Am Dienstag den 6.11.2018 wird die Verpflichtungsklage gegen die untere Verkehrsbehörde wegen der Nichtanordnung von Tempo 30 im westlichen Ortseingang der Hauptstraße Hösbach vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg verhandelt.
Die öffentliche mündliche Verhandlung findet um 10:30 Uhr im Gerichtsgebäude in der Burkarderstr. 26, Würzburg, Sitzungssaal 2 statt.