Entscheidung zur Luftreinhaltung naht…

Am 22.2.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als höchste Instanz die Frage klären, ob Fahrverbote als Mittel zur Einhaltung von Luftschadstoffwerten geeignet sind. Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe diese Frage grundsätzlich bejaht, das Land Baden-Württemberg erwirkt durch eine Sprungrevision an das BVG nun eine höchstrichterliche Entscheidung.

Möglicherweise wird sich dann auch die Regierung von Unterfranken etwas überlegen müsssen. Seit 2002 sind die Schadstoffgrenzwerte in Hösbach erreicht bzw. überschritten. Der Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 von 40µg/m³ war in Hösbach Mitte im Jahr 2002 schon erreicht. Der Grenzwert für Stickoxide (40µg/m³) war damals mit 72 µg/m³ schon deutlich überschritten. Einen Luftreinhalteplan hatte die Bezirksregierung abgelehnt, sie wollte die Schadstoffe mit planunabhängigen Maßnahmen reduzieren.

Informationen zur aktuellen Luftschadstoffbelastung in Hösbach finden Sie unter der Rubrik Fakten oder in Pressemeldungen zu Feinstaub oder Stickoxid.

 

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