Lärmaktionsplan Schiene: Frist 31.05.2015

Die lärmgeplagten Anwohner der Bahnstrecke sollten die Möglichkeit nutzen, sich an der „Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes“ zu beteiligen. Die Frist läuft am 31.05.2015 ab. Die Beteiligungsplattform kann unter dem Link http://www.laermaktionsplanung-schiene.de erreicht werden. Dort muss man sich registrieren, Danach blättern Sie durch einen Fragenkatalog, mit dem Sie Ihre Situation entsprechend Ihrer Wohnlage darstellen und kennzeichnen können.

Es lohnt sich, dafür einige Minuten Zeit aufzuwenden. Durch Ihre Beteiligung an dieser Aktion stellen Sie sicher, dass die besondere Hösbacher Situation und die bei Ihnen ankommende Lärmbelastung erfasst und bei zukünftigen Lärmschutzmaßnahmen der Bahn Berücksichtigung findet.

Ein Gedanke zu „Lärmaktionsplan Schiene: Frist 31.05.2015

  1. Hallo,

    je nach Windrichtung hört man in Hösbach in verschiedenen Wohngebieten den Bahnlärm als sehr laut und störend. Dies trifft besonders in den Abend-, Nacht-, und Morgenstunden zu.

    Ich verstehe nicht, dass sich nicht mehr Betroffene an dem Verfahren beteiligen.

    Meiner Meinung nach gibt die Gemeindeverwaltung Hösbach auch hierüber zu wenig – d. h. nicht nur die offiziellen – Informationen weiter.

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