Während der Bundesverkehrsminister eine Knappheit von Schildern bei einem eventuellen Tempolimit auf Autobahnen befürchtet, nutzt der Markt Hösbach das offensichtlich noch vorhandene Schilderangebot nochmal richtig aus. Anstatt sich um die drängenden Mobilitätsprobleme zu kümmern, wird die noch vorhandene Natur mit Verkehrssschildern verschandelt.
Inmitten der Hösbacher Flur wird auf einem Feldweg (Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder, Land-und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) das Verkehrszeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ aufgestellt. Zur weiteren Erläuterung hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung eines Schilderherstellers:
Das Gefahrzeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ mit zwei schwarzen Wellen auf weißem Grund warnt vor Unebenheiten in der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Bodenwellen, Querrinnen oder Schienen.
Zwei Voraussetzungen müssen für den Einsatz von VZ 112 gegeben sein: Es handelt sich um gut ausgebaute Straßen, auf denen nicht mit Unebenheiten zu rechnen ist. Außerdem muss klar sein, dass die unebenen Fahrbahnstellen bei der geltenden Höchst- oder Richtgeschwindigkeit eine Gefahr für den Fahrzeugverkehr darstellen können.
Gibt es im Marktgemeinderat niemanden, der so einen Verwaltungs- und Verkehrsrechts-Irrsinn stoppt?
Fälschlicherweise wurde für die Schilderaktion die Hösbacher Verwaltung verantwortlich gemacht. Die Schilder liegen allerdings auf dem Gebiet des Markt Goldbach und fällt in dessen Verantwortungsbereich. Anlass war ein gestürzter Radfahrer. Der Feldweg ist allerdings kein ausgewiesener Radweg und es stellt sich nach wievor die Frage, ob eine solche Beschikderung dein muss.