Nachfolgend einige Gedanken und Thesen zur Informationsveranstaltung vom 11.5.2016:
- Diskutiert wird allenfalls eine Teillösung. Die Straße mit dem meisten KfZ-Verkehr in Hösbach-Bahnhof, die Aschaffenburger Straße, wird ausgeklammert. Gerade hier sind durch die Lärmkartierung des Landesamts für Umwelt Überschreitungen des zumutbaren Lärmpegels dokumentiert. Ein Lärmaktionsplan wäre erforderlich, wurde aber durch den Gemeinderat abgelehnt. Ein sinnvolles Verkehrskonzept in Hösbach-Bahnhof kann nur unter Einbeziehung der Aschaffenburger Straße entwickelt werden.
- Die Untersuchung beschränkt sich auf straßenbauliche Lösungen und ist fixiert auf den individuellen Autoverkehr und die Straßenverkehrsordnung, sowie die polizeiliche Meinung. Die eigentliche Vision, eine Verkehrsreduzierung, wird als Ziel gestrichen und vorschnell aufgegeben. Erklärtes Ziel ist nun nur noch die Verkehrsverteilung. Aus Gerechtigkeitsgründen ist dieser Aspekt durchaus nachvollziehbar, fraglich ist, ob dieser Ansatz bei zu erwartender, steigender KfZ-Belastung und möglicher Neuerschließungen von Wohngebieten tatsächlich eine Verbesserung der Wohnsituation in Hösbach-Bahnhof bringt.
- Die wirksamste Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung, festinstallierte Blitzanlagen an neuralgischen Punkten, wird nicht in Erwägung gezogen. Diese sind auch in Bayern nicht verboten und den Nachbarländern Hessen und Baden-Württemberg können gut in das Ortsbild integrierte Beispiele angeschaut werden.
- Im Vordergrund der Diskussion müssten Möglichkeiten zur Stärkung des Umweltverbunds (Bahn, Bus, Fahrrad, Carsharing, Fußgänger) stehen. Diese Möglichkeiten werden in dem vorliegenden Konzept nur auf einer Seite gestreift und als „nicht quantifizierbare Verkehrsreduzierung“ abgetan. Die Vorstellung solcher Alternativen wird durch den vom Markt Hösbach beauftragten Moderator und Verkehrsplaner ausdrücklich nicht gewünscht. Alle zukunftsorientierten Mobilitätskonzepte sehen in der Stärkung des Umweltverbunds und dem Ausbau der Verknüpfungen (intermodale Schnittstellen) die einzig sinnvolle und nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme.
- Spätestens bei der Umsetzung dieses Konzepts werden wieder Fragen zur gerechten Verteilung, dann der Ausbaubeiträge, beantwortet werden müssen. Das allgemein akzeptierte Prinzip“ einige wenige leben gut auf Kosten von vielen anderen“ wird dann wieder umgekehrt, und die Anwohner, die dann die Belastungen des umverteilten Verkehrs der vielen anderen ertragen müssen, dürfen dann als „Sondervorteil“ einen nicht unerheblichen Teil der Abgabenlast bezahlen. Die Verwaltung und der Gemeinderat sieht schließlich keinen Handlungsbedarf das bisherige Satzungsrecht zu Ausbaubeiträgen zu ändern. Eine solche Änderung wäre durch die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes seit 1.4.2016 möglich.