“Normaler” Trainingsbetrieb auf dem Badmintonfeld langsam wieder im Blickfeld

Nach der Kabinettsitzung am 07.07.2020 hat die bayerische Staatsregierung den folgenden Text veröffentlicht:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-186/?seite=1617

Dort heißt es u.a.:

“Wettkämpfe in kontaktfrei betriebenen Sportarten können unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern in festen Trainingsgruppen trainiert wird; …” (1. Abschnitt, 8. Absatz)

Der Bayerische Badmintonverband verkündet dazu: “Der Wettkampfbetrieb für Badminton ist damit wieder freigegeben und wir können zuversichtlich einem baldigen Saisonstart entgegensehen.” Weitere Informationen werden folgen.

 

Jörg Ammon (Präsident des BLSV – Bayerischer Landes Sport verband) bericht auf der BLSV-Seite von einem „Entscheidenden Schritt hin zu einem geregelten Sportbetrieb“.

Der BLSV führt dabei folgende Neuerung auf:

– Die Teilnehmerbegrenzung liegt für Indoor-Veranstaltungen bei 100 Personen

– Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten ist auch in Indoor-Sportstätten wieder zulässig

– Die Vorschrift einer kontaktfreien Durchführung des Trainingsbetriebes entfällt, sofern das Training in festen Trainingsgruppen stattfindet

 

WICHTIG AUCH FÜR UNS: Die zwingende Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes wird in diesem Rahmen seit dem Inkrafttreten der 6. BayIfSMV am 22.06.2020 nicht mehr vorgegeben. Gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes bei der Sportausübung bestehen deshalb grundsätzlich keine Einwände. Dessen ungeachtet sollte weiterhin versucht werden, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Davon unberührt bleibt die kontaktfreie Durchführung – dies ist weiterhin zu gewährleisten.

Allerdings lässt diese Formulierung einigen Auslegungsspielraum zu.

Für unseren Trainingsbetrieb bedeutet das, dass wir wieder “ganz normal” Einzel und Doppel spielen können und auch alle Felder nutzen können.

 

DAZU KOMMT: gruppenbezogene Trainingseinheiten und -kurse werden Indoor auf höchstens 60 Minuten begrenzt. Unter Einhaltung der Pausenregelungen und Lüftungsvorgaben (ausreichender Frischluftaus-tausch) ist es möglich, dass eine Trainingsgruppe auch mehrere Einheiten von 60 Minuten durch-führt.

Für uns sind damit wieder 90 Minuten Einheiten möglich (wenn wir denn diese Zeit auch vom Verein zugewiesen bekommen) und es hat sich in der ersten Woche folgender Rhythmus bewährt: 45 min Training / 15min Lüften / 30 min Training.

Denn es hat sich leider herausgestellt, dass viele “wegen einer Stunde” nicht kommen (wollen). Wie erwähnt, ist das abhängig, ob wir auch 90 Minuten vom Hauptverein zugeteilt bekommen haben. Beim TV Laufach ist das für alle geplanten Einheiten der Fall. Beim TV Goldbach trifft das, Stand 07.07., noch nicht zu. Daher bitte den Hallenbelegungsplan (1920 BVG Trainingszeiten Corona 200701) zu beachten, den wir aus gegebenem Anlass fast wöchentlich anpassen müssen / werden.

– Duschen und Umkleiden dürfen ab dem 22.06.2020 wieder geöffnet werden. Dabei ist auf Verlangen ein Hygieneschutzkonzept vorzulegen. Aber auch hier haben die beiden Hauptverein das letzte Wort. Es ist aber nachvollziehbar, dass der Aufwand zur Reinigung und Desinfektion der Dusch- und Umkleideräume für die handelnden Personen in keinem gerechtfertigtem Aufwand steht und wir vollstes Verständnis dafür haben sollten, dass Dushcen aktuell (noch) nicht möglich sein wird.

– bei der Nutzung von Umkleiden und WC-Anlagen in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor eine Maskenpflicht.

Wer sich intensiver mit der Materie beschäftigten möchte, hier gibt es das vollständige Dokument des BLSV: 20-07-07 BLSV Handlungsempfehlungen

 

Vergesst aber bitte nicht: Das Virus ist noch nicht weg!

und nehmt daher bitte Rücksicht auf die Personen, die mit der Situation noch vorsichtig und zurückhaltend umgehen

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