dieser Themenschwerpunkt des VCD stößt nicht bei allen Autofahrern auf Verständnis.
Zum Beispiel müssen Fußgänger mit Handwagen den rechten Rand der Fahrbahn benutzen. Viele Autofahrer reagieren darauf mit Hupen und Kopfschütteln, wohl in Unkenntnis der Straßenverkehrsordnung. Zur Auffrischung hier die geltende Straßenverkehrsregel:
StVO§ 25 Fußgänger
(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.