Feinstaub
Seit September letzten Jahres führt die VIH an verschiedenen Standorten Luftschadstoffmessungen durch. Die Auswertung für Feinstaub erfolgt monatsweise mit den jeweiligen Tagesmittelwerten, teilweise mit entprechenden Daten zur Verkehrsbelastung. Die relevanten Grenzwerte der 39. Verordnung zum BImSchG wurden in den Diagrammen eingezeichnet. In den ersten Monaten wurden die gesetzlichen Jahresmittel-Grenzwerte für PM10 und PM 2,5 im Bereich der Hauptstraße West erwartungsgemäß nicht überschritten. Ob der zulässige Tagesmittel-Grenzwert von 50µg/m³ für PM10 an mehr als 35 Tagen überschritten wird, kann noch nicht beurteilt werden.
Es zeigt sich, dass die Feinstaubbelastung nicht nur von der jeweiligen Verkehrsbelastung beeinflusst wird, sondern klimatische Einflüsse (Regen, Wolkendecke) oft die größere Rolle spielen. Eine Korrelation der Tagesmittelwerte von Feinstaub und Verkehr lässt sich auf den ersten Blick nicht feststellen. Erkennbar ist allerdings ein Anstieg der Feinstaubwerte in der Heizperiode.
Stickoxid
An verschiedenen Messstellen wurde auch die NO2 -Belastung gemessen. Die Ergebnisse der einzelnen Messpunkte und Messungen wird in der NO2-Karte dargestellt.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist in Deutschland ein Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vorgeschrieben. Für Pflanzen und zum Schutz von Ökosystem gilt der Richtwert von 30 Mikrogramm im Jahresmittel. Hier gilt also ein niedrigerer Grenzwert als für die menschliche Gesundheit.
Gesundheitsschäden treten bereits ab einer Belastung von 20 Mikrogramm/m³ auf. Besonders für Kinder, Schwangere, Asthmatiker, Lungenvorgeschädigte, ältere oder frühgeborene Menschen sind schon durchschnittliche Konzentrationen der Atemluft von 20 Mikrogramm/m³ NO2 gesundheitsgefährdend.