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Eröffnung Hauptstraße 2.Bauabschnitt- Ein Grund zum Feiern?

Am 9.5.2022 ist es soweit: Der 2. Bauabschnitt der Hauptstraße wird wieder für den Verkehr freigegeben. Freuen können sich alle Autofahrer aus nah und fern, die nun wieder auf dem kürzesten Weg durch Hösbach fahren dürfen. Eine schlaglochfreie Fahrbahn und lärmmindernder Asphalt sorgen für morgendlichen und abendlichen Fahrgenuss. Städtebauliche Verschönerungen und zahlreiche Parkplätze gibt es obendrein.

Die VIH sieht keinen Grund zum Jubeln

Es gibt aber auch Hösbacher, die die Eröffnung mit anderen Augen sehen. Wieso aber gibt es Kritik an dem schönen Ausbau? Wurden nicht sogar besondere, exclusive Symbole für Radfahrer auf die Fahrbahn gepinselt? Die Hauptkritik besteht darin, dass das wesentliche Leitziel des Integrierten städtedebaulichen Konzepts auch nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts weit verfehlt wird. Dies zeichnete sich bereits nach Beendigung des 1. Abschnitts ab. Leider will die Verwaltung und der Marktgemeinderat von dem einstimmigen Beschluss, der im Übrigen im Konsens mit den beteiligten Interessengruppen getroffen wurde, nichts mehr davon wissen. Nach den aktuellen Prognosen des regionalen Mobilitäts- und Siedlngskonzepts und dem Zwischenergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung der A3 wird der Verkehr auf der Autobahn, und damit der Umleitungs- und Ausweichverkehr in Hösbach, weiter zunehmen.

Erinnerung an den einstimmigen Marktgemeinderats-Beschluss von 2011
Wie oft darf man die gleichen Fehler wiederholen?

Nicht jeder Plan kann erfolgreich umgesetzt werden, das ist nicht der Vorwurf. Der Vorwurf liegt in der Weigerung einer systematischen Vorgehensweise zur Lösung der Hösbacher Mobilitätsmisere. Für keine der umfangreichen Verkehrsuntersuchungen wurde jemals hinterfragt oder untersucht, warum deren Prognosen nicht eingetroffen sind. Stattdessen werden neue Gutachten in Auftrag gegeben, die dann neue Versprechen enthalten, die dann wieder nicht eingehalten werden. Es gibt ein Sammelsurium von Planungen streng getrennt nach Sektor. Für jeden Sektor werden nochmals feinsäuberlich nach Zuständigkeitsbereich getrennte Gutachten erstellt. So gibt es Gutachten für den Auto-Ortsverkehr und den Autobahnverkehr, im Fahrradbereich gibt es ein innerörtliches Radverkehrskonzepts und ein Radschnellwegkonzept, bei dem noch nichtmal die Zuständigkeiten klar sind. Im Nahverkehrsbereich gibt es ebenfalls konkurrierende Konzepte. Eine sektorübergreifende Planung findet nicht statt, obwohl dies seit Jahren gefordert wird. Bürger werden sowieso nicht nach Ihrer Meinung gefragt.

Beispiel Pilotprojekt Hösbacher Fahrradsymbole

Ein Beispiel was bei solch unabgestimmten Planungen herauskommt, sieht man an dem jüngsten Fahrradsymbol-Marketing-Gag. Grundsätzlich sind solche Symbole eine sinnvolle Sache um auf Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Aber abgesehen davon, dass ortsspezifische Symbole überflüssig und ehr verwirrend sind, wird gerade an der gefährlichsten Stelle am Ortseingang, an der es bisher hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen gab, Tempo 50 angeordnet. In diesem Bereich fällt eine Straßeneinmündung und die Querung für Fußgänger – und Radverkehr. Eine Kennzeichnung oder Orientierung für den ortsausfahrenden Fahrradverkehr zur Querung der Bundesstraße wurde vergessen.Es ist vollkommen unverständlich, wieso der Tempo 30 Bereich nicht bereits an der Verkehrsinsel beginnt, wie schon seit Jahrzehnten gefordert.

Tempo 50 am Ende der Teststrecke am östlichen Ortseingang

Hösbacher Nachrichten 05.05.2022

Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge 2021/22!

Wir Informieren Euch an dieser Stelle darüber, dass wir die fälligen Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021/22 im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandates am 18.05.2022 einziehen. Sollte sich bei Eurer Bankverbindung etwas geändert haben, bitten wir Euch uns bis zum 10.05.2022 darüber zu Informieren. Mitglieder welche die Beiträge bisher überwiesen haben, bitten wir diese termingerecht zu überweisen, oder uns ein Lastschriftmandat zu erteilen. Den Vordruck des Lastschriftmandates könnt Ihr Euch unter www.vihoesbach.de, in der Rubrik Dokumente herunterladen und ausdrucken. Einfach per Mail an olbrich@vihoesbach.de, oder bei Thomas Olbrich,  Hauptstr. 138, bzw. bei Hans-Peter Schmitt, Hauptstr. 5 in den Briefkasten einwerfen.
Vielen Dank Euer Kassenwart Thomas Olbrich.

30.000 Klicks!

Unsere Webseite nähert sich der 30.000er Marke, hier zeigt sich das große Interesse der Hösbacher an unseren Aktivitäten.
Nicht alles geschieht in der Öffentlichkeit, wie z.B. unsere Informationsveranstaltung im November2019. Der Großteil unserer Arbeit besteht aus Schriftwechseln mit Ministerien, Behörden, den Fraktionen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung oder Umweltverbänden, Auswerten von Verkehrsdaten aus unserem Seitenradarmessgerät zu Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten, welche an verschiedenen Stellen in Hösbach installiert sind. In unserer Bildergalerie findet Ihr Fotos zum Verkehrsgeschehen sowie von den Bauarbeiten in den bisherigen Bauabschnitten.
Wir danken Euch für Euer Interesse an unserer Ehrenamtlichen Arbeit!

Ziegeläcker -intelligent mobil

Beispiele, welche Überlegungen man für das Neubaugebiet Ziegeläcker und das benachbarte, geplante Neubaugebiet hätte anstellen können, finden sich in dem bundesweiten Projekt „Netzwerk Wohnen und Mobilität“ .Dort gibt es unter anderem auch einen Wohnquartiers-Check. Das Ergebnis für das Baugebiet Ziegeläcker fällt nicht sehr positiv aus:

Ergebnis Wohnquqrtiers-Check Ziegeläcker
Ergebnis Wohnquartiers-Check Ziegeläcker

Diese Vorschläge zur Verbesserung sieht das Netzwerk. Die passenden Handlungsleitfäden lassen sich hier ebenfalls herunterladen.

Neubaugebiet Ziegeläcker

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Ziegeläcker wurde zur frühzeitigen Beteiligung nach dem Baugesetzbuch ausgelegt. Es wurden hinsichtlich der Umweltauswirkungen z.B. tierökologische Untersuchungen durchgeführt, es gibt auch ein zukunftsfähiges Energieversorgungskonzept. Hinsichtlich der Mobilität wird die Möglichkeit einer „sektorenübergreifenden Vernetzung“ der Gebäude- und Mobilitätsinfrastruktur gesehen. In der Verkehrsuntersuchung findet sich davon allerdings nichts. Es geht vorwiegend um zusätzlichen Kfz-Verkehr, der über die Schöllkrippener- und Hauptstraße entsorgt wird. Die VIH hat zum Thema Mobilität eine Stellungnahme an das Hösbacher Planungsamt geschickt.

Ortstermin mit Grünen

Am 1.4. fand das schon seit längerer Zeit geplante Treffen mit Grünen-Politikern statt. Aus dem Bundestag nahm Niklas Wagener, vom Kreisvorstand Volker Goll und aus dem Hösbacher Gemeinderat Gerhard Engel an dem Gespräch teil. Nach einer kurzen Besichtigung der Verkehrssituation im 3.Bauabschnitt und Konfliktstellen an der Schöllkrippener Straße im Schneeschauer fand ein ausfürliches Gespräch zu den Hösbacher Mobilitätsthemen im Bistro des Biomarkts statt.

Die wesentlichen Kritikpunkte der Verkehrs-Initiative, keine Perspektive für eine Verbesserung der Verkehrsituation, isolierte Konzepte für Kfz, Fahrrad und Nahverkehr, keine Analyse bisheriger Konzepte, keine Fortschreibung des ISEK wurden erläutert. Weiterhin die Auswirkungen der neuen Baugebiete, die in erster Linie die ohnehin überlastete Schöllkrippener und Hauptstraße betreffen. Die Stellungnahme der Verkehrs-Initiative zum regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept, das letztendlich ebenfalls eine düstere Prognose für Hösbach zeichnet, wurde übergeben. Kontrovers wurde diskutiert, ob die Verkehrsmisere besser mit Klein-Klein-Maßnahmen auf gemeindeeigenen Ortsstraßen gelöst werden kann oder besser mit einem Bedarfsplan für die Verkehrsinfrastruktur, wie es beispielsweise in dem von VCD vorgelegten Bundes-Mobilitätsgesetz vorgeschlagen wird.

Nach Vorliegen der verkehrstechnischen Untersuchung der A3 werden sicher weitere Gespräche notwendig werden.

VCD Entwurf Bundesmobilitätsgesetz

Am 10.Februar wurde der angekündigte Entwurf eines Bundesmobilitätsgesetzes vorgestellt. Nachdem die bisherigen Verkehrspolitiker nicht in der Lage oder willens waren gesetzliche Regelungen für einen zukunftsfähigen Verkehr zu schaffen, hat nun der VCD in Zusammenarbeit mit Verfassungsjuristen und Mobilitätsexperten einen umfassenden Entwurf vorgelegt. Die neue Bundesregierung bzw. das Parlament ist nun auch in diesem Bereich gefordert.

Was würde die Umsetzung dieses Gesetzentwurfes für Hösbach bedeuten?

Beispielsweise würden die Leitziele und Zielsetzungen des vor über 10 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts nicht sang- und klanglos in Vergessenheit geraten. Die Zielsetzungen müssten stattdessen regelmäßig überprüft und analysiert werden. Weiterhin gäbe es keine isolierten Konzepte für Kfz-Verkehr, Fahrradverkehr und öffentlichen Nahverkehr (sektorale Planung), sondern einen Bedarfsplan für Verkehrsinfrastruktur. Die zersplitterte Verantwortung, das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Markt Hösbach ( „Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen haben wir keine Entscheidungskompetenz“), Staatlichem Bauamt („Wir halten uns nur an die StVO, Umwelt – und Immissionsschutz interessiert uns nicht“) und Autobahn GmbH („Wenn Hösbach ein Verkehrsproblem hat, dann muss das Hösbach selbst lösen“) hätte ein Ende. Vielmehr müsste ein Bundesmobilitätsplan entwickelt und umgesetzt werden, anstelle eines untauglichen Bundesverkehrswegeplans. Ansätze zur lokalen Gestaltung bietet das vorliegende regionale Mobilitäts- und Siedlungskonzept. Nur müsste dieses auch ernst genommen werden und aktiv von den Kommunen eingefordert werden, anstatt die Umsetzung als Sache des regionalen Planungsverbands und als Wunschvorstellung für den St.Nimmerleinstag zu verstehen.

Einige interessante Paragrafen

§29 (2)Der Betrieb der Verkehrsinfrastruktur soll vorrangig durch fahrleistungsabhängige
Nutzungsentgelte motorgetriebener Fahrzeuge finanziert werden.

§30 (3):“Für Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen, deren Lage und Gestaltung die nach Landesrecht zuständigen Stellen durch Mobilitäts- und Ver-kehrsentwicklungspläne nach § 27 entscheiden können, ist ein gesonderter Teil des Umsetzungsbudgets vorzusehen.“

§35(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrs-
leistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die
Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.

Man darf gespannt sein, ob der Vorschlag eine Chance auf baldige Umsetzung hat.

Hösbacher Nachrichten 20.01.2022

Willkommen 2022!

Wir wünschen Euch ein frohes neues Jahr mit viel Glück und Zufriedenheit, vor allem aber Gesundheit und hoffen, dass Ihr Gut reingekommen seid!

Republik der Raser

Autofahrer/innen sind in deutschen Orten/Städten oft zügiger unterwegs als erlaubt. Verkehrspsychologen erklären das mit falschem Straßendesign, niedrigen Bußgeldern, fehlenden Kontrollen.
Sollte Innerorts überall Tempo 30 gelten?
Viele Autofahrer/innen in Deutschlands Orten/Städten interpretieren Geschwindigkeitslimits offenbar als grobe Richtgröße. Tempo 30 bedeutet vielerorts real Tempo 40, wo Tempo 50 gilt, wird oft zwischen 55 und 60 gefahren.
Wenn die Straßen frei sind, vor allem nachts, sind etliche Autofahrer/innen noch schneller unterwegs. In den Hauptstädten der Schnellfahrer wie Dresden, Halle(Saale) und Kiel fährt dann rund die Hälfte aller erfassten Autos mit mindestens 40 km/h durch Tempo 30 Zonen. Tagsüber sinkt der Anteil – offenbar auch weil dichter Verkehr schnelleres Fahren verhindert. Massive Überschreitungen gibt es auch in Tempo 50 Zonen.
„Ähnliche Erfahrungen zeigen auch die von der VIH erhobenen Daten aus der Hauptstraße, welche Sie auf unserer Homepage nachlesen können.“

Tempo 30 gilt in der Regel innerhalb von Wohngebieten oder rund um Schulen, um den Straßenverkehr sicherer zu machen. Ein 30 km/h schnelles Auto kommt bei einem plötzlich auftretenden Hindernis bei idealen Bedingungen nach 13 Metern zum Stehen. Ein 50 km/h schnelles Auto legt während der Reaktionszeit von einer Sekunde 14 Meter zurück – „ungebremst“ und kommt erst nach 26 Metern zu Stehen. „50 fahren wo nur 30 erlaubt ist, ist kein Kavaliersdelikt“ sagt Siegfried Brockmann, Leiter Unfallforschung der Versicherer. „Da liegt die Grenze zwischen Leben und Tod.“
Verkehrspsychologen beschäftigen sich schon lange mit der Frage, wie Fahrer/innen animiert werden können, regelkonform und sicher zu fahren. Ein wichtiger Faktor ist die Straße selbst. Ist diese gerade, glatt und breit, wird fast schon automatisch zu schnell gefahren. „Es nützt nichts, einfach ein Tempo 30 Schild aufzustellen,“ sagt der Unfallforscher Brockmann. Es müsse sich optisch erschließen, welche Geschwindigkeit zu dieser Straße angemessen sei, durch Hindernisse, Kurven, Verengungen. Die Gestaltung der Straßen sei ein wichtiger Faktor, deshalb müsse man die Straßenplaner/innen in die Pflicht nehmen.
(Auszug aus „Der Spiegel, Nr. 2/8.1.2022 Seite 40/41“)

Bundesmobilitätsgesetz

Am 16.12.21 fand auf der Plattform Klimaschutz im Bundestag in Zusammenarbeit mit dem VCD eine Diskussion zur Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes statt. Den Gesetzesvorschlag dazu möchte der VCD Ende Januar 2022 vorstellen. Mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes könnte auch in Hösbach und im Landkreis Aschaffenburg die ein oder andere müßige Meinungsverschiedenheit mit Polizei und Kreissstraßenverwaltung beendet werden. Weitere Hintergrundinformationen und die Vorträge lassen sich ebenfalls auf der Plattform anschauen. Eine Pflichtlektüre für alle, die sich mit Mobilitätsfragen befassen und verstehen wollen wie integrierte Entwicklungsplanung funktionieren sollte – einschließlich des neuen Hösbacher Citymanagers.

Wer nicht die Geduld für das Anschauen der kompletten Aufzeichnung aufbringt, sollte sich zumindest den Videoclip am Ende der Konferenz anschauen.

Aufzeichnung der Online-Konferenz 16.12.21