Hösbacher Nachrichten 25.08.2022

Einladung an alle VIH Mitglieder und Interessierte:

im Auftrag des 1. Vorsitzenden Hans-Peter Schmitt lade ich Dich/Euch herzlich ein zur  

Jahreshauptversammlung der Verkehrs – Initiative – Hösbach e.V.  

am Donnerstag, 15.09.2022 um 18.00 Uhr 

Bistro Bio3erlei, Schöllkrippener Str. 7, 63768 Hösbach 

Die Tagesordnung lautet wie folgt: 

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden  

2. Bericht des 1. Vorsitzenden 

3. Rechenschaftsbericht Kassierer 

4. Prüfungsbericht Kassenprüfer 

5. Entlastung der Kassierer und der Vorstandschaft 

6. Verschiedenes 

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragt werden. Über die Zulassung von Anträgen, die erst in der Versammlung unter Punkt „Verschiedenes“ gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung.  

Über ein pünktliches und vollzähliges Erscheinen würde sich der Vorstand freuen

Fahrradpiktogramme auf der B 26/Ortsdurchfahrt Hösbach:

Der Markt Hösbach und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bitten um Beteiligung der Bürger/innen, Ihre Erfahrungen dazu in der Befragung Online oder anhand des an die Haushalte verteilten Fragebogens mitzuteilen!

Die Befragung läuft seit 16.08. bis einschließlich 15. Oktober 2022.
Ihr könnt den Fragebogen Online unter www.pilotprojekt-hoesbach.varplus.de ausfüllen, oder den ausgefüllten Fragebogen der verteilt wurde im Rathaus bis zum 15. Oktober 2022 in den Briefkasten einwerfen.
Bitte gebt alle Eure Erfahrungen weiter, damit diese in die Auswertungen und weitere Planungen einfließen können. Danke!

Radentscheid Bayern trifft Verkehrswende Hessen:

Am nächsten Sonntag 28.8.22 findet in Wiesbaden die Abschlussveranstaltung zum Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ statt. Der Radentscheid Bayern bzw. der ADFC Aschaffenburg hat eine Zubringer-Radtour ab Aschaffenburg organisiert. Los geht es um 7:00Uhr von der Ebertbrücke in Aschaffenburg. Alle Informationen zur ersten Teiletappe nach Hanau findet Ihr auf der Webseite des ADFC. Die 2. Etappe führt dann von Hanau nach Frankfurt. Die letzte Etappe verläuft von Frankfurt über die A66 nach Wiesbaden.

Wer ab Hösbach mitfahren möchte:
Treffpunkt 6:30 Uhr Junge Mitte
Teilstrecken sind natürlich möglich.

Radentscheid Bayern:

Unterschriftenlisten für den Radentscheid Bayern liegen bei Getränke Roth und im Bio 3erlei aus. Wer den Radverkehr in Bayern voranbringen will, sollte hier unterschreiben!

Radentscheid Bayern trifft Verkehrswende Hessen

Am nächsten Sonntag 28.8.22 findet in Wiesbaden die Abschlussveranstaltung zum Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ statt. Der Radentscheid Bayern bzw. der ADFC Aschaffenburg hat eine Zubringer-Radtour ab Aschaffenburg organisiert. Los geht es um 7:00Uhr von der Ebertbrücke in Aschaffenburg. Alle Informationen zur ersten Teiletappe nach Hanau auf der Webseite des ADFC. Die 2. Etappe führt dann von Hanau nach Frankfurt. Die letzte Etappe verläuft von Frankfurt über die A66 nach Wiesbaden.

Wer ab Hösbach mitfahren möchte:
Treffpunkt 6:30 Uhr Junge Mitte
Teilstrecken sind natürlich möglich.

Unterschriftenlisten für den Radentscheid Bayern liegen bei Getränke Roth und im Bio 3erlei aus. Wer den Radverkehr in Bayern voranbringen will, sollte hier unterschreiben.

Klage gegen Planfestellung B469

Nachdem die Regierung von Unterfranken die Planfeststellung für die Erneuerung der B469 beschlossen hat , klagt der Bund Naturschutz gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Unterstützt wird diese Klage durch das Aktionsbündnis B469, dem auch die VIH angehört.

Warum die Klage?

Die Klage richtet sich nicht gegen das grundsätzliche Vorhaben der Straßenerneuerung und der Verbesserung der Sicherheit in diesem Straßenabschnitt an sich. Vielmehr geht es um die Frage der notwendigen Dimensionierung der Straße. Zur Klärung dieser Frage hat das Aktionsbündnis ein Gutachten von einem Verkehrsplanungsbüro in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein geringerer Querschnitt ausreicht, als die festgestellte Planung des staatlichen Bauamts vorsieht. Auf einen öffentlichen Erörterungstermin verzichtet die Regierung von Unterfranken. Eine Diskussion mit der Öffentlichkeit wird, wie bei Straßenbaumaßnahmen in Hösbach, nicht gewünscht.

Die grundsätzlichen Argumente, mit einer geringeren Dimensionierung des Querschnitts auch weniger Fläche zu versiegeln und die negativen Einflüsse auf die Umwelt zu minimieren, werden nicht berücksichtigt. Weder das Klimaschutzgesetz, noch das Ziel die Flächenversiegelung in Bayern zu reduzieren finden in dem Beschluss Beachtung. Die CO2 Emissionen des Projekts seien nicht bezifferbar, deshalb spielen aus Sicht der Regierung von Unterfranken Größe und Materialverbrauch hier keine Rolle. Im regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept wurde zumindest der Versuch einer CO2 Bilanzierung unternommen, wenn auch mit unklaren Bilanzierungsregeln und ohne Berücksichtigung des überregionalen Verkehrs. Im Planfeststellungsbeschluss spart man sich diese Mühe. Möglicherweise will man es auch überhaupt nicht wissen, da die Emmissionsziele im Verkehrssektor sowohl in der Region, als auch bundesweit mit den bisherigen Anstrengungen nicht erreicht werden.

Die öffentliche Erörterung zum Ausbau der B469 findet deshalb vor einem Verwaltungsgericht statt, Ausgang ungewiss.

Spendenkonto

Die juristische Klärung der Frage, ob Umweltaspekte auch bei kleineren Straßenbauprojekten in Zeiten der globalen Erhitzung eine größere Rolle als bisher spielen sollten, kann jeder unterstützen. Jeder Betrag auf dem Spendenkonto des Bund Naturschutz mit dem Verwendungszweck „Klima & Wald statt Asphalt“ ist willkommen.

Ergebnisbericht verschoben

Laut einer Pressemeldung des Main-Echo wurde die ursprünglich für Mai geplante Vorstellung des Ergebnisberichts zur verkehrstechnischen Untersuchung der A3 auf November verschoben.

Ein weiterer Versuch, besser wäre vielleicht die Bezeichnung „mission impossible“, die Hösbacher Verkehrsmisere mit Mitteln des Straßenbaus zu lösen. Aktuell 100.000 Fahrzeuge pro Tag (bis 2030 kommen nach den Prognosen noch 8000-15000 Fahrzeuge dazu) sollen im Umleitungsfall durch die Hösbacher Hauptstraße geschleust werden, die aktuell bereits mit ca. 12000 Fahrzeugen am Tag belastet ist und deren maximale Kapazität bei 1500 Fahrzeugen/Stunde (Vollstau) beträgt. Für den Radschnellweg, der schon seit Jahren im Gepräch ist (ca 2000 Radfahrer täglich) und den neuen Bahnhaltepunkt Hösbach Mitte (Nachfragepotential nach ReMoSi: 2600 Ein/Aussteiger täglich) gäbe es somit genügend Potential. Es müsste nur mal klar sein, ob solche Alternativen auch ernsthaft umgesetzt werden sollen oder ob man sich mit Machbarkeitsstudien und unverbindlichen Planungen begnügt.

Bis zum November darf man also gespannt sein, wie die Straßenbaulösung aussieht. Vielleicht kommt man auch zu dem Ergebnis, dass die Grenzen des Fahrzeugwachstums in Hösbach erreicht sind.

Hösbacher Nachrichten 21.07.2022

Luftverschmutzung in Deutschland nach wie vor zu hoch,
Gefahr für Gesundheit und Ökosystem

Die Luftverschmutzung in Deutschland ist nach wie vor zu hoch. Nationale und internationale Gesetze und Verordnungen haben zwar dazu geführt, dass die Konzentration vieler Luftschadstoffe seit den 1990er Jahren stark abgenommen hat. Dennoch liegen einige Werte auf einem zu hohen Niveau. Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon stellen ein Problem für Gesundheit und Ökosysteme dar, warnt der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Gerade in Städten führen Abgase von Straßenverkehr, Heizungen und Industrie zu einem hohen Ausstoß dieser Luftschadstoffe. Die gesundheitlichen Folgen wie Reizungen der Atemwege, Kopfschmerzen oder Herz- Kreislauferkrankungen führen auch zu vorzeitigen Sterbefällen. Die WHO hat zudem ihre Empfehlungen der Grenzwerte im Jahr 2021 nach unten korrigiert – bei Stickstoffdioxid beispielsweise auf 10 µg/m³. Damit liegt die Empfehlung deutlich niedriger als der verbindliche EU-Grenzwert von 40 µg/m³. Und selbst dieser wird derzeit an einer Münchner Messstelle noch überschritten.  

Für das Ökosystem bedeuten die Schadstoffe in der Luft Stress. „Versauerung und Überdüngung der Böden sind auch eine Folge der Luftverschmutzung“, erklärt Kirsten Bähr, Umweltexpertin beim VSB. „Dadurch kommt es zu einer Verarmung der Ökosysteme und großen Schäden in der Landwirtschaft.“

Der VSB empfiehlt, Luftverschmutzung nicht nur lokal zu betrachten. Zwar ist in den Städten die Belastung in der Regel am höchsten, Windbewegungen transportieren die Schadstoffe jedoch auch in die entferntesten Regionen.  

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp:
www.verbraucherservice-bayern.de/themen/umwelt/problem-luftverschmutzung-in-deutschland

Eine gute Idee…

…zur Vereinfachung und Förderung des öffentlichen Verkehrs kommt, leider nicht aus dem Verkehrsministerium, sondern vom VCD. Die Idee des VCD sind sogenannte „Länder-Plus Tickets“, mit denen der öffentliche Personenenahverkehr zu einheitlichen Tarifen genutzt werden kann. Insgesamt würde es demnach in Deutschland 8 verschiedene Tarifzonen geben. Mit dem Mitte-West PlusTicket wäre beispielsweise am bayerischen Untermain das Problem mit dem komplizierten VAB-RMV Übergangstarif gelöst.

Man darf gespannt sein, mit welchen Ausflüchten dieser Vorschlag von den verantwortlichen Verkehrspolitikern zerredet oder abgebügelt wird.

Hösbacher Nachrichten 07.07.2022

Radentscheid Bayern – die Unterschriftensammlung für die Zulassung des Volksbegehrens hat begonnen! 


Der Radentscheid Bayern hat die Unterschriftensammlung zur Zulassung eines Landesgesetzes gestartet, nachdem im März die Gesetzesvorschläge von SPD und Grünen im bayerischen Landtag abgelehnt wurden. Dieses Gesetz soll „in den bayerischen Kommunen sowie im überörtlichen Bereich eine umwelt- und klimaverträgliche Mobilitätsentwicklung unter besonderer Förderung des Radverkehrs gewährleisten“.  
Ziele des Radentscheides:
Es sind folgende Kernziele mit diesem Gesetzesentwurf des Radentscheides verbunden:
25 % Radverkehrsanteil bis 2030. Aktuell liegt der Radverkehrsanteil bei 11 %. Die Bayerische Staatsregierung hatte bis 2025 20 % als Ziel gesetzt und verfehlt dieses erkennbar deutlich.

  • Sichere und komfortable Radwege. Dies beinhaltet nicht nur Planung und Bau, sondern auch Unterhalt der Radverkehrsanlagen. Diese sind beobachtbar oft völlig defekt mit Wurzelaufbrüchen und anderen Schäden.
  • Vision Zero im Straßenverkehr, d.h. Es soll im Straßenverkehr keine Toten geben – Helsinki hat dieses Ziel gesetzt und erreicht!
  • Vorrang für den Umweltverbund (ÖPNV, Rad, Fußverkehr). Dabei geht es um die Verknüpfung ÖPNV/Fahrrad, d.h. Sichere Abstellanlagen als bayerischer Standard.
  • Mehr Radschnellverbindungen. Dafür müssen erst mal taugliche gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
  • Flächenversiegelung sorgfältig abwägen. Es ist die Umverteilung der Verkehrsfläche zugunsten Fahrrad/Umweltverbund einer Neutrassierung vorzuziehen. 

Eine detaillierte Darstellung dieser Ziele findet sich auf https://radentscheid-bayern.de/ 

Welche Bezüge hat so ein Radgesetz für Hösbach und die Nachbarkommunen?

  • Entlang der B 26 ist der Radweg schadhaft und mit seiner Gestaltung nicht sicher. Diese Straße wurde primär auf die Anforderungen des Autoverkehrs ausgerichtet. Dieser Gesetzentwurf hat das Ziel, dass Standards vorgegeben werden, nach denen solche Radwege an übergeordneten Straßen gebaut und unterhalten werden.
  • Betreffend Planung, Bau und Finanzierung von Radschnellwegen haben wir ein Projekt, welches in Zukunft durch Hösbach führen soll. Diese Diskussion dazu läuft seit 2015.

Oft sind Gemeinden mit derartigen Projekten zur Förderung des Umweltverbundes stark gefordert, wenn es sich um Projekte handelt, die sich über den Zuständigkeitsbereich mehrerer Kreise und Gemeinden erstrecken. Daher ist Bestandteil des Gesetzentwurfes auch eine Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes um die Planung und Umsetzung z.B. von Radschnellwegen zu erleichtern. 
Wo kann ich den Zulassungsantrag für das Volksbegehren unterzeichnen?
Wer in seinem Bekanntenkreis Unterschriften sammeln oder unterschreiben möchte, kann entweder

Wie geht es dann weiter?
Zunächst werden mindestens 25.000 Unterschriften in Bayern für die Zulassung benötigt. Etwa im Frühjahr 2023 werden dann ca. eine Million Unterschriften in Bayern auf den Rathäusern notwendig, damit es dann zu einem Volksentscheid kommt. Es könnte natürlich ebenso dazu kommen, dass der bayerische Landtag doch noch eine gesetzliche Grundlage schafft. 
Getragen und initiiert wird der Radentscheid Bayern von 11 Radentscheiden aus größeren bayerischen Städten, den Verbänden ADFC, VCD (Verkehrsclub Deutschland), dem Bund Naturschutz, sowie den Parteien SPD, Grüne, ÖDP, Linke und Volt. 
Tino Fleckenstein
(Koordinator für den Radentscheid Bayern in Landkreis und Stadt Aschaffenburg)

 „Landkreisradeln“ – 2022


Im Rahmen der Initiative „Stadtradeln/Landkreisradeln“ nimmt Hösbach zum 3. Mal an dieser Aktion die vom 01. bis 21. Juli 2022 stattfindet teil.
Bei der Aktion geht es darum in den 21 Tagen, für Kurzstrecken das Auto mal stehen zu lassen und auch sonst möglichst viele Strecken, sei es zur Arbeit zur Schule oder zum Einkaufen mit dem Rad zu fahren.
Alle Hösbacher*innen sind eingeladen und dürfen mitmachen. Auch Schulen und Firmen können ein eigenes Team bilden.
Tretet für ein gutes Klima in die Pedale und macht auch (wieder) mit!

Anmelden könnt Ihr Euch für Hösbach unter www.stadtradeln.de/landkreis-aschaffenburg, egal ob als Team einer Firma, als Freizeitgruppe, oder Familienteam.

Ihr könnt auch gerne unserem Team „VIHRadler“ beitreten.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona Pandemie sind bereits seit dem letzten Jahr viele Menschen mit dem Fahrrad statt dem Auto unterwegs und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Fahren Sie Rad – für die Umwelt und Ihre Gesundheit, außerdem macht es ja auch Spaß sich mit dem Rad in der Natur an der frischen Luft zu bewegen.

Schlechte Karten für schadstoffbelastete und lärmgeplagte Anwohner

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben Anwohner von Straßen mit einem LKW-Durchfahrtsverbot, wie z.B. in der Hauptstraße Hösbach, keine rechtliche Möglichkeit dieses Verbot auch durchzusetzen. Selbst wenn das LKW-Durchfahrtsverbot als Maßnahme eines Luftreinhalteplan beschlossen wurde, wie z.B. in Stuttgart, gibt es keinen Anspruch auf Unterlassung. Der Schutz von Einzelinteressen sei nicht die Zielrichtung des Verbots.

Die Verbotsschilder dienen also, ähnlich wie Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitbegrenzung, wohl vor allen Dingen zur Verschönerung des öffentlichen Raums. Freie Fahrt für freie LKWs!