Tempo 30 am westlichen Ortseingang erneut abgelehnt

Ein halbes Jahr nach dem das Verwaltungsgericht Würzburg der unteren Verkehrsbehörde des Aschaffenburger Landratsamts eine rechtsirrige Auffassung in Sachen Verkehrslärmschutzverordnung bescheinigt hat, erlässt das Landratsamt erneut einen Ablehnungsbescheid für den ca. 170m langen Abschnitt am westlichen Ortseingang von Hösbach.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass den Anwohnern der Hauptstraße grundsätzlich mehr Verkehrslärm zuzumuten ist. Weiterhin würde durch die verlängerte Reisezeit (8 Sekunden!) der ÖPNV unattraktiver, was wiederum dazu führen würde, dass potentielle Fahrgäste statt den Bus wieder den eigenen PkW nutzen würden. Außerdem sollte der Verkehr in den Kahlgrund über die Schöllkrippener Straße und die AB 10 möglichst zügig abgeleitet werden.

Ob solcher Argumente darf die Frage gestellt werden, ob die Vertreter der Verkehrsbehörde jemals das Hösbacher Verkehrskonzept begriffen oder wenigstens durchgelesen haben. Weiterhin darf man sich die grundsätzliche Frage stellen, wie mit solchen Behörden die erforderliche Verkehrswende gestaltet werden soll. Offen ist auch, ob Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat in Hösbach weiterhin den Kopf in den Sand stecken. Viel Hoffnung auf Unterstützung besteht nicht, da der Dialog mit den Bürgern im Rahmen des ISEK-Lenkungsausschusses weiterhin verweigert wird. Das Scheitern des vor 7 Jahren beschlossenen Verkehrskonzepts wird unter den Teppich gekehrt. Das Problem 100.000 Fahrzeuge pro Tag im Umleitungsfall durch das Hösbacher Hauptstraßen-Nadelöhr zu schleusen wird weiter totgeschwiegen.

2 Gedanken zu „Tempo 30 am westlichen Ortseingang erneut abgelehnt

  1. Das ist ein unglaublicher Vorgang! Engstirnigkeit und Ignoranz lässt sich immer noch steigern! Es wird Zeit für einen Weckruf!!!

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