Novum in der Rechtsgeschichte

Als Unding bezeichnete es die Richterin, dass eine Landesbehörde erst durch wiederholte Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Einhaltung von Verwaltungsgerichtsurteilen gezwungen werden muss.

Das bayerische Verwaltungsgericht hat heute erneut ein Zwangsgeld von 4000€ gegen den Freistaat Bayern festgesetzt. Bei weiterer Pflichtverletzung droht der bayerischen Umweltministerin Ulrike Scharf möglicherweise doch noch eine Zwangshaft, die das Gericht heute abgelehnt hat.

Hier die Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe.

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