In einem Nebensatz wurde im Main-Echo die Fertigstellung der Fahrradstraße im Neubaugebiet „Hösbacher Weg“ an der Ortsgrenze zu Hösbach erwähnt. Wie im Goldbach-Hösbacher interkommunalen Fahraddkonzept vorgesehen, ist diese Fahrradstraße ein Teilstück der Basisroute zwischen Goldbach und Hösbach nach dem klassifizierten Radwegenetz.
Nach dem Wegräumen der Straßensperre haben am Wochenende zahlreiche Autofahrer die neue Straße gleich ausprobiert – wohl in Unwissenheit der Bedeutung der bestehenden Beschilderung. Ein Blick in die StVO zeigt die folgende Erläuterung:
Demnach ist anderer Fahrzeugverkehr außer Radverkehr verboten, da ein Zusatzzeichen fehlt. Die Testautofahrer und Anwohner verhalten sich demnach verkehrswidrig.
Die untere Straßenverkehrsbehörde und die Polizei werden sich das bestimmt genau überlegt haben. Ob die Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden, wird sich zeigen. Radfahrer müssen auch aufpassen: Schneller als Tempo 30 ist nicht erlaubt!
Wenn ich auf einer Fahrrdstraße nicht schneller als 30 fahren darf, können sie sich das sonst wohin stecken.