Neue Infos vom BLSV zu den Lockerungen ab 08. Juni

Sportminister Joachim Herrmann kündigt Stufenplan für weitere Schritte im Sportbereich ab 08. Juni an.

Nach den ersten Handlungsempfehlungen zum 11. Mai, damals wurden ja schon Sport an der frischen Luft, oder auch auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen (= Vereinssportanlagen)  in Kleingruppen (bis max. 5 Personen) und möglichst Kontaktfrei wieder erlaubt.

Immer unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienemassnahmen.

So war es den Tennisvereinen in Bayern seit dem 11. Mai wieder möglich, unter Einschränkungen den Trainingsbetrieb aufzunehmen. In Hessen konnten Badmintonclubs am 18. Mai wieder in die Hallen. Auch mit starken Einschränkungen.

Mit Schreiben vom 26. Mai, hat nun auch der BLSV über weitere gravierende Lockerungen informiert. u.a. ist nun ab dem 08. Juni auch wieder kontaktfreier Hallensport – zu dem auch Badminton zählt – möglich. In seinem Stufenplan, stellt Herrmann sogar in einem “dritten Schritt” die “dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vorZulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor”. Lassen wir uns überraschen. Sobald wir von unseren Hauptvereinen, dem TV Laufach und dem TV Goldbach hier neue Infos vorliegen haben, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben vom 26. Mai:

“Aufatmen für den Sport in Bayern: Die Bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungen im Sport ab dem 8. Juni beschlossen. Die Regelungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und seinen Sportfachverbänden erarbeitet. Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann heute einen Stufenplan für weitere Lockerungen angekündigt.

So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, den 8. Juni, Fitness-Studios und Tanzschulen sowie Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern wieder öffnen. Außerdem sind auch der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen, kontaktfreie Indoorsportarten, das Training von Rehabilitationssportgruppen sowie der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sog. nichtolympischer Sportarten wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Golf ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt.

Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann dem Ministerrat heute einen Stufenplan vorgelegt, wie – vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung – die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen (vgl. dazu die Links zur heutigen Kabinettssitzung sowie zur Pressemitteilung des StMI).”

 

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