Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München aus der letzten Woche, wäre das nach Ansicht des Anwalts der Deutschen Umwelthilfe durchaus im Bereich des Möglichen. Das Gericht hat ein Zwangsgeld von 4000€ gegen den Freistaat Bayern verhängt, weil er den Luftreinhalteplan für München nicht so geändert hat, dass die Stickoxidgrenzwerte eingehalten werden.
Um die seit 2002 überschrittenen Stickoxid-Grenzwerte in Hösbach einzuhalten, hat die Regierung von Unterfranken noch nicht mal einen Luftreinhalteplan aufgestellt. Vielleicht gelangt das Immissionsrecht nun nach 15 Jahren auf diese Art und Weise so langsam auch in die bayerischen Randbezirke.