Hösbacher Nachrichten 05.03.2020

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen, laut Bundesverkehrsministerium, Verbesserungen für den Radverkehr erreicht und das Radfahren sicherer gemacht werden. Der ADFC hatte im Vorfeld kräftig gearbeitet, um mit einem eigenen Gesetzentwurf möglichst viele und weitreichende Verbesserungen für Radfahrende zu erreichen. Das Ministerium folgte dem ADFC-Entwurf in weiten Teilen.

Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu:


Der Bundesrat hat der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung mit einigen Änderungen und Ergänzungen zugestimmt.
Das ändert sich in der StVO für den Radverkehr, sobald sie – voraussichtlich im März 2020 – im Bundesgesetzblatt verkündet wird.
Das ändert sich für Autofahrende (bezogen auf den Radverkehr):
– Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten!
– Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere  Bußgelder!
– Bußgelder für gefährdendes Abbiegen und Dooring verdoppelt!
– Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten!
– Das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen wurde neben Radwegen auf acht Meter ausgeweitet.
– Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t festgeschrieben!
Das ändert sich für Radfahrende:
– Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird.
– Grünpfeil nur für den Radverkehr! Ein spezielles Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten.
– Fahrradzonen: Mit dem neuen Verkehrszeichenkönnen nun größere zusammenhängende Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden.
 – Personenbeförderung: Auch Menschen jenseits des Kindesalters dürfen nun auf Fahrrädern mitgenommen werden, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind.
– Beschilderung von Fahrradstraßen in Tempo-30-Zonen vereinfacht.
– Eine weiße Fahrstreifenbegrenzung links und rechts macht Radwege außerorts besser erkennbar.
– Bußgelderhöhung für das Radfahren auf Gehwegen von aktuell 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro.
– Die neuen Verkehrszeichen für den Radverkehr: Fahrradzone, Radschnellweg, Überholverbot von Radfahrenden, Zusatzzeichen Lastenrad (z. B. für Parkflächen), „Haifischzähne“ zur Markierung der Vorfahrt von Radwegen sind demnächst neu im Straßenbild.
(Quelle ADFC)

Auf der Seite des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
und des ADFC können Sie sich über die Novelle zur StVO ausführlich informieren.

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