Die untere Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstraße zwischen Robert-Koch-Straße und westlichem Ortseingang abgelehnt.
Zwar bestätigt das Schreiben, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen aufgrund der Straßenverkehrsordnung durchaus möglich wäre, bezweifelt aber die Lärmminderungswirkung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Die Behörde und die beteiligten Fachbehörden ignorieren damit allgemeine Erkenntnisse der Lärmminderungsplanung und des Umweltbundesamts. Argumentiert wird weiterhin mit einer rückläufigen Verkehrsentwicklung in Hösbach. Um eine Lärmminderung von 3 dB(A) zu bewirken, müsste die die Verkehrsbelastung um 50% reduziert werden. Nach dem ISEK-Maßnahmenplan werden allerdings im Idealfall 30% erreicht, das heißt die Lärmminderungswirkung beträgt deutlich weniger als 3 dB(A).
Die Kosten dafür: etliche Millionen Euro, Kosten für Tempo 30: 0 Euro. Wie war das noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in dem Schreiben ebenfalls zitiert wird?