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Verkehr und Klimaschutz

Wie teuer die Nichteinhaltung der Minderungsziele für Teibhausgase im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 kommen könnte, zeigt diese aktuelle Untersuchung. Je nach CO2 Preis könnte das den Bund für die Jahre 2021-2030 bis zu 62 Milliarden € kosten. Nach dem rechtsverbindlichen Klimaschutzplan der Bundesregierung von 2016 sollten die Emissionen im Verkehrssektor um 42% im Vergleich zu 1990 reduziert werden. So wie es momentan aussieht, werden die Emissionen aber bis 2030 noch steigen.

Der Autor des Artikels, Martin Randelhoff, ist einer der Referenten beim 2. Zukunftskongress Bayerischer Untermain in Kahl am 30.3.2019


Tempo 30 Regelungen auf dem Prüfstand

Das Landratsamt Aschaffenburg prüft nach einer Meldung von focus-online
derzeit die Zulässigkeit von Tempo 30 Regelungen im Landkreis. Ausdrücklich genannt werden die B8 in Kleinostheim, die St 2305 in Mömbris, die AB 3 in Pflaumheim und die
AB 16 in Stockstadt.

Die B26 in Hösbach, wo die rechtsirrige Auffassung der lokalen Verkehrsbehörden hinsichtlich Tempo 30 nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg korrigiert werden müsste, wird nicht genannt.

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zu Tempo 30

Das schriftliche Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg zur mündlichen Verhandlung vom 6.11.2018 liegt nun vor. Das Gericht ist der Argumentation in der Klage in vollem Umfang gefolgt und hält die Klage für begründet. Das Landratsamt hat keine ermessensfehlerfreie Entscheidung getroffen und muss über den Tempo 30 Antrag unter der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts neu entscheiden.

Das Gericht stellt fest, dass die Lärmbelastung am westlichen Ortseingang Hösbach die Grenze der Zumutbarkeit überschreitet. Selbst nach der fragwürdigen Lärmberechnung des staatlichen Bauamts Aschaffenburg, die deutlich von der Berechnung des Immissionsgutachtens des Sachverständigenbüros Wölfel nach unten abweicht.


Bei aller Freude über die Entscheidung des Gerichts bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da die gleichen Argumente die zur Gerichtsentscheidung geführt haben, seit Jahren im Lenkungsausschuss zum Ausbau der Hauptstraße vorgebracht wurden, in dem Vertreter der Verwaltung des Markts Hösbachs, Marktgemeinderäte und Vertreter der Verkehrsbehörden beteiligt sind. Fazit: Nur reden hilft nicht in jedem Fall weiter.

A3: 220km Stau pro km

Die A3 erzielte nach einer Studie im Auftrag des ADAC auch im Jahr 2018 wieder den Staurekord auf den deutschen Autobahnen.
Bei einer Länge der A3 von 769 km waren das insgesamt 169.100 km im Jahr 2018. Ein Teil davon fand vor unserer Haustüre statt, die Anzahl der Vollsperrungen der Einhausung nahm im Jahr 2018 wieder zu. Bedarfsumleitung ist weiterhin die Hauptstraße Hösbach, deren Verkehrsbelastung eigentlich um 30% reduziert werden soll und die eigentlich für den motorisierten Verkehr unattraktiver werden sollte.

Ob der behördliche Notfallplan den Widerspruch zwischen massivem Fernstraßenausbau und Förderung des Autoverkehrs einerseits und notwendigem Immissionsschutz sowie einem lebenswerten Ortskern andererseits auflösen kann, wird aufgrund der bisherigen zögerlichen Behördenentscheidungen eine große Herausforderung darstellen.

Hösbacher Mobilität in der Veränderung?

Viel über die Zukunft der Mobilität konnten die Zuhörer bei unserer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung anlässlich unseres 15 jährigen Jubiläums erfahren. In einem lebhaften Vortrag stellt Prof.Dr. Follmann viele Möglichkeiten vor, wie die Planung von lebenswerten Städten aussehen kann. Das bevorzugte Verkehrsmittel ist dabei das Fahrrad oder das Pedelec. Wichtig wäre, die Planungen von Radwegen regional zu verknüpfen. Ein Umdenken wäre dabei auch bei den verkehrsbeteiligten Behörden notwendig.

Begründungen, warum der Radverkehr und der öffentlicher Nahverkehr gegenüber dem Autoverkehr gestärkt werden müsste, lieferte im Anschluss der Klimamanager der Energieagentur Bayerischer Untermain Marc Gasper in seiner Präsentation. Der Verkehr am Bayerischen Untermain trägt zu mehr als einem Viertel zu den CO2 Emissionen bei, die CO2 Emissionen stiegen von 2009-2015 um 2 %.

In der anschließenden Diskussion wurde die Wirksamkeit der Maßnahmen des ISEK diskutiert. Deutlich wurde, dass der vor 6 Jahren beschlossene Maßnahmenkatalog überarbeitet werden muss und die verkehrlichen Ziele neu ausgerichtet werden müssten. Bis dahin müssen sich die Anwohner an den Hösbacher Hauptverkehrsstraßen weiter mit dem Lärm und den Schadstoffen der momentanen Verkehrswirklichkeit abfinden.

Es bleiben Fragezeichen, wie schnell eine Umsetzung gelingt. Einen Radverkehrsbeauftragten für den Landkreis hat der Kreistag letzten Montag schon mal abgelehnt.

 

Die Straße zurückerobern!

Dieses aktuelle Projekt  des VCD soll darauf hinweisen, dass eine Straße nicht nur für den Autoverkehr da ist, sondern auch anders genutzt werden kann.

Die Fußgängerampel wurde kurzfristig außer Betrieb genommen und abgedeckt

Das staatliche Bauamt interpretiert dieses Motto in Hösbach auf seine Weise. Nachdem es im verkehrsreichsten Teil der Hauptstraße seit der Verkehrsfreigabe im Juli einen weiteren signalisierten Fußgängerüberweg gab, wurde die Ampel vorgestern einfach außer Betrieb genommen. Während der Marktgemeinderat um Lösungen des Hösbacher Verkehrsdilemmas ringt, schafft das Bauamt schon mal Fakten und setzt klare Prioritäten. Freie Fahrt für freiheitsliebende Autofahrer, Fußgänger können ja einen Umweg nehmen. Das Ziel einer Reduzierung des Autoverkehrs rückt in immer weitere Ferne.

Verwaltungsgericht hebt Entscheidung der Verkehrsbehörde auf

In der heutigen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Entscheidung der unteren Verkehrsbehörde des Landratsamts zum Antrag auf Tempo 30 im Bereich des westlichen Ortseingangs aufgehoben. Nach der Bewertung des Tatbestands wurde das Landratsamt Aschaffenburg zu einer neuen Entscheidung verpflichtet und muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Das Gericht bemängelte, dass das Landratsamt überhaupt keine Ermessensentscheidung getroffen habe und sich nur auf Verwaltungsrichtlinien berufen hat. Die schriftliche Urteilsbegründung folgt.

Verhandlung Verwaltungsgericht

Am Dienstag den 6.11.2018 wird die Verpflichtungsklage gegen die untere Verkehrsbehörde wegen der Nichtanordnung von Tempo 30 im westlichen Ortseingang der Hauptstraße Hösbach vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg verhandelt.

Die öffentliche mündliche Verhandlung findet um 10:30 Uhr  im Gerichtsgebäude in der Burkarderstr. 26, Würzburg, Sitzungssaal 2 statt.