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Eröffnung Hauptstraße 2.Bauabschnitt- Ein Grund zum Feiern?

Am 9.5.2022 ist es soweit: Der 2. Bauabschnitt der Hauptstraße wird wieder für den Verkehr freigegeben. Freuen können sich alle Autofahrer aus nah und fern, die nun wieder auf dem kürzesten Weg durch Hösbach fahren dürfen. Eine schlaglochfreie Fahrbahn und lärmmindernder Asphalt sorgen für morgendlichen und abendlichen Fahrgenuss. Städtebauliche Verschönerungen und zahlreiche Parkplätze gibt es obendrein.

Die VIH sieht keinen Grund zum Jubeln

Es gibt aber auch Hösbacher, die die Eröffnung mit anderen Augen sehen. Wieso aber gibt es Kritik an dem schönen Ausbau? Wurden nicht sogar besondere, exclusive Symbole für Radfahrer auf die Fahrbahn gepinselt? Die Hauptkritik besteht darin, dass das wesentliche Leitziel des Integrierten städtedebaulichen Konzepts auch nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts weit verfehlt wird. Dies zeichnete sich bereits nach Beendigung des 1. Abschnitts ab. Leider will die Verwaltung und der Marktgemeinderat von dem einstimmigen Beschluss, der im Übrigen im Konsens mit den beteiligten Interessengruppen getroffen wurde, nichts mehr davon wissen. Nach den aktuellen Prognosen des regionalen Mobilitäts- und Siedlngskonzepts und dem Zwischenergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung der A3 wird der Verkehr auf der Autobahn, und damit der Umleitungs- und Ausweichverkehr in Hösbach, weiter zunehmen.

Erinnerung an den einstimmigen Marktgemeinderats-Beschluss von 2011
Wie oft darf man die gleichen Fehler wiederholen?

Nicht jeder Plan kann erfolgreich umgesetzt werden, das ist nicht der Vorwurf. Der Vorwurf liegt in der Weigerung einer systematischen Vorgehensweise zur Lösung der Hösbacher Mobilitätsmisere. Für keine der umfangreichen Verkehrsuntersuchungen wurde jemals hinterfragt oder untersucht, warum deren Prognosen nicht eingetroffen sind. Stattdessen werden neue Gutachten in Auftrag gegeben, die dann neue Versprechen enthalten, die dann wieder nicht eingehalten werden. Es gibt ein Sammelsurium von Planungen streng getrennt nach Sektor. Für jeden Sektor werden nochmals feinsäuberlich nach Zuständigkeitsbereich getrennte Gutachten erstellt. So gibt es Gutachten für den Auto-Ortsverkehr und den Autobahnverkehr, im Fahrradbereich gibt es ein innerörtliches Radverkehrskonzepts und ein Radschnellwegkonzept, bei dem noch nichtmal die Zuständigkeiten klar sind. Im Nahverkehrsbereich gibt es ebenfalls konkurrierende Konzepte. Eine sektorübergreifende Planung findet nicht statt, obwohl dies seit Jahren gefordert wird. Bürger werden sowieso nicht nach Ihrer Meinung gefragt.

Beispiel Pilotprojekt Hösbacher Fahrradsymbole

Ein Beispiel was bei solch unabgestimmten Planungen herauskommt, sieht man an dem jüngsten Fahrradsymbol-Marketing-Gag. Grundsätzlich sind solche Symbole eine sinnvolle Sache um auf Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Aber abgesehen davon, dass ortsspezifische Symbole überflüssig und ehr verwirrend sind, wird gerade an der gefährlichsten Stelle am Ortseingang, an der es bisher hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen gab, Tempo 50 angeordnet. In diesem Bereich fällt eine Straßeneinmündung und die Querung für Fußgänger – und Radverkehr. Eine Kennzeichnung oder Orientierung für den ortsausfahrenden Fahrradverkehr zur Querung der Bundesstraße wurde vergessen.Es ist vollkommen unverständlich, wieso der Tempo 30 Bereich nicht bereits an der Verkehrsinsel beginnt, wie schon seit Jahrzehnten gefordert.

Tempo 50 am Ende der Teststrecke am östlichen Ortseingang

Ziegeläcker -intelligent mobil

Beispiele, welche Überlegungen man für das Neubaugebiet Ziegeläcker und das benachbarte, geplante Neubaugebiet hätte anstellen können, finden sich in dem bundesweiten Projekt „Netzwerk Wohnen und Mobilität“ .Dort gibt es unter anderem auch einen Wohnquartiers-Check. Das Ergebnis für das Baugebiet Ziegeläcker fällt nicht sehr positiv aus:

Ergebnis Wohnquqrtiers-Check Ziegeläcker
Ergebnis Wohnquartiers-Check Ziegeläcker

Diese Vorschläge zur Verbesserung sieht das Netzwerk. Die passenden Handlungsleitfäden lassen sich hier ebenfalls herunterladen.

Neubaugebiet Ziegeläcker

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Ziegeläcker wurde zur frühzeitigen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch ausgelegt. Es wurden hinsichtlich der Umweltauswirkungen z.B. tierökologische Untersuchungen durchgeführt, es gibt auch ein zukunftsfähiges Energieversorgungskonzept. Hinsichtlich der Mobilität wird die Möglichkeit einer „sektorenübergreifenden Vernetzung“ der Gebäude- und Mobilitätsinfrastruktur gesehen. In der Verkehrsuntersuchung findet sich davon allerdings nichts. Es geht vorwiegend um zusätzlichen Kfz-Verkehr, der über die Schöllkrippener- und Hauptstraße entsorgt wird. Die VIH hat zum Thema Mobilität eine Stellungnahme an das Hösbacher Planungsamt geschickt.

Ortstermin mit Grünen

Am 1.4. fand das schon seit längerer Zeit geplante Treffen mit Grünen-Politikern statt. Aus dem Bundestag nahm Niklas Wagener, vom Kreisvorstand Volker Goll und aus dem Hösbacher Gemeinderat Gerhard Engel an dem Gespräch teil. Nach einer kurzen Besichtigung der Verkehrssituation im 3.Bauabschnitt und Konfliktstellen an der Schöllkrippener Straße im Schneeschauer fand ein ausfürliches Gespräch zu den Hösbacher Mobilitätsthemen im Bistro des Biomarkts statt.

Die wesentlichen Kritikpunkte der Verkehrs-Initiative, keine Perspektive für eine Verbesserung der Verkehrsituation, isolierte Konzepte für Kfz, Fahrrad und Nahverkehr, keine Analyse bisheriger Konzepte, keine Fortschreibung des ISEK wurden erläutert. Weiterhin die Auswirkungen der neuen Baugebiete, die in erster Linie die ohnehin überlastete Schöllkrippener und Hauptstraße betreffen. Die Stellungnahme der Verkehrs-Initiative zum regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept, das letztendlich ebenfalls eine düstere Prognose für Hösbach zeichnet, wurde übergeben. Kontrovers wurde diskutiert, ob die Verkehrsmisere besser mit Klein-Klein-Maßnahmen auf gemeindeeigenen Ortsstraßen gelöst werden kann oder besser mit einem Bedarfsplan für die Verkehrsinfrastruktur, wie es beispielsweise in dem von VCD vorgelegten Bundes-Mobilitätsgesetz vorgeschlagen wird.

Nach Vorliegen der verkehrstechnischen Untersuchung der A3 werden sicher weitere Gespräche notwendig werden.

VCD Entwurf Bundesmobilitätsgesetz

Am 10.Februar wurde der angekündigte Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes vorgestellt. Nachdem die bisherigen Verkehrspolitiker nicht in der Lage oder willens waren gesetzliche Regelungen für einen zukunftsfähigen Verkehr zu schaffen, hat nun der VCD in Zusammenarbeit mit Verfassungsjuristen und Mobilitätsexperten einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Die neue Bundesregierung bzw. das Parlament ist nun auch in diesem Bereich gefordert.

Was würde die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes für Hösbach bedeuten?

Beispielsweise würden die Leitziele und Zielsetzungen des vor über 10 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts nicht sang- und klanglos in Vergessenheit geraten. Die Zielsetzungen müssten stattdessen regelmäßig überprüft und analysiert werden. Weiterhin gäbe es keine isolierten Konzepte für Kfz-Verkehr, Fahrradverkehr und öffentlichen Nahverkehr (sektorale Planung), sondern einen Bedarfsplan für Verkehrsinfrastruktur. Die zersplitterte Verantwortung, das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Markt Hösbach ( „Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen haben wir keine Entscheidungskompetenz“), Staatlichem Bauamt („Wir halten uns nur an die StVO, Umwelt – und Immissionsschutz interessiert uns nicht“) und Autobahn GmbH („Wenn Hösbach ein Verkehrsproblem hat, dann muss das Hösbach selbst lösen“) hätte ein Ende. Vielmehr müsste ein Bundesmobilitätsplan entwickelt und umgesetzt werden, anstelle eines untauglichen Bundesverkehrswegeplans. Ansätze zur lokalen Gestaltung bietet das vorliegende regionale Mobilitäts- und Siedlungskonzept. Nur müsste dieses auch ernst genommen werden und aktiv von den Kommunen eingefordert werden, anstatt die Umsetzung als Sache des regionalen Planungsverbands und als Wunschvorstellung für den St.Nimmerleinstag zu verstehen.

Einige interessante Paragrafen

§29 (2)Der Betrieb der Verkehrsinfrastruktur soll vorrangig durch fahrleistungsabhängige
Nutzungsentgelte motorgetriebener Fahrzeuge finanziert werden.

§30 (3):“Für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen, deren Lage und Gestaltung die nach Landesrecht zuständigen Stellen durch Mobilitäts- und Ver-kehrsentwicklungspläne nach § 27 entscheiden können, ist ein gesonderter Teil des Umsetzungsbudgets vorzusehen.“

§35(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrs-
leistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die
Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

Man darf gespannt sein, ob der Vorschlag eine Chance auf baldige Umsetzung hat.

Neues von der interkommunalen Fahrradstraße

Im Laufe der Woche hat die Beschilderung der 1. interkommunale Fahrradstraße zwischen Goldbach und Hösbach ein gewisses Zugeständnis an das beliebteste Verkehrsmittel erhalten. Es wurde ein Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ angebracht.

Ergänzte Beschilderung an der Fahrradstaße

Damit ist die Nutzung für mehrspurige Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis maximal 9 Personen und einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 t erlaubt. Busse, Lastkraftwagen, Fahrzeuge mit Anhänger und Krafträder sind damit nicht erlaubt. Die Baustellenfahrzeuge für das neue Baugebiet und Mofafahrer werden sich also einen anderen Weg suchen müssen.

Neue Fahrradstraße

In einem Nebensatz wurde im Main-Echo die Fertigstellung der Fahrradstraße im Neubaugebiet „Hösbacher Weg“ an der Ortsgrenze zu Hösbach erwähnt. Wie im Goldbach-Hösbacher interkommunalen Fahraddkonzept vorgesehen, ist diese Fahrradstraße ein Teilstück der Basisroute zwischen Goldbach und Hösbach nach dem klassifizierten Radwegenetz.

Nach dem Wegräumen der Straßensperre haben am Wochenende zahlreiche Autofahrer die neue Straße gleich ausprobiert – wohl in Unwissenheit der Bedeutung der bestehenden Beschilderung. Ein Blick in die StVO zeigt die folgende Erläuterung:

Ausschnitt aus der Straßenverkehrsordnung

Demnach ist anderer Fahrzeugverkehr außer Radverkehr verboten, da ein Zusatzzeichen fehlt. Die Testautofahrer und Anwohner verhalten sich demnach verkehrswidrig.

Verkehrswidrig parkende und fahrende Kraftfahrzeuge

Die untere Straßenverkehrsbehörde und die Polizei werden sich das bestimmt genau überlegt haben. Ob die Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden, wird sich zeigen. Radfahrer müssen auch aufpassen: Schneller als Tempo 30 ist nicht erlaubt!