Gerd Seibert
In der Zeit vom 20.03 bis 02.04.2015 wurden im Hinblick auf die fortdauernde Missachtung des Geschwindigkeitslimits und zur kontinuierlichen Datenerfassung mit dem Messgerät der Verkehrsinitiative Hösbach e.V. in Eigenregie Geschwindigkeitsmessungen in der Chamissostraße durchgeführt.
Trotz enger Straßenverhältnisse ergaben die Messungen in der 30-km/h-Zone unglaubliche Höchstgeschwindigkeiten von 66 km/h bei Pkw und 55 km/h bei Lkw und Bussen
Die erneut gestiegenen Werte bestätigen die Vermutung, dass sowohl das Anzeigegerät als auch die intensivierten Kontrollen unzureichend sind, schon gar nicht einen „Erziehungseffekt“ auslösen. Im Verkehrsgutachten sollten deshalb auch diese Erkenntnisse bewertet werden mit dem Ziel, neben der Verkehrsentlastung auch geeignete Maßnahmen zu einer wirksamen Verkehrsberuhigung zu treffen.
Dabei sollten auch die Verhältnisse an der von-Arnim-Straße mit einbezogen werden. Trotz Ausweisung dieser Straße als verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) findet hier eine Fortsetzung der Geschwindigkeitsverstöße statt: Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit wird i.d.R. weit überschritten, um nochmal zusätzliche Zeit gegenüber der „Normalroute“ östliche Chamissostraße/Beineweg zu gewinnen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Bewohner der Oberen Beine, denen offensichtlich jedes Mittel zur Fahrzeitreduzierung, und sei sie noch so gering, recht ist. Dieser Perversion im Denken und Handeln muss dringend entgegen gewirkt werden!
Der zusätzliche LkW-Verkehr durch den Bebauungsplan Vorganggelände ist offensichtlich nicht das einzige Problem in Hösbach-Bahnhof. Man darf auf das Verkehrsgutachten gespannt sein.
Hallo guten Morgen,
schließen sie sich der Aktion Tempo 30 an den Bundes-u. Landesminiter an.
Sie können sehr gerne den Text verwenden- oder wir können mit ihrerem Zusammenschluß der
BI´s mit unterzeichnen.
Ich möchte die Anschreiben morgen ausdrucken und verschicken.
http://future.arte.tv/de/laerm
Liebe Lärmgegner,
ein Beitrag von vielen Beiträgen zu Themenabend in ARTE.
Das Thema: Lärm das gefährlichste Umweltproblem !
Ganz liebe Grüße Helene Ludwig
Herr Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander
Dobrindt Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
mit großem Interesse verfolgt unsere Bürgerinitiative die Diskussion der
Verkehrsminister, Tempo-30-Zonen auszuweiten. Wir begrüßen Schritte in diese
Richtung. Auch aus unserer Sicht ist § 45 Abs. 1c StVO zu eng gefasst.
Wir wünschen uns, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgedreht wird. Es
erscheint uns wichtig, dass innerorts nicht Tempo 30 angeordnet werden muss
sondern Tempo 50. Alles andere führt nur zur Ausweitung des Schilderwaldes.
In Wohngebieten soll immer Tempo 30 gelten, auf durch einen Ort führenden
Straßen des überörtlichen Verkehrs ebenfalls, sofern die Kommune dies unter
Wahrung des Lärmschutzes nicht aufgrund eines dringenden verkehrspolitischen
Bedarfs anders beschließt. Aus unserer Sicht sollten hier die örtlichen
Gemeinden auch dann Entscheidungsfreiheit haben, wenn die untere
Straßenverkehrsbehörde auf einer höheren kommunalen Ebene angesiedelt ist.
Allein bei Bundesstraßen sollte dies nicht allein im Ermessen der Gemeinde
stehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Regelungsvorschlag aufgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
VerkehrsInitiative-Ludwigshafen e.V.
Herr Staatsminister des Innern, für Sport und Infrastruktur Roger Lewentz
Schillerplatz 3 – 5
55116 Mainz
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
mit großem Interesse verfolgt unsere Bürgerinitiative die Diskussion der
Verkehrsminister, Tempo-30-Zonen auszuweiten. Wir begrüßen Schritte in diese
Richtung. Auch aus unserer Sicht ist § 45 Abs. 1c StVO zu eng gefasst.
Wir wünschen uns, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgedreht wird. Es
erscheint uns wichtig, dass innerorts nicht Tempo 30 angeordnet werden muss
sondern Tempo 50. Alles andere führt nur zur Ausweitung des Schilderwaldes.
In Wohngebieten soll immer Tempo 30 gelten, auf durch einen Ort führenden
Straßen des überörtlichen Verkehrs ebenfalls, sofern die Kommune dies unter
Wahrung des Lärmschutzes nicht aufgrund eines dringenden verkehrspolitischen
Bedarfs anders beschließt. Aus unserer Sicht sollten hier die örtlichen
Gemeinden auch dann Entscheidungsfreiheit haben, wenn die untere
Straßenverkehrsbehörde auf einer höheren kommunalen Ebene angesiedelt ist.
Allein bei Bundesstraßen sollte dies nicht allein im Ermessen der Gemeinde
stehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Regelungsvorschlag aufgreifen und
gegenüber dem Bund vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
VerkehrsIinitiative-Ludwigshafen e.V.
Bitte beteiligen sie sich an dieser Aktion und unterstützen sie den Minister.
Beste Grüße Helene Ludwig