen Sport mit weiteren Lockerungen. Dazu haben wir zusammen mit unseren Sportfachverbänden unter Einbindung in die DOSB-Leitplanken ein Stufen-konzept entwickelt. Unter enger Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise durch die TU München mit deren Gesundheitswissenschaftlern und Virologen wurden Cluster mit Indoor-Sportmöglichkeiten, dem Outdoor-Wettkampfsport von Individualsportarten oder dem Trainingsbetrieb in Freibädern ge-bildet. Diese Cluster (d.h. eine Eingruppierung nach ähnlich gelagerten Sportarten) befinden sich ak-tuell noch in der Abstimmung mit dem für uns zuständigen Bayerischen Sportministerium.
An vielen Stellen erfahren wir, dass Sie auf weitere Verbesserungen im Sportbetrieb hoffen. Wir tun alles dafür und stehen für zusätzliche Lockerungen bereit. Wir sind im engen Austausch mit der Bay-erischen Staatsregierung, um die aktuelle Situation für die bayerischen Sportvereine zu konkretisieren und um weitere Lockerungen praxistauglich umsetzen zu können. Denkverbote gibt es nicht – auch nicht zum Thema Kontakt- oder Kampfsport. Bis dahin sind wir jedoch weiterhin vorsichtig und halten uns an die Vorgaben der Politik. Nach wie vor steht bei allen Überlegungen die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt. Daher lautet die Devise weiterhin: Abstand halten!
Sportanlagen für Sport im Freien weiterhin geöffnet
Seit Beginn dieser Woche ist individualisiertes Sporttreiben möglich – insofern es sich um kontaktloses Taktik-, Technik- und Konditionstraining in Kleingruppen handelt und wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen stattfindet. Diese Regelung, die das Bayerische Staatsministe-rium für Gesundheit und Pflege in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Sport vorgibt, wurde nun bis Freitag, 29. Mai, verlängert.
Entscheidend für das weitere Vorgehen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Sports ist die Ent-wicklung der Infektionszahlen im Zuge der Corona-Pandemie. Wir appellieren daher an alle Sportle-rinnen und Sportler, sich dringend an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zu halten und weiterhin Abstand zu halten.
BLSV Handlungsempfehlungen
Viele Ihrer Fragen zur Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben wir in den Handlungs-empfehlungen bereits beantworten können. Weitere Informationen und Konkretisierungen aus dem Innenministerium werden täglich eingearbeitet.
Unter folgenden Link kommen Sie direkt auf die aktuellsten Handlungsempfehlungen: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf
Auch die Laufacher Halle bleibt noch geschlossen
Vorsitzender Sven Kunkel informiert die TVL-Mitglieder über den aktuellen Stand:
Aussicht auf eingeschränkte Aufnahme des Sportbetriebes
In seiner Information für Sportvereine vom 07. Mai 2020 weist der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) darauf hin, dass die Sportvereine ab 11. Mai wieder unter Auflagen Sport anbieten können. Ein Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich setzt aber aktuell noch voraus eine
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlegen,
- Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen,
- kontaktfreie Durchführung,
- keine Nutzung von Umkleidekabinen,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen – insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten -,
- keine Nutzung der Nassbereiche („die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich“),
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
Weiterführende Informationen finden sich u. a. auf der Homepage des BLSV bzw. sind dort (etwa im erwähnten Informationsschreiben) verlinkt.
Nachdem beim TVL viele Sportarten angeboten werden ist die Frage, ob alle derzeitigen Auflagen in der Praxis eingehalten werden können, nicht einheitlich für alle Abteilungen zu beantworten. Bei Aktivitäten im Außenbereich – etwa Nordic Walking oder Sportabzeichen – ist dies eher zu bejahen, im Hallensport derzeit noch zu verneinen. Die Vereinsführung arbeitet gemeinsam mit den Übungsleitern daran, den Sportbetrieb unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen schrittweise und soweit erforderlich mit Einschränkungen wieder zu ermöglichen. Dabei sind individuelle Besonderheiten einzelner Sportarten oder Trainingsgruppen wie dargestellt in Betracht zu ziehen. Ferner gilt es, kein Risiko einzugehen, weil die Gesundheit der Mitglieder und die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit im Vordergrund entsprechender Überlegungen und Entscheidungen stehen müssen, wofür um Verständnis gebeten wird. Soweit eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes vertretbar erscheint wird dies über die Übungsleiter bekannt gegeben.
Bei dieser Gelegenheit sprechen wir insbesondere denjenigen Übungsleitern unseren Dank aus, die ihre SportlerInnen auf elektronischem Weg mit Trainingsplänen und Trainingsvorschlägen in dieser Zeit fit halten – eine tolle Aktion, der sich auch weitere Übungsleiter im Interesse ihrer Trainingsgruppen bis zur Rückkehr zu einem „normalen“, vollständigen Trainingsbetrieb gerne anschließen dürfen.
Sven Kunkel, 1. Vorsitzender