Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben Anwohner von Straßen mit einem LKW-Durchfahrtsverbot, wie z.B. in der Hauptstraße Hösbach, keine rechtliche Möglichkeit dieses Verbot auch durchzusetzen. Selbst wenn das LKW-Durchfahrtsverbot als Maßnahme eines Luftreinhalteplan beschlossen wurde, wie z.B. in Stuttgart, gibt es keinen Anspruch auf Unterlassung. Der Schutz von Einzelinteressen sei nicht die Zielrichtung des Verbots.
Die Verbotsschilder dienen also, ähnlich wie Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitbegrenzung, wohl vor allen Dingen zur Verschönerung des öffentlichen Raums. Freie Fahrt für freie LKWs!