Vorsitzender Sven Kunkel informiert die TVL-Mitglieder über den aktuellen Stand:
Aussicht auf eingeschränkte Aufnahme des Sportbetriebes
In seiner Information für Sportvereine vom 07. Mai 2020 weist der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) darauf hin, dass die Sportvereine ab 11. Mai wieder unter Auflagen Sport anbieten können. Ein Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich setzt aber aktuell noch voraus eine
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlegen,
- Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern,
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen,
- kontaktfreie Durchführung,
- keine Nutzung von Umkleidekabinen,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen – insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten -,
- keine Nutzung der Nassbereiche („die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich“),
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
Weiterführende Informationen finden sich u. a. auf der Homepage des BLSV bzw. sind dort (etwa im erwähnten Informationsschreiben) verlinkt.
Nachdem beim TVL viele Sportarten angeboten werden ist die Frage, ob alle derzeitigen Auflagen in der Praxis eingehalten werden können, nicht einheitlich für alle Abteilungen zu beantworten. Bei Aktivitäten im Außenbereich – etwa Nordic Walking oder Sportabzeichen – ist dies eher zu bejahen, im Hallensport derzeit noch zu verneinen. Die Vereinsführung arbeitet gemeinsam mit den Übungsleitern daran, den Sportbetrieb unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen schrittweise und soweit erforderlich mit Einschränkungen wieder zu ermöglichen. Dabei sind individuelle Besonderheiten einzelner Sportarten oder Trainingsgruppen wie dargestellt in Betracht zu ziehen. Ferner gilt es, kein Risiko einzugehen, weil die Gesundheit der Mitglieder und die Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit im Vordergrund entsprechender Überlegungen und Entscheidungen stehen müssen, wofür um Verständnis gebeten wird. Soweit eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes vertretbar erscheint wird dies über die Übungsleiter bekannt gegeben.
Bei dieser Gelegenheit sprechen wir insbesondere denjenigen Übungsleitern unseren Dank aus, die ihre SportlerInnen auf elektronischem Weg mit Trainingsplänen und Trainingsvorschlägen in dieser Zeit fit halten – eine tolle Aktion, der sich auch weitere Übungsleiter im Interesse ihrer Trainingsgruppen bis zur Rückkehr zu einem „normalen“, vollständigen Trainingsbetrieb gerne anschließen dürfen.
Sven Kunkel, 1. Vorsitzender