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Neubaugebiet Ziegeläcker

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Ziegeläcker wurde zur frühzeitigen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch ausgelegt. Es wurden hinsichtlich der Umweltauswirkungen z.B. tierökologische Untersuchungen durchgeführt, es gibt auch ein zukunftsfähiges Energieversorgungskonzept. Hinsichtlich der Mobilität wird die Möglichkeit einer „sektorenübergreifenden Vernetzung“ der Gebäude- und Mobilitätsinfrastruktur gesehen. In der Verkehrsuntersuchung findet sich davon allerdings nichts. Es geht vorwiegend um zusätzlichen Kfz-Verkehr, der über die Schöllkrippener- und Hauptstraße entsorgt wird. Die VIH hat zum Thema Mobilität eine Stellungnahme an das Hösbacher Planungsamt geschickt.

Ortstermin mit Grünen

Am 1.4. fand das schon seit längerer Zeit geplante Treffen mit Grünen-Politikern statt. Aus dem Bundestag nahm Niklas Wagener, vom Kreisvorstand Volker Goll und aus dem Hösbacher Gemeinderat Gerhard Engel an dem Gespräch teil. Nach einer kurzen Besichtigung der Verkehrssituation im 3.Bauabschnitt und Konfliktstellen an der Schöllkrippener Straße im Schneeschauer fand ein ausfürliches Gespräch zu den Hösbacher Mobilitätsthemen im Bistro des Biomarkts statt.

Die wesentlichen Kritikpunkte der Verkehrs-Initiative, keine Perspektive für eine Verbesserung der Verkehrsituation, isolierte Konzepte für Kfz, Fahrrad und Nahverkehr, keine Analyse bisheriger Konzepte, keine Fortschreibung des ISEK wurden erläutert. Weiterhin die Auswirkungen der neuen Baugebiete, die in erster Linie die ohnehin überlastete Schöllkrippener und Hauptstraße betreffen. Die Stellungnahme der Verkehrs-Initiative zum regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept, das letztendlich ebenfalls eine düstere Prognose für Hösbach zeichnet, wurde übergeben. Kontrovers wurde diskutiert, ob die Verkehrsmisere besser mit Klein-Klein-Maßnahmen auf gemeindeeigenen Ortsstraßen gelöst werden kann oder besser mit einem Bedarfsplan für die Verkehrsinfrastruktur, wie es beispielsweise in dem von VCD vorgelegten Bundes-Mobilitätsgesetz vorgeschlagen wird.

Nach Vorliegen der verkehrstechnischen Untersuchung der A3 werden sicher weitere Gespräche notwendig werden.

VCD Entwurf Bundesmobilitätsgesetz

Am 10.Februar wurde der angekündigte Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes vorgestellt. Nachdem die bisherigen Verkehrspolitiker nicht in der Lage oder willens waren gesetzliche Regelungen für einen zukunftsfähigen Verkehr zu schaffen, hat nun der VCD in Zusammenarbeit mit Verfassungsjuristen und Mobilitätsexperten einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Die neue Bundesregierung bzw. das Parlament ist nun auch in diesem Bereich gefordert.

Was würde die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes für Hösbach bedeuten?

Beispielsweise würden die Leitziele und Zielsetzungen des vor über 10 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts nicht sang- und klanglos in Vergessenheit geraten. Die Zielsetzungen müssten stattdessen regelmäßig überprüft und analysiert werden. Weiterhin gäbe es keine isolierten Konzepte für Kfz-Verkehr, Fahrradverkehr und öffentlichen Nahverkehr (sektorale Planung), sondern einen Bedarfsplan für Verkehrsinfrastruktur. Die zersplitterte Verantwortung, das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Markt Hösbach ( „Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen haben wir keine Entscheidungskompetenz“), Staatlichem Bauamt („Wir halten uns nur an die StVO, Umwelt – und Immissionsschutz interessiert uns nicht“) und Autobahn GmbH („Wenn Hösbach ein Verkehrsproblem hat, dann muss das Hösbach selbst lösen“) hätte ein Ende. Vielmehr müsste ein Bundesmobilitätsplan entwickelt und umgesetzt werden, anstelle eines untauglichen Bundesverkehrswegeplans. Ansätze zur lokalen Gestaltung bietet das vorliegende regionale Mobilitäts- und Siedlungskonzept. Nur müsste dieses auch ernst genommen werden und aktiv von den Kommunen eingefordert werden, anstatt die Umsetzung als Sache des regionalen Planungsverbands und als Wunschvorstellung für den St.Nimmerleinstag zu verstehen.

Einige interessante Paragrafen

§29 (2)Der Betrieb der Verkehrsinfrastruktur soll vorrangig durch fahrleistungsabhängige
Nutzungsentgelte motorgetriebener Fahrzeuge finanziert werden.

§30 (3):“Für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen, deren Lage und Gestaltung die nach Landesrecht zuständigen Stellen durch Mobilitäts- und Ver-kehrsentwicklungspläne nach § 27 entscheiden können, ist ein gesonderter Teil des Umsetzungsbudgets vorzusehen.“

§35(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrs-
leistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die
Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

Man darf gespannt sein, ob der Vorschlag eine Chance auf baldige Umsetzung hat.

Neues von der interkommunalen Fahrradstraße

Im Laufe der Woche hat die Beschilderung der 1. interkommunale Fahrradstraße zwischen Goldbach und Hösbach ein gewisses Zugeständnis an das beliebteste Verkehrsmittel erhalten. Es wurde ein Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ angebracht.

Ergänzte Beschilderung an der Fahrradstaße

Damit ist die Nutzung für mehrspurige Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis maximal 9 Personen und einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 t erlaubt. Busse, Lastkraftwagen, Fahrzeuge mit Anhänger und Krafträder sind damit nicht erlaubt. Die Baustellenfahrzeuge für das neue Baugebiet und Mofafahrer werden sich also einen anderen Weg suchen müssen.

Neue Fahrradstraße

In einem Nebensatz wurde im Main-Echo die Fertigstellung der Fahrradstraße im Neubaugebiet „Hösbacher Weg“ an der Ortsgrenze zu Hösbach erwähnt. Wie im Goldbach-Hösbacher interkommunalen Fahraddkonzept vorgesehen, ist diese Fahrradstraße ein Teilstück der Basisroute zwischen Goldbach und Hösbach nach dem klassifizierten Radwegenetz.

Nach dem Wegräumen der Straßensperre haben am Wochenende zahlreiche Autofahrer die neue Straße gleich ausprobiert – wohl in Unwissenheit der Bedeutung der bestehenden Beschilderung. Ein Blick in die StVO zeigt die folgende Erläuterung:

Ausschnitt aus der Straßenverkehrsordnung

Demnach ist anderer Fahrzeugverkehr außer Radverkehr verboten, da ein Zusatzzeichen fehlt. Die Testautofahrer und Anwohner verhalten sich demnach verkehrswidrig.

Verkehrswidrig parkende und fahrende Kraftfahrzeuge

Die untere Straßenverkehrsbehörde und die Polizei werden sich das bestimmt genau überlegt haben. Ob die Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden, wird sich zeigen. Radfahrer müssen auch aufpassen: Schneller als Tempo 30 ist nicht erlaubt!

Bundesmobilitätsgesetz

Am 16.12.21 fand auf der Plattform Klimaschutz im Bundestag in Zusammenarbeit mit dem VCD eine Diskussion zur Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes statt. Den Gesetzesvorschlag dazu möchte der VCD Ende Januar 2022 vorstellen. Mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes könnte auch in Hösbach und im Landkreis Aschaffenburg die ein oder andere müßige Meinungsverschiedenheit mit Polizei und Kreissstraßenverwaltung beendet werden. Weitere Hintergrundinformationen und die Vorträge lassen sich ebenfalls auf der Plattform anschauen. Eine Pflichtlektüre für alle, die sich mit Mobilitätsfragen befassen und verstehen wollen wie integrierte Entwicklungsplanung funktionieren sollte – einschließlich des neuen Hösbacher Citymanagers.

Wer nicht die Geduld für das Anschauen der kompletten Aufzeichnung aufbringt, sollte sich zumindest den Videoclip am Ende der Konferenz anschauen.

Aufzeichnung der Online-Konferenz 16.12.21

Das desintegrierte städtebauliche Entwicklungskonzept

in der jüngsten Ausgabe der Hösbacher Nachrichten wurde auf die Veröffentlichung der Fortschreibung des ISEK 2012 auf der Webseite des Markt Hösbach hingewiesen. Untersucht wurde allerdings, entgegen dem damaligen integrierten Ansatz, lediglich städtebauliche Aspekte. Problembereiche wie Verkehr und Einzelhandel wurden ausgeklammert bzw. werden isoliert betrachtet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand nicht statt.

Verwunderlich ist weiterhin, dass das Konzept keine Erwähnung in der Bürgerinformationsveranstaltung am 30.11. 2021 fand, obwohl es schon seit Juli 2021 in der Schublade liegt. Widersprüchliche Aussagen werden auch zu dem 3.Bauabschnitt getroffen. Der Einleitung des Fortscheibungskonzepts zufolge befindet sich der 3.Bauabschnitt „bereits in Ausführung“. Dieser Umstand dient auch als Begründung, das Thema Verkehr nicht weiter zu untersuchen. Aufgrund der Nachfrage zum Stand des 3. Bauabschnitts in der Bürgerinformationsveranstaltung erklärt der Bürgermeister, dass im nächsten Jahr dort sicher nichts passiert, da zunächst die Schadstellen der Schöllkrippener Straße saniert werden. Möglicherweise wurde das fortgeschriebene Konzept, bzw. der schon im April beschlossene, vom Gemeinderat in geheimer Sitzung beschlossene Teil, auch deshalb nicht erwähnt, weil es keine wesentlichen Änderungen zu dem bisherigen Konzept gibt.

Im Gegensatz dazu hätte der zur Entscheidung auf die nächste Generation vertagte Teil durchaus Erwähnung verdient. Die Vision 2051 1/2 mit der 2. Ebene ist eine städtebaulich interessante Idee, auch wenn das eigentliche Problem der zu hohen Verkehrsbelastung damit keineswegs gelöst würde. Die Augen muss man sich reiben bei der Betrachtung der Variante C der Gestaltung des Entrees zum Altort Ost. Darin wird zur „Entspannung“ der unübersichtlichen Kreuzung (wohl damit Lastzüge leichter abbiegen können) ein Gebäude abgerissen, das nach dem beschlossenen, fortgeschriebenen Konzept als städtebaulich wertvoll bewertet wird und eigentlich erhalten werden sollte. Aufregen muss sich aber niemand, wie gesagt, nach dem Beschluss des Gemeinderats in seiner Geheimsitzung im April wurde das Thema abschließend besprochen und wird nicht weiterverfolgt. „Eine weitere Vertiefung alternativer Vorgehensweisen ist nicht mehr notwendig“. Wie viele der heutigen Probleme wird also auch dieses ein Problem der nächsten Generation.

Offen bleibt die Frage, wann die nächste nichtöffentliche Sitzung geplant ist, in der die provisorische Gestaltung des 3. Bauabschnitts besprochen wird und wann die Hösbacher von den Ergebnissen erfahren.