Klage gegen Planfestellung B469

Nachdem die Regierung von Unterfranken die Planfeststellung für die Erneuerung der B469 beschlossen hat , klagt der Bund Naturschutz gegen diesen Planfeststellungsbeschluss. Unterstützt wird diese Klage durch das Aktionsbündnis B469, dem auch die VIH angehört.

Warum die Klage?

Die Klage richtet sich nicht gegen das grundsätzliche Vorhaben der Straßenerneuerung und der Verbesserung der Sicherheit in diesem Straßenabschnitt an sich. Vielmehr geht es um die Frage der notwendigen Dimensionierung der Straße. Zur Klärung dieser Frage hat das Aktionsbündnis ein Gutachten von einem Verkehrsplanungsbüro in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein geringerer Querschnitt ausreicht, als die festgestellte Planung des staatlichen Bauamts vorsieht. Auf einen öffentlichen Erörterungstermin verzichtet die Regierung von Unterfranken. Eine Diskussion mit der Öffentlichkeit wird, wie bei Straßenbaumaßnahmen in Hösbach, nicht gewünscht.

Die grundsätzlichen Argumente, mit einer geringeren Dimensionierung des Querschnitts auch weniger Fläche zu versiegeln und die negativen Einflüsse auf die Umwelt zu minimieren, werden nicht berücksichtigt. Weder das Klimaschutzgesetz, noch das Ziel die Flächenversiegelung in Bayern zu reduzieren finden in dem Beschluss Beachtung. Die CO2 Emissionen des Projekts seien nicht bezifferbar, deshalb spielen aus Sicht der Regierung von Unterfranken Größe und Materialverbrauch hier keine Rolle. Im regionalen Mobilitäts- und Siedlungskonzept wurde zumindest der Versuch einer CO2 Bilanzierung unternommen, wenn auch mit unklaren Bilanzierungsregeln und ohne Berücksichtigung des überregionalen Verkehrs. Im Planfeststellungsbeschluss spart man sich diese Mühe. Möglicherweise will man es auch überhaupt nicht wissen, da die Emmissionsziele im Verkehrssektor sowohl in der Region, als auch bundesweit mit den bisherigen Anstrengungen nicht erreicht werden.

Die öffentliche Erörterung zum Ausbau der B469 findet deshalb vor einem Verwaltungsgericht statt, Ausgang ungewiss.

Spendenkonto

Die juristische Klärung der Frage, ob Umweltaspekte auch bei kleineren Straßenbauprojekten in Zeiten der globalen Erhitzung eine größere Rolle als bisher spielen sollten, kann jeder unterstützen. Jeder Betrag auf dem Spendenkonto des Bund Naturschutz mit dem Verwendungszweck „Klima & Wald statt Asphalt“ ist willkommen.

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