Archiv für den Monat: Februar 2020

Verbot der Veröffentlichung durch Markt Hösbach

Einen offenen Brief an alle Marktgemeinderatskandidatinnen und -kandidaten wollten wir in den Hösbacher Nachrichten auf unsere Kosten veröffentlichen. Leider hat die Verwaltung des Markt Hösbach diese Veröffentlichung verhindert. Den Brief haben wir nun auf anderem Weg den Kandidatinnen und Kandidaten zukommen lassen. Gerade vor Wahlen suchen Parteien Themen, Vorschläge und Lösungen für ihre Arbeit. Hier sind sie:

1. Keine Kosmetik, keine Ablenkungsmanöver

Die Hauptstraße B26 (2015: mehr als 5 Mio Kfz), die Schöllkrippener Straße Kr AB10 (2015: mehr als 1,5 Mio Kfz) und die Aschaffenburger Straße St 2307 (2015: mehr als 2,9 Mio Kfz) in Hösbach Bahnhof sind die am meisten belasteten Straßen im Ortsgebiet. Diese Straßen können den steigenden Umleitungsverkehr der BAB A3 (2018: mehr als 35 Mio Kfz) und den nach allen Prognosen zunehmenden Verkehr aus den ländlichen Gebieten nicht aufnehmen. Alle Mobilitätskonzepte sollten deshalb darauf abzielen, die Kfz-Belastung in diesen Straßen zu senken.

2. Das 2011 erstellte Verkehrskonzept im Rahmen des ISEK ist gescheitert

Die vereinbarten verkehrlichen Ziele wurden nicht erreicht, die Verkehrsbelastung ist weiter gestiegen, anstatt wie geplant um 30% zu sinken. Die Lärm- und Schadstoffemissionen sind ebenfalls angestiegen, anstatt gesunken. Die Situation für Fußgänger hat sich an der Ampel Robert-Koch-Str. durch längere Wartezeiten u. den abbiegenden Kfz-Verkehr während der Grünphasen verschlechtert. Unabdingbar ist deshalb eine verkehrsplanerische Fachbegleitung, um die verkehrlichen Auswirkungen einer möglichen Verlagerung des Rathauses aus dem Zentrum, der Einrichtung neuer Großparkplätze oder neuen Baugebieten beurteilen zu können.

3. Einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse sollten umgesetzt werden

Der Marktgemeinderat hatte im November 2011 das Verkehrskonzept einstimmig beschlossen. Bestandteil des Beschlusses war eine Wirkungsanalyse der geplanten Maßnahmen nach 4-5 Jahren. Bis heute gibt es keine offizielle Stellungnahme warum dies nicht geschehen ist. Auch zukünftige Mobiltätskonzepte sind vergeblich, wenn keine Erfolgskontrolle durchgeführt wird.

4. Fahrradwege sind nur bei Nutzung als Alternative zum Auto sinnvoll

Das geplante interkommunale Fahrradkonzept mit dem Markt Goldbach ist grundsätzlich zu begrüßen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der Binnenverkehr zwischen Goldbach und Hösbach nach der Verkehrsuntersuchung von 2011 lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Das Konzept sollte sicheres Fahrradfahren auf allen Hösbacher Straßen, einschließlich der Hauptstraße und der Schöllkrippener Straße und in den Ortsteilen ermöglichen.

5. Steigende ÖPNV-Preise fördern nicht die Verlagerung weg vom Auto

Die jüngsten Preiserhöhungen für Busfahrten und Fahrradmitnahme in der Bahn könnten für weiter steigenden Kfz-Verkehr sorgen. Der im Nahverkehrskonzept geplante 15-Minutentakt sollte auch umgesetzt werden.

6. Ordnungsrecht zur Senkung der Attraktivität des Kfz-Verkehrs

Solange die verkehrsplanerischen Lösungen und bereits umgesetzten Maßnahmen nicht zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs in den am meisten belasteten Ortsstraßen führen, sind ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. Reduzierung der Geschwindigkeit u. konsequente Verkehrskontrollen notwendig. Das Verwaltungsgericht Würzburg bescheinigt den lokalen Verkehrsbehörden eine „rechtsirrige Auffassung“. Der Marktgemeinderat sollte dazu nicht schweigen, sondern aktiv auf eine Umsetzung der Bundesimmissionsschutzverordnung drängen.

7. Nicht nur Machbarkeitsstudien, sondern auch machen

Mit hohem Kostenaufwand werden Machbarkeitsstudien zur Entlastungsstraße und zum Radschnellweg erstellt, werden aber nicht weiterentwickelt und verschwinden ohne Entscheidung in der Schublade. Die vorliegenden Studien sollten mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden und danach eine Entscheidung getroffen werden. Die Frage, wie 10.000 Kfz pro Stunde im Umleitungsfall zusätzlich über B26 und St 2307  geleitet werden, sollte dabei klar beantwortet werden.

8. Überparteiliche Lösungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Lösungsansätze für die vorhandenen Verkehrsprobleme mit den nachteiligen Auswirkungen für die weitere Ortsentwicklung im Ortszentrum eignen sich nicht für parteipolitische Profilierung sondern können nur in Kooperation mit Beteiligten und Interessierten gefunden werden. Der 3. Bauabschnitt der Hauptstraße bietet die letzte Möglichkeit die Attraktivität für den durchfahrenden Kfz-Verkehr zu beeinflussen – diese Diskussion sollte jetzt beginnen!