BLSV Informationen für Sportvereine

Der Bayerische Landes-Sportverband informiert am 15. Mai seine Sportvereine zu den Lockerungsmassnahmen:

Sehr geehrte Damen und Herren Vereins-Vorsitzende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Entwicklungen bei den Infektionszahlen des Corona-Virus machen Mut und geben Hoffnung. Diese Hoffnungen verbinden wir im bayerischen Sport mit weiteren Lockerungen. Dazu haben wir zusammen mit unseren Sportfachverbänden unter Einbindung in die DOSB-Leitplanken ein Stufen-konzept entwickelt. Unter enger Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise durch die TU München mit deren Gesundheitswissenschaftlern und Virologen wurden Cluster mit Indoor-Sportmöglichkeiten, dem Outdoor-Wettkampfsport von Individualsportarten oder dem Trainingsbetrieb in Freibädern ge-bildet. Diese Cluster (d.h. eine Eingruppierung nach ähnlich gelagerten Sportarten) befinden sich ak-tuell noch in der Abstimmung mit dem für uns zuständigen Bayerischen Sportministerium.
An vielen Stellen erfahren wir, dass Sie auf weitere Verbesserungen im Sportbetrieb hoffen. Wir tun alles dafür und stehen für zusätzliche Lockerungen bereit. Wir sind im engen Austausch mit der Bay-erischen Staatsregierung, um die aktuelle Situation für die bayerischen Sportvereine zu konkretisieren und um weitere Lockerungen praxistauglich umsetzen zu können. Denkverbote gibt es nicht – auch nicht zum Thema Kontakt- oder Kampfsport. Bis dahin sind wir jedoch weiterhin vorsichtig und halten uns an die Vorgaben der Politik. Nach wie vor steht bei allen Überlegungen die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt. Daher lautet die Devise weiterhin: Abstand halten!

Sportanlagen für Sport im Freien weiterhin geöffnet

Seit Beginn dieser Woche ist individualisiertes Sporttreiben möglich – insofern es sich um kontaktloses Taktik-, Technik- und Konditionstraining in Kleingruppen handelt und wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen stattfindet. Diese Regelung, die das Bayerische Staatsministe-rium für Gesundheit und Pflege in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Sport vorgibt, wurde nun bis Freitag, 29. Mai, verlängert.
Entscheidend für das weitere Vorgehen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Sports ist die Ent-wicklung der Infektionszahlen im Zuge der Corona-Pandemie. Wir appellieren daher an alle Sportle-rinnen und Sportler, sich dringend an die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zu halten und weiterhin Abstand zu halten.
BLSV Handlungsempfehlungen
Viele Ihrer Fragen zur Vierten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung haben wir in den Handlungs-empfehlungen bereits beantworten können. Weitere Informationen und Konkretisierungen aus dem Innenministerium werden täglich eingearbeitet.

Unter folgenden Link kommen Sie direkt auf die aktuellsten Handlungsempfehlungen: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf

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