Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes liegen aktuell Gesetzesentwürfe von allen Fraktionen im Bayerischen Landtag vor. In der Landtagssitzung vom 15.10.2015 wurden die Entwürfe an den Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport verwiesen.

Der Entwurf der SPD weist auf die Gerechtigkeitsdefizite der bisherigen Regelung hin.

Der Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Informationspflicht der Kommunen vor.

Der Entwurf der CSU sieht eine Änderung zum 1.4.2016 vor.

Der Gesetzesentwurf der Freien Wähler sieht Obergrenzen der Kostenbelastung und ein Recht auf Ratenzahlung vor.

Alle Entwürfe sehen eine Finanzierung der Straßenausbaukosten nicht nur durch die direkten Anwohner  mit der Möglichkeit wiederkehrender Beiträge vor. Ob eine etwaige Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Ausbaubeiträge der Hauptstraßensanierung haben wird, hängt davon ab, wann eine politische Entscheidung in München fällt und wie die Gesetzesänderung schlussendlich aussieht.

 

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