In der heutigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Entscheidung der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts zum Antrag auf Tempo 30 im Bereich des westlichen Ortseingangs aufgehoben. Nach der Bewertung des Tatbestands wurde das Landratsamt Aschaffenburg zu einer neuen Entscheidung verpflichtet und muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Gericht bemängelte, dass das Landratsamt überhaupt keine Ermessensentscheidung getroffen habe und sich nur auf Verwaltungsrichtlinien berufen hat. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt.