Energieeinsparverordnung für Vermieter
Gewerbliche oder private Vermieter von Gebäuden müssen ebenfalls das Gebäudeenegiegesetz beachten. Es gelten für bestehende Gebäude und Veränderungen an bestehenden Gebäuden die gleichen Anforderungen wie für privat genutzte Gebäude.
Auch für Nichtwohngebäude wurden Energieausweise verpflichtend eingeführt . Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter dann vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung oder des Gebäudes vorgelegt werden.
Angaben zu den wesentlichen Inhalten des Energieausweises sind in Immobilienanzeigen seit 01.05.2014 verpflichtend.
Je nach Gegebenheit kann ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt werden.
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