Aufgrund der erneuten Entscheidung der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts Aschaffenburg, am westlichen Ortseingang in Hösbach Tempo 30 nicht anzuordnen, wurde am 7.6.2019 eine weitere Verpflichtungsklage zum Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung erhoben. Obwohl das Verwaltungsgericht Würzburg bereits eine unzumutbare Lärmbelastung in dem betreffenden Bereich festgestellt hat, weigert sich das Landratsamt weiterhin mit fadenscheinigen Begründungen die Lärmbelastung am westlichen Ortseingang zu senken. Es bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel an der Ermessensfehlerfreiheit der Entscheidung.
Viel Erfolg. Für den Mut und die Hartnäckigkeit ein besoneres Lob. Vergessen darf mann/frau nicht … die Berechnung der Lärm-Grenzwerte ist sicher bei intakter Fahrbahn berechnet. Der neue Belag Junge Mitte bzw. Fahrbahnbelag ist im ersten Teil „wellig“ und im 2. Teil speckig. Man beachte hier die Fahrbahngeröusche bei Nässe.Wer hat diese Ausführung abgenommen? Wird hier jemals nachgebessert?
Im weiteren Verlauf der Hauptstraße ist der Straßenbelag so schlecht, dass Pkws mit Anhänger, Lkws, Traktoren und Anhänger furchtbar laut und scheppernd die Anwohner belasten. Wen interessuerts ?
Bürger wehrt euch !
WENIGSTENS EINER HAT MUT IN HÖSBACH