Das hat das Verwaltungsgericht München mit einem Urteil heute entschieden. Geklagt wurde wegen überschrittener NOx -Werte in München, wo im Gegensatz zu Hösbach ein Luftreinhalteplan vorliegt. In Hösbach sollen die Stickoxidüberschreitungen durch sogenannte „planunabhängige Maßnahmen“ gesenkt werden. Damit sind die im ISEK beschriebenen, bisher teilweise umgesetzten Maßnahmen gemeint. Ob und wann diese Maßnahmen wirken ist allerdings ebenfalls vollkomen offen.