Hinweise zur Kündigung der Mitgliedschaft beim Badmintonverein Großauheim Goldbach/Laufach e.V.
Gemäß unserer Vereinssatzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, also zum 31.12., möglich.
Die Kündigung ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Eine telekommunikative Kündigung per E-Mail erfüllt die satzungsgemäße Vorgabe nicht.
Ihr könnt aber ein unterzeichnetes Kündigungsschreiben einscannen oder fotografieren und uns per E-Mail (info@bvg-gl.de) zukommen lassen oder dieses Schriftstück uns auf dem Postweg - an die Adresse unseres Vorsitzenden, Herrn Hans-Peter Schmitt, Hauptstr. 5, 63768 Hösbach - übermitteln.
Bedenkt auch, dass neben Ihrer BVG-Vereinszugehörigkeit auch eine Zweitmitgliedschaft beim Hauptverein TV Goldbach bzw. TV Laufach besteht, welche gegebenenfalls gleichzeitig schriftlich zu kündigen wäre.