Gebäudeenergiegesetz für private Wohngebäude

Am 01.11.2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dieses Gesetz vereinigt und ersetzt das bisherige Energieeinspargesetz (EnEG), die bisherige Energiesparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz. Das GEG regelt die energetische Qualität, den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verwendung von Enegieausweisen.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen:

  • Definition des Niedrigstenergie-Gebäudestandards
  • Anrechenbarkeit von gebäudenah erzeugtem Photovoltaik-Strom
  • Austausch- und Nachrüstverpflichtungen von Heizkesseln
  • Berechnung von Treibhausgas-Emissionen
  • Neue Regelungen bei der Erstellung von Energieausweisen
  • Verpflichtende Energieberatung beim Immobilienkauf

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