Schlechte Karten für schadstoffbelastete und lärmgeplagte Anwohner

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben Anwohner von Straßen mit einem LKW-Durchfahrtsverbot, wie z.B. in der Hauptstraße Hösbach, keine rechtliche Möglichkeit dieses Verbot auch durchzusetzen. Selbst wenn das LKW-Durchfahrtsverbot als Maßnahme eines Luftreinhalteplan beschlossen wurde, wie z.B. in Stuttgart, gibt es keinen Anspruch auf Unterlassung. Der Schutz von Einzelinteressen sei nicht die Zielrichtung des Verbots.

Die Verbotsschilder dienen also, ähnlich wie Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitbegrenzung, wohl vor allen Dingen zur Verschönerung des öffentlichen Raums. Freie Fahrt für freie LKWs!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.