Ortstermin mit Grünen

Am 1.4. fand das schon seit längerer Zeit geplante Treffen mit Grünen-Politikern statt. Aus dem Bundestag nahm Niklas Wagener, vom Kreisvorstand Volker Goll und aus dem Hösbacher Gemeinderat Gerhard Engel an dem Gespräch teil. Nach einer kurzen Besichtigung der Verkehrssituation im 3.Bauabschnitt und Konfliktstellen an der Schöllkrippener Straße im Schneeschauer fand ein ausfürliches Gespräch zu den Hösbacher Mobilitätsthemen im Bistro des Biomarkts statt.

Die wesentlichen Kritikpunkte der Verkehrs-Initiative, keine Perspektive für eine Verbesserung der Verkehrsituation, isolierte Konzepte für Kfz, Fahrrad und Nahverkehr, keine Analyse bisheriger Konzepte, keine Fortschreibung des ISEK wurden erläutert. Weiterhin die Auswirkungen der neuen Baugebiete, die in erster Linie die ohnehin überlastete Schöllkrippener und Hauptstraße betreffen. Die Stellungnahme der Verkehrs-Initiative zum regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept, das letztendlich ebenfalls eine düstere Prognose für Hösbach zeichnet, wurde übergeben. Kontrovers wurde diskutiert, ob die Verkehrsmisere besser mit Klein-Klein-Maßnahmen auf gemeindeeigenen Ortsstraßen gelöst werden kann oder besser mit einem Bedarfsplan für die Verkehrsinfrastruktur, wie es beispielsweise in dem von VCD vorgelegten Bundes-Mobilitätsgesetz vorgeschlagen wird.

Nach Vorliegen der verkehrstechnischen Untersuchung der A3 werden sicher weitere Gespräche notwendig werden.

VCD Entwurf Bundesmobilitätsgesetz

Am 10.Februar wurde der angekündigte Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes vorgestellt. Nachdem die bisherigen Verkehrspolitiker nicht in der Lage oder willens waren gesetzliche Regelungen für einen zukunftsfähigen Verkehr zu schaffen, hat nun der VCD in Zusammenarbeit mit Verfassungsjuristen und Mobilitätsexperten einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Die neue Bundesregierung bzw. das Parlament ist nun auch in diesem Bereich gefordert.

Was würde die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes für Hösbach bedeuten?

Beispielsweise würden die Leitziele und Zielsetzungen des vor über 10 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts nicht sang- und klanglos in Vergessenheit geraten. Die Zielsetzungen müssten stattdessen regelmäßig überprüft und analysiert werden. Weiterhin gäbe es keine isolierten Konzepte für Kfz-Verkehr, Fahrradverkehr und öffentlichen Nahverkehr (sektorale Planung), sondern einen Bedarfsplan für Verkehrsinfrastruktur. Die zersplitterte Verantwortung, das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Markt Hösbach ( „Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen haben wir keine Entscheidungskompetenz“), Staatlichem Bauamt („Wir halten uns nur an die StVO, Umwelt – und Immissionsschutz interessiert uns nicht“) und Autobahn GmbH („Wenn Hösbach ein Verkehrsproblem hat, dann muss das Hösbach selbst lösen“) hätte ein Ende. Vielmehr müsste ein Bundesmobilitätsplan entwickelt und umgesetzt werden, anstelle eines untauglichen Bundesverkehrswegeplans. Ansätze zur lokalen Gestaltung bietet das vorliegende regionale Mobilitäts- und Siedlungskonzept. Nur müsste dieses auch ernst genommen werden und aktiv von den Kommunen eingefordert werden, anstatt die Umsetzung als Sache des regionalen Planungsverbands und als Wunschvorstellung für den St.Nimmerleinstag zu verstehen.

Einige interessante Paragrafen

§29 (2)Der Betrieb der Verkehrsinfrastruktur soll vorrangig durch fahrleistungsabhängige
Nutzungsentgelte motorgetriebener Fahrzeuge finanziert werden.

§30 (3):“Für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen, deren Lage und Gestaltung die nach Landesrecht zuständigen Stellen durch Mobilitäts- und Ver-kehrsentwicklungspläne nach § 27 entscheiden können, ist ein gesonderter Teil des Umsetzungsbudgets vorzusehen.“

§35(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrs-
leistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die
Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

Man darf gespannt sein, ob der Vorschlag eine Chance auf baldige Umsetzung hat.

Neues von der interkommunalen Fahrradstraße

Im Laufe der Woche hat die Beschilderung der 1. interkommunale Fahrradstraße zwischen Goldbach und Hösbach ein gewisses Zugeständnis an das beliebteste Verkehrsmittel erhalten. Es wurde ein Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ angebracht.

Ergänzte Beschilderung an der Fahrradstaße

Damit ist die Nutzung für mehrspurige Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis maximal 9 Personen und einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 t erlaubt. Busse, Lastkraftwagen, Fahrzeuge mit Anhänger und Krafträder sind damit nicht erlaubt. Die Baustellenfahrzeuge für das neue Baugebiet und Mofafahrer werden sich also einen anderen Weg suchen müssen.

Neue Fahrradstraße

In einem Nebensatz wurde im Main-Echo die Fertigstellung der Fahrradstraße im Neubaugebiet „Hösbacher Weg“ an der Ortsgrenze zu Hösbach erwähnt. Wie im Goldbach-Hösbacher interkommunalen Fahraddkonzept vorgesehen, ist diese Fahrradstraße ein Teilstück der Basisroute zwischen Goldbach und Hösbach nach dem klassifizierten Radwegenetz.

Nach dem Wegräumen der Straßensperre haben am Wochenende zahlreiche Autofahrer die neue Straße gleich ausprobiert – wohl in Unwissenheit der Bedeutung der bestehenden Beschilderung. Ein Blick in die StVO zeigt die folgende Erläuterung:

Ausschnitt aus der Straßenverkehrsordnung

Demnach ist anderer Fahrzeugverkehr außer Radverkehr verboten, da ein Zusatzzeichen fehlt. Die Testautofahrer und Anwohner verhalten sich demnach verkehrswidrig.

Verkehrswidrig parkende und fahrende Kraftfahrzeuge

Die untere Straßenverkehrsbehörde und die Polizei werden sich das bestimmt genau überlegt haben. Ob die Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden, wird sich zeigen. Radfahrer müssen auch aufpassen: Schneller als Tempo 30 ist nicht erlaubt!

Hösbacher Nachrichten 20.01.2022

Willkommen 2022!

Wir wünschen Euch ein frohes neues Jahr mit viel Glück und Zufriedenheit, vor allem aber Gesundheit und hoffen, dass Ihr Gut reingekommen seid!

Republik der Raser

Autofahrer/innen sind in deutschen Orten/Städten oft zügiger unterwegs als erlaubt. Verkehrspsychologen erklären das mit falschem Straßendesign, niedrigen Bußgeldern, fehlenden Kontrollen.
Sollte Innerorts überall Tempo 30 gelten?
Viele Autofahrer/innen in Deutschlands Orten/Städten interpretieren Geschwindigkeitslimits offenbar als grobe Richtgröße. Tempo 30 bedeutet vielerorts real Tempo 40, wo Tempo 50 gilt, wird oft zwischen 55 und 60 gefahren.
Wenn die Straßen frei sind, vor allem nachts, sind etliche Autofahrer/innen noch schneller unterwegs. In den Hauptstädten der Schnellfahrer wie Dresden, Halle(Saale) und Kiel fährt dann rund die Hälfte aller erfassten Autos mit mindestens 40 km/h durch Tempo 30 Zonen. Tagsüber sinkt der Anteil – offenbar auch weil dichter Verkehr schnelleres Fahren verhindert. Massive Überschreitungen gibt es auch in Tempo 50 Zonen.
„Ähnliche Erfahrungen zeigen auch die von der VIH erhobenen Daten aus der Hauptstraße, welche Sie auf unserer Homepage nachlesen können.“

Tempo 30 gilt in der Regel innerhalb von Wohngebieten oder rund um Schulen, um den Straßenverkehr sicherer zu machen. Ein 30 km/h schnelles Auto kommt bei einem plötzlich auftretenden Hindernis bei idealen Bedingungen nach 13 Metern zum Stehen. Ein 50 km/h schnelles Auto legt während der Reaktionszeit von einer Sekunde 14 Meter zurück – „ungebremst“ und kommt erst nach 26 Metern zu Stehen. „50 fahren wo nur 30 erlaubt ist, ist kein Kavaliersdelikt“ sagt Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer. „Da liegt die Grenze zwischen Leben und Tod.“
Verkehrspsychologen beschäftigen sich schon lange mit der Frage, wie Fahrer/innen animiert werden können, regelkonform und sicher zu fahren. Ein wichtiger Faktor ist die Straße selbst. Ist diese gerade, glatt und breit, wird fast schon automatisch zu schnell gefahren. „Es nützt nichts, einfach ein Tempo 30 Schild aufzustellen,“ sagt der Unfallforscher Brockmann. Es müsse sich optisch erschließen, welche Geschwindigkeit zu dieser Straße angemessen sei, durch Hindernisse, Kurven, Verengungen. Die Gestaltung der Straßen sei ein wichtiger Faktor, deshalb müsse man die Straßenplaner/innen in die Pflicht nehmen.
(Auszug aus „Der Spiegel, Nr. 2/8.1.2022 Seite 40/41“)

Bundesmobilitätsgesetz

Am 16.12.21 fand auf der Plattform Klimaschutz im Bundestag in Zusammenarbeit mit dem VCD eine Diskussion zur Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes statt. Den Gesetzesvorschlag dazu möchte der VCD Ende Januar 2022 vorstellen. Mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes könnte auch in Hösbach und im Landkreis Aschaffenburg die ein oder andere müßige Meinungsverschiedenheit mit Polizei und Kreissstraßenverwaltung beendet werden. Weitere Hintergrundinformationen und die Vorträge lassen sich ebenfalls auf der Plattform anschauen. Eine Pflichtlektüre für alle, die sich mit Mobilitätsfragen befassen und verstehen wollen wie integrierte Entwicklungsplanung funktionieren sollte – einschließlich des neuen Hösbacher Citymanagers.

Wer nicht die Geduld für das Anschauen der kompletten Aufzeichnung aufbringt, sollte sich zumindest den Videoclip am Ende der Konferenz anschauen.

Aufzeichnung der Online-Konferenz 16.12.21

„Wieder geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende,
drum wünschen wir allen unseren
Mitgliedern/innen und Mitbürgern/innen
ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest,
 sowie Friede und vor allem Gesundheit für das neue Jahr. „
Auch möchten wir uns ganz herzlich
bei all unseren Unterstützern/innen bedanken.