Noch vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu sauberer Luft am 22.2.2018 steht am 29.1.2018 am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine weitere Entscheidung zur Luftreinhaltung an.
Wegen Versäumnissen bei der Luftreinhaltung in München hatte das Umweltministerium nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe im Jahr 2012 schon mal 4000€ Zwangsgeld von einem Konto der Staatskasse auf ein anderes Konto des Freistaats überweisen müssen.
Seither wurden keine wirksamen Maßnahmen eingeleitet und noch nicht einmal der Luftreinhalteplan geändert.
Aus diesem Grund steht die bayerische Umweltministerin stellvertretend für die bayerische Staatsregierung erneut vor Gericht. Die DUH hat diesesmal Zwangshaft beantragt um endlich wirksame Maßnahmen durchzusetzen.
An diesem Tag wird sich zeigen, ob in unserem Rechtssystem Umweltgesetze einfach ignoriert werden können, oder doch eine Wirkung entfalten.
Ob Luftreinhaltung ein Thema für bayerische Wähler ist, wird sich im Herbst zeigen.