Gebäudeenergiegesetz für öffentliche und Nicht-Wohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden werden zusätzlich zum Energiebedarf für Heizung und Warmwasser der Energie bedarf für Beleuchtung, Lüftungs-und Kühlanlagen bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs mitberücksichtigt. Die Berechnung des Primärenergiebedarfs erfolgt nach einem anderen Verfahren als bei Wohngebäuden und ist in DIN EN 18599 geregelt. Ein Ausweispflicht besteht auch für Nichtwohngebäude. Für Gebäude mit Publikumsverkehr besteht eine Aushangpflicht: bei Gebäuden über 500 m² Nutzfläche (ab 8.7.2015 250 m²) muss dieser für die Öffentlichkeit gut sichtbar an dem Gebäude angebracht werden.
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