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VCD Entwurf Bundesmobilitätsgesetz

Am 10.Februar wurde der angekündigte Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes vorgestellt. Nachdem die bisherigen Verkehrspolitiker nicht in der Lage oder willens waren gesetzliche Regelungen für einen zukunftsfähigen Verkehr zu schaffen, hat nun der VCD in Zusammenarbeit mit Verfassungsjuristen und Mobilitätsexperten einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Die neue Bundesregierung bzw. das Parlament ist nun auch in diesem Bereich gefordert.

Was würde die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes für Hösbach bedeuten?

Beispielsweise würden die Leitziele und Zielsetzungen des vor über 10 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts nicht sang- und klanglos in Vergessenheit geraten. Die Zielsetzungen müssten stattdessen regelmäßig überprüft und analysiert werden. Weiterhin gäbe es keine isolierten Konzepte für Kfz-Verkehr, Fahrradverkehr und öffentlichen Nahverkehr (sektorale Planung), sondern einen Bedarfsplan für Verkehrsinfrastruktur. Die zersplitterte Verantwortung, das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Markt Hösbach ( „Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen haben wir keine Entscheidungskompetenz“), Staatlichem Bauamt („Wir halten uns nur an die StVO, Umwelt – und Immissionsschutz interessiert uns nicht“) und Autobahn GmbH („Wenn Hösbach ein Verkehrsproblem hat, dann muss das Hösbach selbst lösen“) hätte ein Ende. Vielmehr müsste ein Bundesmobilitätsplan entwickelt und umgesetzt werden, anstelle eines untauglichen Bundesverkehrswegeplans. Ansätze zur lokalen Gestaltung bietet das vorliegende regionale Mobilitäts- und Siedlungskonzept. Nur müsste dieses auch ernst genommen werden und aktiv von den Kommunen eingefordert werden, anstatt die Umsetzung als Sache des regionalen Planungsverbands und als Wunschvorstellung für den St.Nimmerleinstag zu verstehen.

Einige interessante Paragrafen

§29 (2)Der Betrieb der Verkehrsinfrastruktur soll vorrangig durch fahrleistungsabhängige
Nutzungsentgelte motorgetriebener Fahrzeuge finanziert werden.

§30 (3):“Für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen, deren Lage und Gestaltung die nach Landesrecht zuständigen Stellen durch Mobilitäts- und Ver-kehrsentwicklungspläne nach § 27 entscheiden können, ist ein gesonderter Teil des Umsetzungsbudgets vorzusehen.“

§35(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrs-
leistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die
Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

Man darf gespannt sein, ob der Vorschlag eine Chance auf baldige Umsetzung hat.

Hösbacher Nachrichten 20.01.2022

Willkommen 2022!

Wir wünschen Euch ein frohes neues Jahr mit viel Glück und Zufriedenheit, vor allem aber Gesundheit und hoffen, dass Ihr Gut reingekommen seid!

Republik der Raser

Autofahrer/innen sind in deutschen Orten/Städten oft zügiger unterwegs als erlaubt. Verkehrspsychologen erklären das mit falschem Straßendesign, niedrigen Bußgeldern, fehlenden Kontrollen.
Sollte Innerorts überall Tempo 30 gelten?
Viele Autofahrer/innen in Deutschlands Orten/Städten interpretieren Geschwindigkeitslimits offenbar als grobe Richtgröße. Tempo 30 bedeutet vielerorts real Tempo 40, wo Tempo 50 gilt, wird oft zwischen 55 und 60 gefahren.
Wenn die Straßen frei sind, vor allem nachts, sind etliche Autofahrer/innen noch schneller unterwegs. In den Hauptstädten der Schnellfahrer wie Dresden, Halle(Saale) und Kiel fährt dann rund die Hälfte aller erfassten Autos mit mindestens 40 km/h durch Tempo 30 Zonen. Tagsüber sinkt der Anteil – offenbar auch weil dichter Verkehr schnelleres Fahren verhindert. Massive Überschreitungen gibt es auch in Tempo 50 Zonen.
„Ähnliche Erfahrungen zeigen auch die von der VIH erhobenen Daten aus der Hauptstraße, welche Sie auf unserer Homepage nachlesen können.“

Tempo 30 gilt in der Regel innerhalb von Wohngebieten oder rund um Schulen, um den Straßenverkehr sicherer zu machen. Ein 30 km/h schnelles Auto kommt bei einem plötzlich auftretenden Hindernis bei idealen Bedingungen nach 13 Metern zum Stehen. Ein 50 km/h schnelles Auto legt während der Reaktionszeit von einer Sekunde 14 Meter zurück – „ungebremst“ und kommt erst nach 26 Metern zu Stehen. „50 fahren wo nur 30 erlaubt ist, ist kein Kavaliersdelikt“ sagt Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer. „Da liegt die Grenze zwischen Leben und Tod.“
Verkehrspsychologen beschäftigen sich schon lange mit der Frage, wie Fahrer/innen animiert werden können, regelkonform und sicher zu fahren. Ein wichtiger Faktor ist die Straße selbst. Ist diese gerade, glatt und breit, wird fast schon automatisch zu schnell gefahren. „Es nützt nichts, einfach ein Tempo 30 Schild aufzustellen,“ sagt der Unfallforscher Brockmann. Es müsse sich optisch erschließen, welche Geschwindigkeit zu dieser Straße angemessen sei, durch Hindernisse, Kurven, Verengungen. Die Gestaltung der Straßen sei ein wichtiger Faktor, deshalb müsse man die Straßenplaner/innen in die Pflicht nehmen.
(Auszug aus „Der Spiegel, Nr. 2/8.1.2022 Seite 40/41“)

Bundesmobilitätsgesetz

Am 16.12.21 fand auf der Plattform Klimaschutz im Bundestag in Zusammenarbeit mit dem VCD eine Diskussion zur Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes statt. Den Gesetzesvorschlag dazu möchte der VCD Ende Januar 2022 vorstellen. Mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes könnte auch in Hösbach und im Landkreis Aschaffenburg die ein oder andere müßige Meinungsverschiedenheit mit Polizei und Kreissstraßenverwaltung beendet werden. Weitere Hintergrundinformationen und die Vorträge lassen sich ebenfalls auf der Plattform anschauen. Eine Pflichtlektüre für alle, die sich mit Mobilitätsfragen befassen und verstehen wollen wie integrierte Entwicklungsplanung funktionieren sollte – einschließlich des neuen Hösbacher Citymanagers.

Wer nicht die Geduld für das Anschauen der kompletten Aufzeichnung aufbringt, sollte sich zumindest den Videoclip am Ende der Konferenz anschauen.

Aufzeichnung der Online-Konferenz 16.12.21

Das desintegrierte städtebauliche Entwicklungskonzept

in der jüngsten Ausgabe der Hösbacher Nachrichten wurde auf die Veröffentlichung der Fortschreibung des ISEK 2012 auf der Webseite des Markt Hösbach hingewiesen. Untersucht wurde allerdings, entgegen dem damaligen integrierten Ansatz, lediglich städtebauliche Aspekte. Problembereiche wie Verkehr und Einzelhandel wurden ausgeklammert bzw. werden isoliert betrachtet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung fand nicht statt.

Verwunderlich ist weiterhin, dass das Konzept keine Erwähnung in der Bürgerinformationsveranstaltung am 30.11. 2021 fand, obwohl es schon seit Juli 2021 in der Schublade liegt. Widersprüchliche Aussagen werden auch zu dem 3.Bauabschnitt getroffen. Der Einleitung des Fortscheibungskonzepts zufolge befindet sich der 3.Bauabschnitt „bereits in Ausführung“. Dieser Umstand dient auch als Begründung, das Thema Verkehr nicht weiter zu untersuchen. Aufgrund der Nachfrage zum Stand des 3. Bauabschnitts in der Bürgerinformationsveranstaltung erklärt der Bürgermeister, dass im nächsten Jahr dort sicher nichts passiert, da zunächst die Schadstellen der Schöllkrippener Straße saniert werden. Möglicherweise wurde das fortgeschriebene Konzept, bzw. der schon im April beschlossene, vom Gemeinderat in geheimer Sitzung beschlossene Teil, auch deshalb nicht erwähnt, weil es keine wesentlichen Änderungen zu dem bisherigen Konzept gibt.

Im Gegensatz dazu hätte der zur Entscheidung auf die nächste Generation vertagte Teil durchaus Erwähnung verdient. Die Vision 2051 1/2 mit der 2. Ebene ist eine städtebaulich interessante Idee, auch wenn das eigentliche Problem der zu hohen Verkehrsbelastung damit keineswegs gelöst würde. Die Augen muss man sich reiben bei der Betrachtung der Variante C der Gestaltung des Entrees zum Altort Ost. Darin wird zur „Entspannung“ der unübersichtlichen Kreuzung (wohl damit Lastzüge leichter abbiegen können) ein Gebäude abgerissen, das nach dem beschlossenen, fortgeschriebenen Konzept als städtebaulich wertvoll bewertet wird und eigentlich erhalten werden sollte. Aufregen muss sich aber niemand, wie gesagt, nach dem Beschluss des Gemeinderats in seiner Geheimsitzung im April wurde das Thema abschließend besprochen und wird nicht weiterverfolgt. „Eine weitere Vertiefung alternativer Vorgehensweisen ist nicht mehr notwendig“. Wie viele der heutigen Probleme wird also auch dieses ein Problem der nächsten Generation.

Offen bleibt die Frage, wann die nächste nichtöffentliche Sitzung geplant ist, in der die provisorische Gestaltung des 3. Bauabschnitts besprochen wird und wann die Hösbacher von den Ergebnissen erfahren.

Der immerwährende Verkehr…

…war Anlass für viele Fragen anlässlich der online-Bürgerinformationsveranstaltung am 30.11.2021. Auf alle Fragen der VIH gab es mehr oder weniger zufriedenstellende Antworten, manche entsprachen nicht den Fakten. Beispielsweise die These von weniger Verkehr auf der Hauptstraße. Richtig ist, dass während des Corona-Lockdowns die Verkehrszahlen um ca. 30 % zurückgingen – wie in der gemeinsamen Zielsetzung des des ISEK -Verkehrskonzepts vereinbart. Abgesehen von dieser Ausnahmesituation ist allerdings kein Verkehrsrückgang festzustellen. Unklar bleibt auch, warum das ISEK-Verkehrskonzept nicht fortgeschrieben wird, so wie es beim städtebaulichen Konzept und dem Einzelhandelskonzept selbstverständlich ist. Die Verwaltung ist an allem dran, am Fahrradkonzept, am Aschafftal-Radschnellweg, am Nahverkehr, am on-demand-Konzept, an der Verkehrsführung zu den 4 neuen Baugebieten, an Verbesserungen des A3-Verkehrs und kann Entscheidungen nur in Abstimmung mit andern Behörden treffen oder treffen lassen. Entscheidend aber: es gibt es im Markt Hösbach weder einen verbindlichen, konsensfähigen Plan, noch eine Vision wie die künftige Mobilität in Hösbach aussehen soll.

Wenn die Prognosen aus den Zwischenergebnissen der A3 Untersuchung zutreffen, nimmt die Verstopfung der Hauptstraße und der Schöllkrippener Straße weiter zu und wird nach Abschluss der Hauptstraßensanierung und der Realisierung der neuen Baugebiete zum Dauerzustand werden. Die mühsam erkämpfte Verkehrsentlastung der Schöllkrippener Str. durch die Abhängung der AB 24 wird durch die neuen Baugebiete sicher überkompensiert. Reboundeffekt nennt sich das. Naja , man ist dran, besinnliche Adventszeit noch…

Hösbacher Nachrichten 18.11.2021

Vollsperrung der Hauptstraße im 2. Bauabschnitt:

Seit Freitag 12.11. ist die Hauptstraße, laut Anwohnerinformation der ausführenden Fa. Weiss vom 10.11.2021, im aktuellen Bauabschnitt wegen der Vor-und Nacharbeiten zum Einbau der Asphalttragschicht auch für die Anwohner nicht befahrbar. Ab Samstag 20.11. ist die Fahrbahn dann wieder befahr- und begehbar.
Gerne wären die Anwohner früher darüber vom zuständigen Bauamt informiert worden, um sich rechtzeitig einen Parkplatz für Ihr Fahrzeug zu suchen, oder Ihre Einkäufe zu erledigen, die Sie dann noch bis nach Hause transportieren hätten können, jetzt mussten diese je nach Wohnlage, entweder von der Hirtenstraße oder der Spessartstrasse dorthin getragen werden.
Die Durchfahrt im 2. Bauabschnitt, zwischen Spessartstraße und Schargasse bleibt aber dennoch für den Verkehr so lange gesperrt, bis dann im Frühjahr 2022 je nach Witterung der Flüsterasphalt aufgebracht werden kann. Erst danach wird eine Freigabe der Fahrbahn für den Verkehr erfolgen.

Herbst- und Winterzeit ist Unfallzeit:

Die Tage werden wieder merklich kürzer, Dunkelheit, Regen, Nebel und schlechte Sicht sorgen in der kommenden Jahreszeit für steigende Unfallzahlen. Es empfiehlt sich vor allem für unsere Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer jeden Alters, in dieser Jahreszeit mit kontrastreicher Kleidung, dem Tragen von Reflektoren und gute Beleuchtung am Fahrrad für gute Sichtbarkeit zu sorgen. Jeder Schüler, Fußgänger oder Radfahrer muss davon ausgehen, in dunkler Kleidung, von anderen Verkehrsteilnehmern nicht, oder nicht früh genug gesehen zu werden. Gehen Sie Kindern und Senioren mit gutem Beispiel voran, tragen Sie helle Kleidung, möglichst mit reflektierenden Bestandteilen, dies trägt wesentlich zu Ihrer Sicherheit und der früheren Wahrnehmbarkeit auf dunklen Straßen bei!

„Besser als Glühwürmchen unterwegs sein, als im Straßenverkehr übersehen zu werden.“

Hier noch ein Link zu einem Interessanten Artikel zu diesem Thema!

Flächengerechtigkeit und nachhaltige Mobilität

In der VIH- Jahresversammlung am 28.10. wurden die Anstrengungen und Versuche der Verkehrs-Initiative zur Verbesserung der Verkehrssituation in Hösbach nochmals reflektiert. Fortschritte sind nach Meinung der Versammlungsteilnehmer leider kaum erkennbar, da sich Verwaltung und Marktgemeinderat vehement gegen eine Gesamtbetrachtung der Mobilität und eine Fortschreibung des ISEK Verkehrskonzepts sträubt. Der Markt Hösbach verfolgt lieber isolierte Einzelkonzepte.

Ein Beispiel wie es besser gehen könnte, zeigt die Verkehrswende Leipzig.

Grafik der Verkehrswende Leipzig.
In einem Hintergrundpapier wird die Aktion näher erläutert.

Wie sieht das in Hösbach aus?

Rechnet man den Flächenbedarf auf die Hauptstraße Hösbach um, bedeutet dies, dass bei Nulltempo gerademal 900 Autos mit 1170 Personen auf die Hauptstraße passen, „Parkzeuge“ nicht mitgerechnet. Aktuell fahren in der Spitzenstunde zwischen 1000 und 1200 Fahrzeuge in der Hauptstraße. Hier liegt in etwa auch die Kapazitätsgrenze. Auf der A3 fahren ca. 10.000 Fahrzeuge in der Spitzenstunde, Tendenz nach der aktuellen verkehrstechnischen Untersuchung stark steigend. Wenn in einem A3-Bedarfsumleitungsfall der A3- Verkehr inclusive Lkws dann noch über die momentan einzige Umleitungsstrecke Hauptstraße gelenkt werden soll, stellt sich schon die Frage, wie dies funktionieren soll. Ablenkungsmanöverstudien sind jedenfalls keine Lösung.

Hösbacher Nachrichten 07.10.2021

Einladung an alle VIH Mitglieder und Interessierte:

im Auftrag des 1. Vorsitzenden Hans-Peter Schmitt lade ich Dich/Euch herzlich ein zur  

Jahreshauptversammlung der Verkehrs – Initiative – Hösbach e.V.  

am Donnerstag, 28.10.2021 um 19.00 Uhr 

Bistro Bio3erlei, Schöllkrippener Str. 7, 63768 Hösbach 

Die Tagesordnung lautet wie folgt: 

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden  

2. Bericht des 1. Vorsitzenden 

3. Rechenschaftsbericht Kassierer 

4. Prüfungsbericht Kassenprüfer 

5. Entlastung der Kassierer und der Vorstandschaft 

6. Bildung eines Wahlausschusses 

7. Neuwahlen 

8. Verschiedenes 

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragt werden. Über die Zulassung von Anträgen, die erst in der Versammlung unter Punkt „Verschiedenes“ gestellt werden, beschließt die  Mitgliederversammlung.  

Über ein pünktliches und vollzähliges Erscheinen würde sich der Vorstand freuen.