Gebäudeenergiegesetz für private Wohngebäude
Am 01.11.2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dieses Gesetz vereinigt und ersetzt das bisherige Energieeinspargesetz (EnEG), die bisherige Energiesparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz. Das GEG regelt die energetische Qualität, den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Verwendung von Enegieausweisen.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen:
- Definition des Niedrigstenergie-Gebäudestandards
- Anrechenbarkeit von gebäudenah erzeugtem Photovoltaik-Strom
- Austausch- und Nachrüstverpflichtungen von Heizkesseln
- Berechnung von Treibhausgas-Emissionen
- Neue Regelungen bei der Erstellung von Energieausweisen
- Verpflichtende Energieberatung beim Immobilienkauf
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