Aufgrund der erneuten Entscheidung der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts Aschaffenburg, am westlichen Ortseingang in Hösbach Tempo 30 nicht anzuordnen, wurde am 7.6.2019 eine weitere Verpflichtungsklage zum Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung erhoben. Obwohl das Verwaltungsgericht Würzburg bereits eine unzumutbare Lärmbelastung in dem betreffenden Bereich festgestellt hat, weigert sich das Landratsamt weiterhin mit fadenscheinigen Begründungen die Lärmbelastung am westlichen Ortseingang zu senken. Es bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel an der Ermessensfehlerfreiheit der Entscheidung.
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Tempo 30 am westlichen Ortseingang erneut abgelehnt
Ein halbes Jahr nach dem das Verwaltungsgericht Würzburg der unteren Verkehrsbehörde des Aschaffenburger Landratsamts eine rechtsirrige Auffassung in Sachen Verkehrslärmschutzverordnung bescheinigt hat, erlässt das Landratsamt erneut einen Ablehnungsbescheid für den ca. 170m langen Abschnitt am westlichen Ortseingang von Hösbach.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass den Anwohnern der Hauptstraße grundsätzlich mehr Verkehrslärm zuzumuten ist. Weiterhin würde durch die verlängerte Reisezeit (8 Sekunden!) der ÖPNV unattraktiver, was wiederum dazu führen würde, dass potentielle Fahrgäste statt den Bus wieder den eigenen PkW nutzen würden. Außerdem sollte der Verkehr in den Kahlgrund über die Schöllkrippener Straße und die AB 10 möglichst zügig abgeleitet werden.
Ob solcher Argumente darf die Frage gestellt werden, ob die Vertreter der Verkehrsbehörde jemals das Hösbacher Verkehrskonzept begriffen oder wenigstens durchgelesen haben. Weiterhin darf man sich die grundsätzliche Frage stellen, wie mit solchen Behörden die erforderliche Verkehrswende gestaltet werden soll. Offen ist auch, ob Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat in Hösbach weiterhin den Kopf in den Sand stecken. Viel Hoffnung auf Unterstützung besteht nicht, da der Dialog mit den Bürgern im Rahmen des ISEK-Lenkungsausschusses weiterhin verweigert wird. Das Scheitern des vor 7 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts wird unter den Teppich gekehrt. Das Problem 100.000 Fahrzeuge pro Tag im Umleitungsfall durch das Hösbacher Hauptstraßen-Nadelöhr zu schleusen wird weiter totgeschwiegen.
Wozu Gehwege?
Wozu wurden die schönen neuen Gehwege an der Hösbacher Hauptstraße gebaut? Richtig, damit auch Autos drüberfahren können, wenns mal eng wird.

Sicherheitsrisiko Ampel Robert-Kochstr/Hauptstr
Am 30.4.19 wurde die neue Lichtsignalanlage an der Einmündung Robert-Kochstr zur Hauptstraße in Betrieb genommen. Wie geplant vermindert sie die Attraktivität für den motorisierten Verkehr, die Stauschlangen zu den Hauptbelastungszeiten wurden etwas länger.

Eine Verbesserung für die Sicherheit bedeutet sie nicht unbedingt. Sowohl für Fußgänger, als auch für den abbiegenden Autoverkehr zeigt die Ampel gleichzeitig Grün, weitere Warnsignale gibt es nicht. Wer sich also als Fußgänger, Radfahrer oder als abbiegender Autofahrer auf das Grünsignal verlässt, könnte sich im Krankenhaus oder in der Autowerkstatt wiederfinden.
In der Hösbacher Hauptstraße hat man sich schon an so viele Verkehrsbesonderheiten gewöhnt, man wird sich wohl auch an diese Spezialität gewöhnen müssen.
MGR Sondersitzung 28.3.2019
(19:00 Uhr)Top 1 Entwurfsplanung 2.BA
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, unter anderem den Verkehrsplaner H.Ammerl, Büro Obermeyer. Er weist auf die 123 jährige Verkehrsdiskussion in Hösbach hin. 1896 gab es bereits Gespräche und Planungen für eine Straßenbahn Aschaffenburg -Goldbach-Hösbach, Diskussionen bis 1925,dann wurde Buslinie eingerichtet.
H. Focht stellt die Planungen des 2. BA vor. Der Fahrbahnteiler am östlichen Ortseingang bleibt das Ende des Radwegs. Sicherer Radverkehr ist auch im 2. BA nicht vorgesehen. Der gewonnene Raum durch die Verengung der Straße auf 6,5 m wird für Parkbuchten genutzt. Verschwenkung und Begrünung werden dargestellt. Barrierefreie Buskaps werden umgesetzt. Ab Aschaffstraße verjüngt sich der Straßenquerschnitt auf 6m, wechselseitiges Parken wird vorgesehen. Gehsteige in Einmündungen werden auf 1 cm abgesenkt. Bereich Friedhof 2 neue Parkplätze, E-Ladestation möglich. Neu gewonnene Breite am Friedhofseingang 6m wird für Baumpflanzungen genutzt, Eingangsportal. 10 Fahrradparkplätze entstehen. Gestaltung und Materialien und Beleuchtung werden erläutert. Bereich Seegartenstr bis Schargasse. Fahrbahn verengt sich von 6m über 5,8m bis 5,6m. Gehwege werden mindestens 1m breit. Nordseite mindestens 1,25m. Platz gegüber Kardinal-Galenhaus wir neu gestaltet. Fußgängerschutzanlage lt. Staatl.Bauamt zu geringe Frequenz. Es werden Fußgängerzählungen gemacht. Verkehrberuhigte Bereiche Nebenstraßen, Hirtenstraße, Östl. Brunnenstr, Mittlere Brunnenstr, Schargasse. Durchlaufende Gehwege,Schrittgeschwindigkeit, kein rechts vor links. Polizei beurteilt das negativ, mit Ausnahme Schargasse, wegen Bündelungsfunktion und fehlender Aufenthaltsfunktion. Staatl.Bauamt beurteilt das positiv nach Sicherheitsaudit. H.Focht empfiehlt die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in den genannten Straßen. StraßenBaukosten 2,15 Mio €, insgesamt ca. 4Mio. Zeitplan: Bauzeit minimal 2 Jahre 9 Monate bei Baubeginn von beiden Seiten, sonst ein Jahr länger. Umleitungskonzept: Über an der Maas, Aus Würzburg kommend über Rentingweg , Schubertstr, Robert-Kochstr.
Diskussion
Bürgermeister schlägt verkehrsberuhigte Bereiche und möglichst kurze Bauzeit vor. Es muss auf die Förderzusage der Regierung gewartet werden, wahrscheinlich Baubeginn erst im Frühjahr.
H.Ammerl weist darauf hin das die vorgesehenen Nebenstraßen nach der RASt06 aus Sicherheitgründen verkehrsberuhigt werden müssen.
Houben: CSU Fraktion stimmt zu, weist auf das Problem A3 Umleitungsverkehr hin. LkW Verkehr wird nicht ausdrücklich eingeschränkt.
Beister: Grüne Fraktion fragt wg. Einschränkung ÖPNV, Busverkehr wird ebenfalls umgeleitet, längere Fußwege erforderlich. Verschwenkungen gefährlich für Radfahrer?
H.Ammerl: 6,5 m Fahrbahnbreite ungüngstig, da hier leicht überholt werden kann. 6m wäre besser. Auf der Schöllkrippener Str müßte der Radverkehr aus Sicherheitsgründen verboten werden.
Beister: Grüne Fraktion lehnt das Konzept ab, weil der Status quo festgeschrieben wird und der Verkehr nicht reduziert wird.
3. BgMFleckenstein: Man könnte auch die A3 wieder 4-spurig zurückbauen
Sauer: SPD-Fraktion hält den Vorschlag für schlüssig und stimmt zu. Umleitungsstrecke Schule muss mit ins Boot. Bauzeit so gering wie möglich.
Heeg FW Fraktion: gelungene Planung, Engstelle Kardinal-Galen Haus gut gelöst. Nebenstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche sinnvoll. Stellungnahme der Polizei nicht nachvollziehbar.
3.BgM Fleckenstein: Sieht verkehrsberuhigte Beriche kritisch. Hält Bau von einer Seite als geringere Belastung.
Sigrid Müller FW: Fußgänger Schutzanlage im östlichen Bereich.
Abstimmung: Ausführungsplanung wird erstellt, Entwurfsplanung wird gebilligt, ÖPNV und Sicherheit Schulzentrum, Bauablauf kurz
21 Ja , 2 Nein-Stimmen
(21:38 Uhr) Top 2 Erstellung eines Nahmobilitätskonzepts Hösbach
Nahmobilitätskonzept soll grundsätzlich als ISEK weitergeführt werden. A3 Baustelle wieder in den Sommerferien.
Zwischenfazit nur bei einem Zeitfenster mit 3 monatiger Messung möglich. Zeit wird zu kurz. Stachusplanung des Bauamts läuft. Angebote sollen eingeholt werden.
H.Ammerl stellt neue Methode vor zur Analyse des Durchgangsverkehrs vor, wäre allerdings nur ein Zwischenfazit. Nahmobilitätskonzepte im Bereich von großen Städten werden nun öfters gemacht. Verkehr könnte durch E-Autos zunehmen. Parkkonzept und Radkonzept muss zusammen entwickelt werden. Das Konzept könnte jetzt gemacht werden.
Diskussion
Houben: Nahverkehrskonzept nur mit Goldbach zusammen sinnvoll.
Beister: Konzept so schnell wie möglich, notfalls auch ohne Goldbach.
H.Ammerl: ÖPNV geht nur über den bayerischen Untermain, nicht als Insellösung.
Bürgermeister: Förderung erfordert 3 Angebote, deshalb dauert es.
Houben: Gründlichkeit vor Schnelligkeit
Fleckenstein: Frage nach Datenschutz
Ammerl: Haushaltsbefragung im Rahmen des Nahmobilitätskonzepts
Sauer: Park&Ride, Schnellbusse, Region mit einbeziehen, Blitzanlagen
Ammerl: Blitzanlagen machen punktuell keinen Sinn
Glaab: Verkehrsströme Ziel- und Quellverkehranteil, hält Befragungen für besser.
Fleckenstein: Konzept sollte kurzfristig umgesetzt werden.
Lippert: Lebensmittelläden alle außerhalb des Orts.
Beschluss:Nahmobilitätskonzept in Zusammenarbeit mit Goldbach wird angestrebt, einstimmig
Kommentar
Was ist das Fazit der Veranstaltung? Der 2. Bauabschnitt nimmt Konturen an, es gibt mit den verkehrsberuhigten Bereichen in den Seitengäßchen und den breiteren Gehsteigen einige Verbesserungen, auch wenn es noch behördliche Bedenkenträger gibt. Eine Straßenbreite von 6m wäre besser, geht aber wegen der Vorgaben der Regierung nicht. Ein Nahmobilitiätskonzept soll es geben, braucht aber natürlich Zeit. Zumindest mit Goldbach möchte man sich abstimmen. Bis es fertig ist und vielleicht auch umgesetzt wird, wird noch einige Zeit ins Land gehen, möglicherweise werden es nochmal 123 Jahre. Bis dahin wird durch die Berliner, Münchener und Würzburger Verkehrspolitik noch mehr individiueller und motorisierter Verkehr produziert, über dessen Entsorgung bei Störungen auf den Fernverkehrswegen sich die Bürgermeister und Gemeinderäte Gedanken machen können.
Jeder findet sich mit der Gewissheit ab, der Verkehr gehört zu Hösbach wie der Hunger zu Afrika.
Terminverschiebung
Aufgrund der kurzfristig bekannt gewordenen Sondersitzung des Marktgemeinderats am nächsten Donnerstag müssen wir unser am 28.3. geplantes VIH-Treffen auf den 11.4. verschieben. Auf der Tagesordnung steht die Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Hauptstraße und die Erstellung eines Nahmoblitätskonzepts für Hösbach und Ortsteile.
Betroffene und Interessierte erhalten hier vielleicht Antworten auf die zahlreichen Fragen zu den künftigen Hösbacher Verkehrsplanungen. Das Schreiben der VIH vom 16.1.19 an Bürgermeister und Fraktionen blieb jedenfalls bisher unbeantwortet.
Diskussionen über notwendige Schritte finden in vielen Städten statt, wie beispielsweise in Freiburg.
Unser nächstes Treffen findet dann am 11.4. 2019 um 19:00 Uhr im Nebenzimmer des Gasthaus Specht in Hösbach Bahnhof statt.
Tempo 30 Regelungen auf dem Prüfstand
Das Landratsamt Aschaffenburg prüft nach einer Meldung von focus-online
derzeit die Zulässigkeit von Tempo 30 Regelungen im Landkreis. Ausdrücklich genannt werden die B8 in Kleinostheim, die St 2305 in Mömbris, die AB 3 in Pflaumheim und die
AB 16 in Stockstadt.
Die B26 in Hösbach, wo die rechtsirrige Auffassung der lokalen Verkehrsbehörden hinsichtlich Tempo 30 nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg korrigiert werden müsste, wird nicht genannt.
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zu Tempo 30
Das schriftliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zur mündlichen Verhandlung vom 6.11.2018 liegt nun vor. Das Gericht ist der Argumentation in der Klage in vollem Umfang gefolgt und hält die Klage für begründet. Das Landratsamt hat keine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen und muss über den Tempo 30 Antrag unter der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts neu entscheiden.
Das Gericht stellt fest, dass die Lärmbelastung am westlichen Ortseingang Hösbach die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet. Selbst nach der fragwürdigen Lärmberechnung des staatlichen Bauamts Aschaffenburg, die deutlich von der Berechnung des Immissionsgutachtens des Sachverständigenbüros Wölfel nach unten abweicht.
Bei aller Freude über die Entscheidung des Gerichts bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da die gleichen Argumente die zur Gerichtsentscheidung geführt haben, seit Jahren im Lenkungsausschuss zum Ausbau der Hauptstraße vorgebracht wurden, in dem Vertreter der Verwaltung des Markts Hösbachs, Marktgemeinderäte und Vertreter der Verkehrsbehörden beteiligt sind. Fazit: Nur reden hilft nicht in jedem Fall weiter.
Hösbacher Mobilität in der Veränderung?
Viel über die Zukunft der Mobilität konnten die Zuhörer bei unserer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung anlässlich unseres 15 jährigen Jubiläums erfahren. In einem lebhaften Vortrag stellt Prof.Dr. Follmann viele Möglichkeiten vor, wie die Planung von lebenswerten Städten aussehen kann. Das bevorzugte Verkehrsmittel ist dabei das Fahrrad oder das Pedelec. Wichtig wäre, die Planungen von Radwegen regional zu verknüpfen. Ein Umdenken wäre dabei auch bei den verkehrsbeteiligten Behörden notwendig.
Begründungen, warum der Radverkehr und der öffentlicher Nahverkehr gegenüber dem Autoverkehr gestärkt werden müsste, lieferte im Anschluss der Klimamanager der Energieagentur Bayerischer Untermain Marc Gasper in seiner Präsentation. Der Verkehr am Bayerischen Untermain trägt zu mehr als einem Viertel zu den CO2 Emissionen bei, die CO2 Emissionen stiegen von 2009-2015 um 2 %.
In der anschließenden Diskussion wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen des ISEK diskutiert. Deutlich wurde, dass der vor 6 Jahren beschlossene Maßnahmenkatalog überarbeitet werden muss und die verkehrlichen Ziele neu ausgerichtet werden müssten. Bis dahin müssen sich die Anwohner an den Hösbacher Hauptverkehrsstraßen weiter mit dem Lärm und den Schadstoffen der momentanen Verkehrswirklichkeit abfinden.
Es bleiben Fragezeichen, wie schnell eine Umsetzung gelingt. Einen Radverkehrsbeauftragten für den Landkreis hat der Kreistag letzten Montag schon mal abgelehnt.
Die Straße zurückerobern!
Dieses aktuelle Projekt des VCD soll darauf hinweisen, dass eine Straße nicht nur für den Autoverkehr da ist, sondern auch anders genutzt werden kann.

Das staatliche Bauamt interpretiert dieses Motto in Hösbach auf seine Weise. Nachdem es im verkehrsreichsten Teil der Hauptstraße seit der Verkehrsfreigabe im Juli einen weiteren signalisierten Fußgängerüberweg gab, wurde die Ampel vorgestern einfach außer Betrieb genommen. Während der Marktgemeinderat um Lösungen des Hösbacher Verkehrsdilemmas ringt, schafft das Bauamt schon mal Fakten und setzt klare Prioritäten. Freie Fahrt für freiheitsliebende Autofahrer, Fußgänger können ja einen Umweg nehmen. Das Ziel einer Reduzierung des Autoverkehrs rückt in immer weitere Ferne.