Neues von der interkommunalen Fahrradstraße

Im Laufe der Woche hat die Beschilderung der 1. interkommunale Fahrradstraße zwischen Goldbach und Hösbach ein gewisses Zugeständnis an das beliebteste Verkehrsmittel erhalten. Es wurde ein Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ angebracht.

Ergänzte Beschilderung an der Fahrradstaße

Damit ist die Nutzung für mehrspurige Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis maximal 9 Personen und einem Gesamtgewicht bis maximal 3,5 t erlaubt. Busse, Lastkraftwagen, Fahrzeuge mit Anhänger und Krafträder sind damit nicht erlaubt. Die Baustellenfahrzeuge für das neue Baugebiet und Mofafahrer werden sich also einen anderen Weg suchen müssen.

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