Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zu Tempo 30

Das schriftliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zur mündlichen Verhandlung vom 6.11.2018 liegt nun vor. Das Gericht ist der Argumentation in der Klage in vollem Umfang gefolgt und hält die Klage für begründet. Das Landratsamt hat keine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen und muss über den Tempo 30 Antrag unter der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts neu entscheiden.

Das Gericht stellt fest, dass die Lärmbelastung am westlichen Ortseingang Hösbach die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet. Selbst nach der fragwürdigen Lärmberechnung des staatlichen Bauamts Aschaffenburg, die deutlich von der Berechnung des Immissionsgutachtens des Sachverständigenbüros Wölfel nach unten abweicht.


Bei aller Freude über die Entscheidung des Gerichts bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da die gleichen Argumente die zur Gerichtsentscheidung geführt haben, seit Jahren im Lenkungsausschuss zum Ausbau der Hauptstraße vorgebracht wurden, in dem Vertreter der Verwaltung des Markts Hösbachs, Marktgemeinderäte und Vertreter der Verkehrsbehörden beteiligt sind. Fazit: Nur reden hilft nicht in jedem Fall weiter.

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