Luftschadstoffe
Weltweite Feinstaubkarte
Aktuelle Feinstaubdaten
Hauptstraße West PM2,5 und PM10
Hauptstraße Friedhof PM2,5 und PM10
Monatsübersicht mit Tagesmittelwerten
Messung des LFU von März 2001 bis März 2002 Hösbach Mitte
Größe | März 2001 | April 2001 | Mai 2001 | Juni 2001 | Juli 2001 | August 2001 | September 2001 | Oktober 2001 | November 2001 | Dezember 2001 | Januar 2002 | Februar 2002 | Mittelwert |
NO2 | 88 | 82 | 87 | 79 | 38 | 74 | 82 | 62 | 65 | 69 | 66 | 70 | 72 |
PM10 | – | – | 49 | 67 | 29 | 30 | – | 42 | 39 | 48 | 25 | 33 | 40 |
Ruß | 8 | 8 | 7 | 7 | 8 | 8 | – | 9 | 6 | 10 | 6 | 4 | 7 |
Benzol | 4 | 8 | 4 | 8 | 5 | 1 | 4 | 5 | 5 | 4 | 5 | 8 | 5 |
Alle Meßwerte in μg
– Fehlender Messwert
Stickstoffdioxid (N02)
Aus Tierversuchen ergab sich bei relativ kurzfristigen Einwirkungen von Stickstoffdioxid in Konzentrationen der Größenordnung von 0,4 bis 0,6 mg/m³ (400 bis 600 μg/m³) nicht nur eine allgemeine Reizung der Atemorgane, sondern auch eine erhöhte anfälligkeit der Bronchien gegenüber infektiösen Erkrankungen. In der Nähe stark befahrener Innenstadtstraßen können kurzzeitige Spitzen-Immissionen auftreten die in dieser Größenordnung liegen. Die 98-Perzentile der Halbstundenwerte eines Jahres (d.h. nur 2% der Messwerte liegen über diesem Wert) liegen in Innenstädten meist bei 50-80% des für die zulässige Belastung festgelegten Immisionswertes von 200μg/m³ der 22. Verordung zum Bundesimmisionsschutzgesetz (22. BImSchV)
In Hösbach liegt dieser Wert mit 158 μg/m³ bei 79%!.
Am 22.04.1999 wurde in Ergänzung der Luftqulitäts-Rahmenrichtlinie 96/62/EG vom 27.09.1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität die erste EU-Tochterichtlinie 1999/30/EG über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft erlassen. Darin ist für Stickstoffdioxid ein Grenzwert von 40μg im Jahresmittel, der ab 01.01.2010 eingehalten werden muss. Zunächst dürfen diese Grenzwerte innerhalb von Toleranzmargen überschritten werden. Diese beträgt für Stickstoffdioxid derzeit 16μg/m³, sie vermindert sich ab dem 01.01.2003 um einen jährlichen Betrag von 2μg/m³ bis auf 0μg/m³ am 01.01.2010.
Benzol
Benzol kann bei Menschen Veränderungen des Blutbildes und Krebs hervorrufen. Im Sinne einer Risikobegrenzung wird vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) unter Berücksichtigung mehrerer kanzerogener Stoffe auf der Basis eines Gesamt-Erkrankungs-Risikos für die Bevölkerung bei 70-jähriger Einwirkungszeit von 1:1000 ein Orientierungswert von 6μg/m³ und ein Zielwert (Gesamtrisiko 1:2500) von 2,5μg/m³ für das Jahresmittel vorgeschlagen. In des 23. Verordnung zum Bundes-Immisionsschutzgesetz ist als Konzentrationswert für die Prüfung von Verkehrsbeschränkungen ein Jahresmittel von 10μg/m³ vorgegeben. Eine zweite EU-Tochterrichtlinie 2000/69/EG vom 16.11.2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft enthält fü einen Grenzwert von 5μg/m³ im Jahresmittel. Die derzeit zulässige Toleranzmarge beträgt 5μg/m³; sie vermindert sich ab dem 01.01.2005 um einen jährlichen Betrag von 1μg/m³ bis auf 0μg/m³ am 01.01.2010.
Ruß
Bei Rußpartikeln wurde im Tierversuch eine Lungentumor erzeugende Wikung nachgewiesen, welche teilweise auf die angelagerten PAK(polyzyklische arromatische Kohlenwasserstoffe), teilweise auf besondere Partikeleigenschaften zurügeführt wird. Für Rußpartikel werden vom LAI unter berücksichtigung mehrerer kanzerogener Stoffe Jahresmittelwerte von 4μg/m³ als Orientierungswert im Sinne eines Tolerierbaren Risikos von 1:1000, und 1,5μg/m³ als Zielwert auf der Basis eines Gesamtrisikos von 1:2500 vorgeschlagen. In der 23. Verordnung zum Bundes-Immisionsschutzgesetz ist als Konzentrationswert für die Prüfung von Verkehrsbeschränkungen ein Jahresmittel von 8μg/m³ vorgegeben.
PM 10
Diese harmlos daherkommende Bezeichnung birgt nach Ansicht von Umweltmedizinern die größte Gesundheitsgefahr. PM steht für particulate matter (partikelförmige Materie). Die Zahl dahinter steht für die Teilchengröße. PM 10 bedeutet eine Teilchengröße von maximal 10 μm. Die besonders gefährlichen, weil besonders lungengängigen PM 2,5 Partikel (Teilchengröße bis 2,5 μm) und die PM 0,1 Partikel (Teilchengröße bis 0,1 μm) fallen ebenso in diesen Bereich. Speziell diese ultrafeinen Partikel dringen in die Lungenbläschen ein und setzen sich im Lungengewebe fest. Vor allen Dingen Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter (die noch nicht verpflichtend sind und von den deutschen Autoherstellern bisher abgelehnt werden) erzeugen diese feinen Teilchen. Die Folgen dieser Belastung sind Atemwegserkrankungen wie chronische Bronchitis, Asthma, Herz-Kreislauferkrankungen. Vor allen Dingen in Verbindung mit sonstigen Chemikalien in der Luft, die normalerweise harmlos sind, können diese Feinststäube Krebs auslösen. In Hösbach wurden 40 μg im Jahresmittel gemessen, wobei für drei Monate keine Meßwerte vorliegen.Die Toleranzmarge beträgt 4,8 μg, jährlich um 1,6 μg abnehmend.
Der ab 2005 gültige Grenzwert ist also schon erreicht! Und glauben Sie nicht, dass diese Schadstoffe, für die es eigentlich keinen Schwellenwert gibt, nur für Bewohner der Hauptstraße bedrohlich sind!