Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt „Radentscheid Bayern“ für unzulässig
Veröffentlicht am 7. Juni 2023
Das Bündnis „Radentscheid Bayern“ respektiert die Entscheidung des Gerichts, kritisiert jedoch, dass die Maßstäbe für die Gesetzentwürfe zu Volksbegehren in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hoch angesetzt werden.
Enttäuschte Gesichter bei den Aktiven des Radentscheid Bayern nach der Bekanntgabe der Ablehnung
München, 07. Juni 2023 – Am 10. Mai hatten die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Radl-Volksbegehrens berufenen Richterinnen und Richter die Beauftragte des Radentscheids Bayern, sowie die Vertreter der Staatsregierung und des Landtages angehört und für den 7. Juni ihr Urteil angekündigt. Heute wurde mitgeteilt, dass der Radentscheid Bayern, so wie fast alle vorherigen Volksbegehren, die dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt wurden, nicht zugelassen wird. Die Begründung: Der Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid sei in Teilen kompetenzwidrig und eine teilweise Zulassung komme nicht in Betracht. Die Landtagswahlberechtigten in Bayern werden folglich nicht für das Volksbegehren unterschreiben und auch nicht in einem Volksentscheid abstimmen können.
Der „Radentscheid Bayern“ verfolgt weiterhin das Ziel, Bayern fahrradfreundlicher zu machen
Auch wenn das Volksbegehren nicht kommt, wird sich das Bündnis „Radentscheid Bayern“ weiter dafür einsetzen, dass Bayern ein wirksames Radgesetz bekommt. Der Radgesetzentwurf von CSU und Freien Wählern muss dafür in einigen Punkten nachgebessert werden, weil wichtige Aspekte fehlen. Aus Sicht des Bündnisses müssten bei jeder Straßenbau- und Sanierungs-Maßnahme Verbesserungen für den Radverkehr geprüft werden. Durch Regelung von Zuständigkeiten, Verfahren und Standards sollen Planung und Bau von Radinfrastruktur schneller werden. Das Bündnis bietet eine konstruktive Mitarbeit und seine Expertise an und verweist darauf, dass die Radentscheide in Berlin und NRW an der Erarbeitung der dortigen Radgesetze beteiligt wurden.
Alle Infos bekommt Ihr unter www.radentscheid-bayern.de