Das Bundesverkehrsministerium und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat einen interaktiven Bußgeldkatalog veröffentlicht. Demnach würde z.B. eine gefahrene Geschwindigkeit in der Hösbacher Hauptstraße von 70 km/h, wie sie nächtlich und manchmal auch tagsüber öfters mal vorkommt, ein Bußgeld von 160 €, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat bedeuten.
Fraglich ist nur, wie ernsthaft die zuständigen Behörden kontrollieren wollen und welche Überschreitungsquoten augenzwinkernd als Kavaliersdelikt akzeptiert werden.
Wie das Problem der Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Hauptstraße gelöst werden kann, darüber denken die Verantwortlichen noch nach und Entscheidungen sind noch keine gefallen. Die VIH hatte vorgeschlagen, im Rahmen des Neubaus der Ampel an der Robert-Kochstraße eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung zu installieren. Das gleiche an einer geeigneten Stelle am östlichen Ortseingang.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine Überwachung mittels section control. In Nordrhein-Westfalen wird dazu eine Modellstrecke installiert. Weitere Informationen dazu hier. Für die Hauptstraße bietet sich die Möglichkeit im Zuge der LkW Mauterfassung in der Hauptstraße, die ab 2018 für alle Bundesstraßen vorgesehen ist, ein solches System zu installieren, mit dem andere europäische Länder schon gute Erfahrungen gemacht haben.
Am 27.7.2016 traf sich der Lenkungsausschuss Lebensader Hösbach zu einer erneuten Sitzung. Hier die Ergebnisse in Kürze:
Bauarbeiten Hauptstraße
Trotz kleiner Störungen durch unvorhergesehene Kabelverläufe liegen die Bauarbeiten im Zeitplan. Voraussichtlich im November wird das Teilstück bis zur Robert-Kochstraße fertiggestellt sein und für den Verkehr freigegeben werden.
Nahverkehrsplan ÖPNV
Der vorgesehene 15 Minuten-Takt wird nach Abschluss der Baustelle wieder eingeplant. In den Wohngebieten, die nicht im 300 m Radius einer Bushaltestelle liegen, sind keine neuen Haltestellen geplant, da von den Anwohnern kein Bedarf gesehen wird. Für das Schulzentrum und das Industriegebiet sind keine Änderungen geplant. Die Bushaltestellen an der Kirche sollen gemäß ISEK optimiert werden. In der Schöllkrippener Straße soll es keine Linienänderungen geben. Expressbusse über die A3 wären möglich, sind aber nicht geplant. Winzenhohl wird an den Nahverkehr angebunden, über Lösungen in Hösbach-Bahnhof (nicht quantifizierbare Maßnahmen s. Workshop Verkehrskonzept ) z.b. barrierefreie Bahn-Haltepunkte, Fußgängerüberweg Aschaffenburger Straße, Busbahnhof, Park+ Ride Parkplatz, Carsharing wird nun nachgedacht bzw. die Finanzierung geklärt.
Ergebnisse Verkehrszählung Hauptstraße und Umleitungsstrecken
Die Ergebnisse der letzten Zählung wurden vorgestellt. Die Verkehrszahlen auf der Hauptstraße im Bereich zwischen Schöllkrippener Straße und Mühlstraße liegen nach einem anfänglichen Rückgang um ca. 2000-3000 Fz/d nach den letzten Messungen in etwa wieder auf dem Niveau vor Beginn der Baustelle. Über die Gründe wurde spekuliert. Die Ursache soll analysiert werden und die Verkehrszahlen sollen weiter beobachtet werden.
Projekte des staatlichen Bauamts
Die Tafeln des Verkehrsinformationssystems an Stachus und Südspange sollen weitere dynamische Anzeige-Informationen bieten. Die Programmierung dazu läuft.
Die Lichtzeichenanlage an der Robert-Kochstr. wurde in Auftrag gegeben und soll nach Inbetriebnahme des ersten Teilstücks auch Fußgängern die Straßenquerung ermöglichen. Der Vorschlag zu einem erweiterten Fahrradaufstellstreifen soll geprüft werden. Der weitere Ausbau des Radwegs im Bereich Feldkahl-Rottenberg soll demnächst erfolgen. Die Planungen für den Umbau des Knotens B26 -Industriegebiet laufen und sollen in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Eine Umsetzung könnte im günstigsten Fall innerhalb 3 Jahren erfolgen.
Das hat das Verwaltungsgericht München mit einem Urteil heute entschieden. Geklagt wurde wegen überschrittener NOx -Werte in München, wo im Gegensatz zu Hösbach ein Luftreinhalteplan vorliegt. In Hösbach sollen die Stickoxidüberschreitungen durch sogenannte „planunabhängige Maßnahmen“ gesenkt werden. Damit sind die im ISEK beschriebenen, bisher teilweise umgesetzten Maßnahmen gemeint. Ob und wann diese Maßnahmen wirken ist allerdings ebenfalls vollkomen offen.
So lautet der Titel eines Leitfadens des VCD. Hier wird beschrieben was alles gemacht werden könnte, aber in den meisten Entscheidungsgremien kein Thema ist.
Am 15.6.2016 fand die 2. Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Verkehrssituation in Hösbach-Bahnhof/Winzenhohl statt. Die kontroversen Interessen der Anwohner wurden in der Diskussion deutlich. Für die Vorschläge des Gutachterbüros zur Verkehrsverteilung, fand sich kein Konsens. Deutlich wurde, dass die Aschaffenburger Straße in das Konzept mit einbezogen werden muss.
Zur Behebung eines der wesentlichen Beschwerdepunkte, überhöhte Geschwindigkeiten, wurden stationäre Blitzanlagen vorgeschlagen. Die Polizei lehnt dies mit der Unterstellung ab, sie würden nur an einer Stelle zu Einhaltung der Geschwindigkeit führen und durch Abbremsen und Beschleunigen zu mehr Lärm führen. Über einen Versuch oder eine geeignete Stelle, an der diese These überprüft werden könnte, wurde nicht diskutiert. Weiteres Argument: In Bayern will man das nicht.
Vielleicht würden Überlegungen zu den „nicht quantifizierbaren Lösungen“, d.h. Bus, Bahn, Carsharing, Fahrad, Fußverkehr doch ehr zu dem führen, was die Anwohner sich ursprünglich mal gewünscht hatten: weniger Autoverkehr. Falls sich das jemand nicht vorstellen kann, hier eine Vision dazu.
Quelle: Vortrag Martin Randelhoff, Aschaffenburger Energiegespräche 2016, www.zukunft-mobiltaet.net
Zwar bestätigt das Schreiben, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen aufgrund der Straßenverkehrsordnung durchaus möglich wäre, bezweifelt aber die Lärmminderungswirkung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Die Behörde und die beteiligten Fachbehörden ignorieren damit allgemeine Erkenntnisse der Lärmminderungsplanung und des Umweltbundesamts. Argumentiert wird weiterhin mit einer rückläufigen Verkehrsentwicklung in Hösbach. Um eine Lärmminderung von 3 dB(A) zu bewirken, müsste die die Verkehrsbelastung um 50% reduziert werden. Nach dem ISEK-Maßnahmenplan werden allerdings im Idealfall 30% erreicht, das heißt die Lärmminderungswirkung beträgt deutlich weniger als 3 dB(A).
Die Kosten dafür: etliche Millionen Euro, Kosten für Tempo 30: 0 Euro. Wie war das noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in dem Schreiben ebenfalls zitiert wird?
Diskutiert wird allenfalls eine Teillösung. Die Straße mit dem meisten KfZ-Verkehr in Hösbach-Bahnhof, die Aschaffenburger Straße, wird ausgeklammert. Gerade hier sind durch die Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt Überschreitungen des zumutbaren Lärmpegels dokumentiert. Ein Lärmaktionsplan wäre erforderlich, wurde aber durch den Gemeinderat abgelehnt. Ein sinnvolles Verkehrskonzept in Hösbach-Bahnhof kann nur unter Einbeziehung der Aschaffenburger Straße entwickelt werden.
Die Untersuchung beschränkt sich auf straßenbauliche Lösungen und ist fixiert auf den individuellen Autoverkehr und die Straßenverkehrsordnung, sowie die polizeiliche Meinung. Die eigentliche Vision, eine Verkehrsreduzierung, wird als Ziel gestrichen und vorschnell aufgegeben. Erklärtes Ziel ist nun nur noch die Verkehrsverteilung. Aus Gerechtigkeitsgründen ist dieser Aspekt durchaus nachvollziehbar, fraglich ist, ob dieser Ansatz bei zu erwartender, steigender KfZ-Belastung und möglicher Neuerschließungen von Wohngebieten tatsächlich eine Verbesserung der Wohnsituation in Hösbach-Bahnhof bringt.
Die wirksamste Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung, festinstallierte Blitzanlagen an neuralgischen Punkten, wird nicht in Erwägung gezogen. Diese sind auch in Bayern nicht verboten und den Nachbarländern Hessen und Baden-Württemberg können gut in das Ortsbild integrierte Beispiele angeschaut werden.
Im Vordergrund der Diskussion müssten Möglichkeiten zur Stärkung des Umweltverbunds (Bahn, Bus, Fahrrad, Carsharing, Fußgänger) stehen. Diese Möglichkeiten werden in dem vorliegenden Konzept nur auf einer Seite gestreift und als „nicht quantifizierbare Verkehrsreduzierung“ abgetan. Die Vorstellung solcher Alternativen wird durch den vom Markt Hösbach beauftragten Moderator und Verkehrsplaner ausdrücklich nicht gewünscht. Alle zukunftsorientierten Mobilitätskonzepte sehen in der Stärkung des Umweltverbunds und dem Ausbau der Verknüpfungen (intermodale Schnittstellen) die einzig sinnvolle und nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme.
Spätestens bei der Umsetzung dieses Konzepts werden wieder Fragen zur gerechten Verteilung, dann der Ausbaubeiträge, beantwortet werden müssen. Das allgemein akzeptierte Prinzip“ einige wenige leben gut auf Kosten von vielen anderen“ wird dann wieder umgekehrt, und die Anwohner, die dann die Belastungen des umverteilten Verkehrs der vielen anderen ertragen müssen, dürfen dann als „Sondervorteil“ einen nicht unerheblichen Teil der Abgabenlast bezahlen. Die Verwaltung und der Gemeinderat sieht schließlich keinen Handlungsbedarf das bisherige Satzungsrecht zu Ausbaubeiträgen zu ändern. Eine solche Änderung wäre durch die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes seit 1.4.2016 möglich.
spielt nicht nur in Großstädten eine Rolle, wie manche Hösbacher vermeintlich glauben. Es gibt viele Anregungen und Beispiele, wie Wohn- und Einkaufsstraßen gut gestaltet werden können, auch in Orten wie Hösbach.
Dazu passend hat der VCD ein neues Positionspapier zur Rückeroberung der Straße vorgestellt. Viele dort beschriebene Handlungsmöglichkeiten sind auch in Hösbach bedenkenswert.
Am gestrigen Tag gegen Lärm traf sich der Lenkungsauschuss zu seiner 7. Sitzung. Das Wichtigste in Kürze:
Bauarbeiten durch zusätzliche Arbeitskräfte nur noch geringfügig im Verzug, wegen unvorhergesener Kabelverläufe kam es zu Änderungen des Bauablaufs.
aktuelle Verkehrszahlen an den Umleitungsstrecken wurden vorgestellt, nur geringfügige Reduzierung der Gesamtverkehrsbelastung. Eine Stellungnahme des Verkehrsplaners hinsichtlich der beabsichtigten Verkehrsreduzierung von 30% nach Fertigstellung der Baumaßnahmen soll eingeholt werden.
Die Anzahl der Tunnelsperrungen auf der A3 sind im 1. Quartal 2016 ebenfalls zurückgegangen.
Zum Thema Nahverkehrsplan wurde festgestellt, dass der angestrebte 15 min Takt in Hösbach Ort noch nicht realisiert ist und einige Wohngebiete vom ÖPNV nicht im 300 m Radius erfasst werden. Weiterhin wurde das Einzeichnen der Bushaltestellen in den interaktiven Ortsplan vorgeschlagen. Der Anrufsammeltransport wird gut angenommen.
Bezüglich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes gibt es seitens des Markt Hösbach keine Bestrebungen wiederkehrende Ausbaubeiträge anstatt einmaligen Ausbaubeiträgen einzuführen. Es soll abgewartet werden.
Die Fußgängerampel an der Hauptstraße in Höhe Robert-Kochstraße muss aus Verkehrssicherheitsgründen auch während der Baustellenzeit in Betrieb bleiben.